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Sonderausgabenabzug

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    Sonderausgabenabzug

    Hallo, zusammen
    Ich habe hier ein Problem welches mich in den Wahnsinn führt. Ich hoffe das mir hier jamend helfen kann.
    Ich habe Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2 Bescheinigung des Anbieters meine Angaben zu meiner Riester Geschichte gemacht.

    Bei der Plausi.erklärung spuckt ELSTER folgenden Fehler aus :
    Fehler in der Steuererklärung (ERiC): Es wurden beim Steuerpfl./Ehemann Angaben für die Geltendmachung eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs getätigt (Angaben zur unmittelbaren oder mittelbaren Begünstigung oder Angaben zu Bescheinigung nach §10a Abs.5 EStG). Diese Angaben können nur Berücksichtigt werden, wenn die Aussage getroffen wird, dass für die geleistete Altersvorsorgebeiträge ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht wir.

    Hab ich meine Riestersachen falsch eingetragen ?? habe den Schritt für Schritt Modus genommen, und an dem Punkt stand dann was wegen Riester.
    Ich hab keine Ahnung was ich da nu machen soll, ich bin nicht Verheiratet falls das wichtig ist.

    Hoffe auf Hilfe
    Besten dank im voraus
    Ausbilder

    #2
    AW: Sonderausgabenabzug

    Hallo,
    hast du eventuell Kreuzchen in den Zeilen 37 bis 39 gemacht ?

    Du solltest in Zeile 40 ankreuzen, dass die Anbieterbescheinigung beigefügt wird.
    Dann Zeile 41 unmittelbar begünstigt (eigener Vertrag) und dazu das für dich entsprechende aus den Zeilen 42 bis 50 eintragen.

    Eventuell ein Kreuz in Zeile 37. Dann wird geprüft ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulage.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Sonderausgabenabzug

      nicht nur evtl. ein kreuz in zeile 37, sonder auf jeden fall ein kreuz in zeile 37 ;-)

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        #4
        AW: Sonderausgabenabzug

        So guten abend,

        also die Fehlermeldung ist nun endlich weg, habe es nach Euren Tipp´s gemacht und es hat geklappt.
        Besten dan dafür !!!!!!!

        Nun noch ne kurze Frage,kann man an der Steuerberechnung schon sehen ob es was zurück gibt, bzw. ob nachgezahlt werden muss ??

        Besten dank und gut n8

        Ausbilder

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          #5
          AW: Sonderausgabenabzug

          ja, gleich die erste tabelle, der 'verbleibende betrag' in der spalte 'insgesamt' ... hat dieser wert ein minus voran ist es eine erstattung, sonst wird eine nachzahlung fällig.

          die werte sind nur eine völlig unverbindliche prognose auf grund der gemachten Angaben, der Bescheid kann anders aussehen, wenn das Finanzamt zB irgendwas nicht anerkennt etc.

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