Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kompliziert!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kompliziert!

    Hallo Leute ich hab da mal ne Frage!
    Ich möchte in den nächsten Tagen für ne verwandte die erste Steuererklärung machen. Sie hatte bis mitte 2009 noch keine steuern bezahlt da sie sich noch in der Ausbildung befand.
    Kann ich jetzt alle ausgaben von 2009 geltend machen oder erst ab dem Zeitpunk wo sie steuern zahlte? Bin mir dabei nicht ganz so sicher.

    Wie sieht das aus mit doppelter Haushaltsführung? Sie Wohnte die Woche über in der nähe ihres Arbeitsplatzes, tat dies aber schon während der kompletten Ausbildung. Kann ich da was angeben?

    Wie sieht das aus mit Kilometerpauschale, das Finanzamt hat ja nicht die Adresse von ihrer Wohnung sondern nur vom Heimatwohnsitz wo sie mittlerweile wieder Wohnt (aufgrund vom Arbeitsstellenwechsel ende 09)? Wie kann man da etwas angeben?

    Ich hoffe mal diese Fragen sind nicht zu speziell und danke schonmal für die Antworten.


    MFG

    #2
    AW: Kompliziert!

    Hallo amw84,

    Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, es müssen alle Erträge (also auch die Ausbildungsvergütung) angegeben werden, aber auch die Pauschalen und Freibeträge gelten voll (insbesondere der Grundfreibetrag, knapp 8000 Euro). EDIT: Auch die Werbungskosten während der Ausbildung können abgesetzt werden. Die Werbungskostenpauschale (920 Euro) muss aber insgesamt übertroffen werden, sonst bringt es nichts.

    Bei einer doppelte Haushaltsführung bei Auszubildenden frage ich zuerst einmal, ob überhaupt ein EIGENER erster Haushalt bestand, oder wurde bei den Eltern gewohnt?

    Die Kilometerpauschale gilt natürlich nur für den wirklich zurückgelegten Weg. Einfach die weite Strecke anzugeben wäre Steuerhinterziehung.
    Und das Finanzamt kennt den Wohnort durchaus bzw. kann ihn ermitteln (Einwohnermeldeamt).

    Die Fahrtkosten gehören in die Anlage N, und dort kann man auch weitere Fälle hinzufügen (etwa wenn sich die Arbeitsstelle oder der Wohnort geändert hat).

    MfG Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 12.05.2010, 14:21.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Kompliziert!

      Danke Stefan für die schnelle antwort.
      Sie hat ihren hauptwohnsitz bei ihren eltern war aber als nebenwohnsitz in der anderen Stadt gemeldet.

      Das mit den Fahrkosten meinte ich anders. Wie weiß das FA wo sie in der Stadt gewohnt hat wenn ich die strecke von wohnung zur arbeit angebe, aber auf dem HAuptvordruck die eltern adresse steht?

      MFG

      Kommentar


        #4
        AW: Kompliziert!

        Hallo amw84,

        >>>Sie hat ihren hauptwohnsitz bei ihren eltern war aber als nebenwohnsitz in der anderen Stadt gemeldet.

        Dann gibt es leider keine doppelte Haushaltsführung.


        >>>Das mit den Fahrkosten meinte ich anders. Wie weiß das FA wo sie in der Stadt gewohnt hat wenn ich die strecke von wohnung zur arbeit angebe, aber auf dem HAuptvordruck die eltern adresse steht?

        Das weiß das Finanzamt nicht - zumindest nicht aus der Erklärung. Man DARF halt nur die tatsächlich zurückgelegte Strecke angeben, hier wahrscheinlich 4x pro Woche die kurze und 1x pro Woche die lange Strecke.
        In solchen Fällen (Wohnortwechsel) würde ich jeweils eine Erläuterung mit in das Textfeld "regelmäßige Arbeitsstätte" schreiben.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar

        Lädt...
        X