Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Beitrag freiw. KV und PV

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Beitrag freiw. KV und PV

    In Zeile 14,Seite 1 Vorsorgeaufwendungen soll man die Krankenversicherung einschließlich anteiliger steuerfreier AG-Zuschüsse eintragen. Diesen Betrag soll man in Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung finden. Meine Frage: Dieser Betrag ist nicht identisch mit den tatsächlich von mir gezahlten Beiträgen zur freiw. KV und PV. Der Betrag ist weit höher. Soll ich diesen Betrag dort einfügen? Wenn ja , mit den steuerfreien AG-Zuschüssen laut der Lohnsteuerbescheinigung??? Ich kapiere es nicht... Dann wäre der Betrag mehr als doppelt so hoch...
    Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar!

    Viele Grüße
    ankiro

    #2
    AW: Beitrag freiw. KV und PV

    In die Zeilen 14 bzw. 15 kommt der Gesamtbeitrag zur freiwilligen Kranken- bzw. Pflegeversicherung, also das, was an die KV/PV in dem Jahr bezahlt wurde, egal ob das Geld von AN oder AG stammte. In Zeile 24 der LStB steht der Anteil der Arbeitgebers drin. Da wohl wenig AG so nett sein werden, die Krankenversicherung ihrer AN komplett zu bezahlen, ist das natürlich weniger.

    Kommentar


      #3
      AW: Beitrag freiw. KV und PV

      Danke für die Info. Also muss ich den Betrag aus den Gehaltsabrechnungen nehmen. Richtig? Ist doch sehr verwirrend, weil man ja laut Elsterformular den Betrag aus der Lohnsteuerbescheinigung eintragen soll. Oder habe ich es doch nicht richtig verstanden?

      Kommentar


        #4
        AW: Beitrag freiw. KV und PV

        der arbeitgeber zahlt ihnen zuschuesse zu kranken und pflege-versicherungen. das entspricht bei freiwillig versichertem dem vergleichbaren arbeiteberanteil bei pflichtversicherten.

        natürlich muss die gesamtsumme ihrer beitraege höher sein, da sie ja auch ihren eigenen anteil bezahlen. mehr als doppelt so hoch erscheint korrekt, da die aufteilung zwischen AG und AN nicht völlig hälftig geschieht...

        sie tippen im programm also in anlage N / Lohnsteuerbescheinigung einfach die daten aus ihrer vom AG erhaltenen lohnsteuerbescheinigung ab und tragen wie sie schon selbst bemerkt haben in den zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand ihre komplett fuer das jahr entrichteten beitraege zur jeweiligen versicherung ein, also inkl. der beträge aus zeile 24 lstb, die werden in der berechnung später automatisch wieder rausgerechnet...

        und ja wenn ihr arbeitgeber fuer sie die versicherungsbeträge an die kasse abfuehrt, sollte dies in der Gehalts- oder SV-Bescheinigung aufgefuehrt sein.

        Kommentar


          #5
          AW: Beitrag freiw. KV und PV

          Zitat von ankiro Beitrag anzeigen
          Danke für die Info. Also muss ich den Betrag aus den Gehaltsabrechnungen nehmen. Richtig? Ist doch sehr verwirrend, weil man ja laut Elsterformular den Betrag aus der Lohnsteuerbescheinigung eintragen soll. Oder habe ich es doch nicht richtig verstanden?
          Letzteres. Beitrag zur KV einschließlich steuerfreier AG-Zuschüsse heißt, dass man nicht auf die Idee kommen soll, die in Z24 LStB aufgeührten Zuschüsse schon abzuziehen, weil das FA das schon selber macht. Die Behauptung, dass in Z24 der LStB der KV-Beitrag stünde, findet sich nirgendwo.

          Kommentar


            #6
            AW: Beitrag freiw. KV und PV

            Vielen Dank für die Erläuterungen! Ich glaub, jetzt hab ich´s...

            Kommentar

            Lädt...
            X