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Kirchensteuernachzahlung trotz Einkommensteuererstattung?

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    Kirchensteuernachzahlung trotz Einkommensteuererstattung?

    Hallo,

    mein Mann und ich haben letztes Jahr im Mai geheiratet. Ich habe vor kurzem die Steuererklärung für 2009 mit gemeinsamer Veranlagung gemacht. Lt. der Berechnung über Elster kommt eine Einkommensteuererstattung sowie Kirchensteuererstattung raus.
    Nun habe ich meinen Kirchensteuerbescheid erhalten mit einer Kirchensteuernachzahlung. Ist dies überhaupt möglich? ESt-Erstattung aber zugleich eine KiSt-Nachzahlung? Da wir keinerlei Ausgaben, Versicherungen usw. haben und wirklich nur der Pauschalbetrag für die Werbungskosten angerechnet wird, frage ich mich ob das sein kann.
    Wird nach der Heirat die KiSt irgendwie anders berechnet?

    Wie gesagt lt. der Berechnung von Elster müsste eine KiSt-Erstattung raus kommen.

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Vielen Dank :-)

    #2
    AW: Kirchensteuernachzahlung trotz Einkommensteuererstattung?

    Ich würde auf jeden Fall den Bearbeiter direkt fragen.

    Kontrollieren Sie vorher die angerechnete Kirchenlohnsteuer.
    Ist einer der Ehegatten ohne Religion /vd ?
    Haben beide Arbeitgeber die übl.Kirchensteuer einbehalten ?

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      #3
      AW: Kirchensteuernachzahlung trotz Einkommensteuererstattung?

      Mein Mann ist evangelisch, ich katholisch. Sind beide vollzeibeschäftigt und führen ganz normal die KiSt über den Arbeitgeber ab. Ich verstehe das wirklich nicht. Wenn, dann müsste doch die Personalabteilung zu wenig KiSt abgeführt haben oder?
      Zuletzt geändert von sonnenschein737; 04.05.2010, 12:02.

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        #4
        AW: Kirchensteuernachzahlung trotz Einkommensteuererstattung?

        also, einfach den Bearbeiter anrufen, TelNr. steht üblicherweise auf dem Bescheid und fragen !

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          #5
          AW: Kirchensteuernachzahlung trotz Einkommensteuererstattung?

          Hallo sonnenschein737,
          hast du bei deiner Elsterberechnung Angaben zu eventuell erstatteter Kirchensteuer aus dem Vorjahr gemacht oder nicht (Hauptvordruck Seite 2 Zeile 44)?

          Falls du das nicht gemacht hast, aber eine Erstattung aus dem Vorjahr gegenzurechnen war, hat das Finanzamt dies vielleicht berücksichtigt und deshalb die Abweichung.
          Eventuell steht es in den Erläuterungen zum Bescheid und ansonsten siehe ottoeisenherz.

          Tschüß

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            #6
            AW: Kirchensteuernachzahlung trotz Einkommensteuererstattung?

            Gab es Kapitalerträge oberhalb des Pauschbetrages, für die Sie die Bank(en) nicht vorher mit dem Kirchensteuereinbehalt beauftragt hatten ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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