Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

pacht einnahmen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    pacht einnahmen

    Ich mache grade die Einnahmeüberschußrechnung 2009. Im letzten Jahr habe ich etwas Acker-Land geschenkt bekommen und dafür erhalte ich Pacht. Wo trägt man sowas als Selbständiger (von USt-Befreiter) ein? Muß man das überhaupt angeben? Dieses Land gehört nicht zu meinem Unternehmen, aber es sind Einnahmen, die ich jährlich durch die Pacht erziele.

    #2
    AW: pacht einnahmen

    Anlage V zur Einkommensteuererklärung, Zeile 32 sollte in Frage kommen. Angeben müssen Sie die Einkünfte auf jeden Fall.

    Kommentar


      #3
      AW: pacht einnahmen

      ... äh.. Anlage V? Ich mache doch eine Einahmeüberschußrechnung, da ich von der Umsatzsteuer als Kleinunternehmer befreit und freischaffend bin, keine Einkommensteuererklärung.... Ich habe da keine Anlagen bei Elster gefunden, außer "nicht abziehbare Schuldzinsen", "Anlageverzeichnis Teil 1", "Anlageverzeichnis Teil 2" und "Umlaufvermögen"...

      Kommentar


        #4
        AW: pacht einnahmen

        Was hat das geschenkte Land mit der Tätigkeit als Kleinunternehmer zu tun?

        Man kann verschiedene Einkünfte nebeneinander erzielen.

        Die Einkünfte gehören schon zum Bereich Vermietung und Verpachtung.

        Kommentar


          #5
          AW: pacht einnahmen

          und der gewinn aus der einnahmen-überschuss-rechnung gehört auch in die einkommenssteuererklärung, anlage G oder S je nach tätigkeit.

          Kommentar


            #6
            AW: pacht einnahmen

            Gut, habe alles gefunden... Zeile 32 und so... dankeschön. Aaaaber, muß ich das irgendwo eintragen, wann und wie und warum und wieviel Land ich geschenkt bekam... oder sind nur die Einnahmen wichtig? Weil, das Land gehört ja nicht zum Inventar oder sonstwas.

            Kommentar


              #7
              AW: pacht einnahmen

              Ist die Schenkung schon notariell beurkundet worden? Dann meldet sich das zuständige Finanzamt ggf. auch noch wegen der Grunderwerb- und Grundsteuermeßbetragsveranlagung sowie die Gemeinde zur Grundsteuer. Die Eigentumsübergänge werden vom Notar mit entsprechenden Formularen an die zuständigen Behörden weitergemeldet. Ggf. kommt auch noch eine Schenkungssteuer nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz in Frage...

              Einkommensteuerlich sind nur die Pacht und ggf. damit in Zusammenhang stehende Ausgaben wie die Grundsteuer u.ä. relevant.

              Kommentar


                #8
                AW: pacht einnahmen

                Da wird das Finanzamt mit Sicherheit nachfragen, z.B. wer der Vorbesitzer war, wo die Pachteinnahmen bisher erfasst sind, usw.

                Kommentar

                Lädt...
                X