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Kinderbetreuungskosten

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    Kinderbetreuungskosten

    Hallo,

    wir sind nicht verheiratet, haben 2 gemeinsame Kinder (2 und 6 Jahre alt) die in eine KITA gehen und sind beide voll berufstätig. Da ich nur eine Rechnung von der Stadt bekomme, bei welchem Kind trage ich die Kosten ein? Oder bei jedem die Hälfte? Wie stückel ich bei mir und meinem Partner, wieder die Hälfte? Die Plausibilität ist okay, aber die Berechnung sagt mir, dass Kinderbetreuungskosten nicht berücksichtigt wurden...
    Danke für Antworten

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten

    Die sind bei dem einzutragen, der sie gezahlt hat.

    Notfalls eben zur Hälfte.

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten

      Danke für die Antwort, das bezog sich auf die Hälfte zwischen mir und meinem Partner. Und wie teile ich die Kosten in den beiden Anlagen auf? Bei dem zweijährigen 0 Eur und bei dem Großen alle Kosten, oder auch hälftig?

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten

        steht im bescheid der stadt nicht drin, für welches kind wieviel zu zahlen ist? je nach regelung der stadt oder gemeinde kann das ja ganz unterschiedlich aussehen, haeufig sind unter 3-jährige teurer, manchmal sind geschwisterkinder aber auch kostenfrei etc.

        im zweifel würde ich es tatsaechlich haelftig auf die kinder aufteilen, ggf. kann man sich dann ja das aufteilen bei den eltern sparen (einfach jeder ein kind) etc.

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