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    Anlage KAP

    Hallo,

    habe von meiner Bank eine Steuerbescheinigung mit einem in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag von 772 € erhalten. Das ist auch so richtig, weil ich noch ein Sparbuch in dem Ort habe, wo ich früher gewohnt habe. Dieses Sparbuch hat ein Guthaben von 1745,70 € (per Jan 2006, die Zinsen habe ich seit 2006 nicht mehr nachtragen lassen, und von der Kasse habe ich noch nie eine Steuerbescheinigung erhalten).
    In 2006 wurden z. B. für 2005 Zinsen von 8,69 € eingetragen.

    Meine Fragen:

    Man muß ja wohl eine Steuerbescheinigung für Anlage KAP haben. Der Zinsbetrag für 2009 wird ja unter 10 € sein. Somit habe ich einen nicht in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag von etwa 19 €. Muß ich mir von der Sparbuch-Kasse eine Steuerbescheinigung anfordern und machen die das überhaupt für so einen geringen Betrag?

    Und falls ich die Bescheinigung erhalten sollte, muß ich dann die Anlage KAP wie folgt ausfüllen?

    Zeile 5
    Zeile 7 Kapitalerträge lt. vorliegender Steuerbescheinigung 2403,00 zuzügl. Kapitalerträge der noch anzufordernden Steuerbescheinigung
    Zeile 14 772 € lt. vorliegender Bescheinigung
    Zeile 14 a die etwa 19 €
    Zeile 49 376,02 €, Zeile 50 20,68 €, Zeile 51 33,84 €, Zeile 52 23,37 lt. der vorliegenden Bescheinigung

    Und was ist zu tun, wenn ich auf Grund des geringen Betrages keine Steuerbescheinigung erhalte?

    Der ganze Aufwand lohnt sich vermutlich gar nicht, oder?

    Für Ihre Hilfe danke ich schon einmal im voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Tulpe

    #2
    AW: Anlage KAP

    Hallo Tulpe,

    welche Banken möchtest du denn erklären? Wenn ich dich richtig verstehe, doch alle, oder? Dann gehört in Zeile 14a aber eine Null.

    Und gibt es denn bei der Bank am alten Wohnort einen Freistellungsauftrag (über 29 Euro? imho etwas seltsam).

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Anlage KAP

      Hallo Stefan,

      ja, ich möchte alle Erträge erklären. Ich habe mal die Günstigerprüfung durchgeführt, da habe ich erst erkannt, daß die 801 € mit nur 772 € abgerechnet wurde.

      Was ich in meinen Unterlagen finden konnte, war ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
      von 1992 über 200 DM bei der alten Bank. Da habe ich wohl nie was ändern lassen.
      Da kann ich (evtl. schon heute) mal hinfahren und den ändern lassen.
      Aber wie muß ich Anlage KAP für 2009 ausfüllen?

      Mit freundlichen Grüßen
      Tulpe

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        #4
        AW: Anlage KAP

        Hallo Tulpe,

        wenn es also einen Freistellungsauftrag bei der alten Bank gibt und dadurch dort keine Steuern abgeführt wurden, brauchen diese Erträge auch nicht erklärt zu werden, sie können aber.

        Wenn du ALLE Erträge erklären willst, ist es aber ganz einfach. Die Zinsen in Zeile 7, eventuelle Kursgewinne in Zeile 8 (und ggf. 9), den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag (ACHTUNG: nicht den beauftragten) in Zeile 14 und die abgeführten Steuern in Zeile 49ff. In Zeile 14a gehört dann eine Null. Das alles sollte auch genau so in den Steuerbescheinigungen stehen.

        Da du die Günstigerprüfung erwähnst: soll diese denn auch beantragt werden? Wenn ja, sind zwingend alle Erträge zu erklären, also auch die von der alten Bank.

        Die 772 Euro verstehe ich nicht, denn wenn es den anderen Freistellungsauftrag über 200 DM (=102 Euro) noch gibt, kann für die neue Bank eigentlich nicht mehr so viel übrig sein. Man sollte schon darauf achten, dass man über alle Banken hinweg nicht mehr als 801 Euro beantragt (oder bist du vielleicht verheiratet?).

        Grundsätzlich würde ich dir übrigens eher raten, das Konto bei der alten Bank zu kündigen und das Geld am jetztigen Wohnort oder bei eine Onlinebank anzulegen; dadurch hättest du ein bisschen mehr Kontrolle (oder natürlich ausgeben:-)

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage KAP

          Hallo Stefan, vielen Dank noch einmal für Ihre Antwort.

          Wenn du ALLE Erträge erklären willst, ist es aber ganz einfach. Die Zinsen in Zeile 7, eventuelle Kursgewinne in Zeile 8 (und ggf. 9), den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag (ACHTUNG: nicht den beauftragten) in Zeile 14 und die abgeführten Steuern in Zeile 49ff. In Zeile 14a gehört dann eine Null. Das alles sollte auch genau so in den Steuerbescheinigungen stehen.

          Wie es in der Steuerbescheinigung steht, habe ich ja aufgeführt.
          Dann Zeile 5 noch?

          Da du die Günstigerprüfung erwähnst: soll diese denn auch beantragt werden? Wenn ja, sind zwingend alle Erträge zu erklären, also auch die von der alten Bank.

          Ich fahre da nachher hin und lasse die Zinsen nachtragen.

          Mit dem ganzen möchte ich doch nur , daß ein Sparerpauschbetrag von nur 772 + ca. 10 €
          (genauen Betrag gebe ich nachher bekannt) in Anspruch genommen wurde, und somit ca. 19 € nicht in Anspruch genommen wurde.

          Mir ist leider noch immer nicht so recht klar, ob Zeile 4 oder 5.

          Die 772 € sind mal von meiner jetzigen Kasse überschlagen worden, etwas weniger als 801 € mußten ja sein, weil ich ja noch das kleine Guthaben bei der alten Kasse habe.
          Bei den niedrigen Zinsen hätte ich diesen Freistellungsauftrag bei der alten Bank ändern lassen müssen, auf vielleicht 10-15 €. Das werde ich auch nachher erledigen.

          Verheiratet bin ich nicht.

          Ich melde mich heute Abend noch einmal. Ich mache Ihnen viel Mühe, und sollte Anlage KAP gar nicht ausfüllen, braucht man ja auch nicht, ist ja alles abgegolten
          Aber wie gesagt, etwa 19 € habe ich doch irgendwie gut.

          Viele Grüße
          Tulpe

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            #6
            AW: Anlage KAP

            Hallo Tulpe,

            >>>Mir ist leider noch immer nicht so recht klar, ob Zeile 4 oder 5.

            Mir auch nicht, was möchtest du denn überhaupt erreichen? Falsch verteilte Sparer-Pauschbeträge korrigiert man mit Zeile 5, einen zu hohen Steuersatz mit Zeile 4.
            Frage dazu, ob sich die Günstigerprüfung bei dir lohnt: Wie hoch ist dein persönlicher Steuersatz ungefähr?


            Zu den Freistellungsaufträgen: Bei welcher Bank und in welcher Höhe wurden sie gestellt?

            Ich vermute, bei der alten Bank 102 €. Und bei der neuen Bank hast du angegeben, dass es noch ein 'kleines' Konto woanders gibt und es wurde daher der Freistellungsauftrag auf 772 € begrenzt.
            Das wäre eigentlich nicht korrekt, da du damit die zulässige Summe von 801 € überschritten hättest. Solange die wirklich freigestellten Erträge aber unter 801 € liegen, interessiert das niemanden (und es erfährt auch niemand).

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Anlage KAP

              Hallo Stefan,
              da bin ich wieder.

              Der Freistellungsauftrag bei der alten Bank war nicht mehr 102 €. Der alte Freistellungsauftrag war vom 3.11.92 über 200 DM. Zu dem Zeitpunkt war der Sparer-Freibetrag noch in Höhe von 6.100 DM. Durch die mehrmaligen Kürzungen des Freibetrages ist seit dem 1.1.2007 der Freistellungsauftrag über 30 €. Das ging automatisch von der Bank aus.
              Wie mitgeteilt, bei der neuen Bank 772 €.
              Klar habe ich von der alten Bank nie eine Steuerbescheinigung erhalten, weil keine KES abgeführt wurde (Zinsen waren jeweils unter 10 €, Freistellungsauftrag also 30 €).

              Was ich erreichen möchte? Bei der alten Bank habe ich also für 2009 einen Freistellungsauftrag von 30 € gehabt. Gutgeschrieben wurde mir an Zinsen für 2009
              8,86 €. Ich habe dort also doch quasi 21,24 € nicht in Anspruch genommen.

              Wäre somit wohl Folgendes richtig (genau in Zahlen)?

              Zeile 4
              Zeile 7 : 2403 (lt. Steuerbescheinigung) + 8,86 altes Konto
              Zeile 14: ???? 772 lt. Steuerbescheinigung (oder + 30 oder + 8,86) ????

              Zeile 49: 376,02 lt. Steuerbescheinigung
              Zeile 50: 20,68 lt. Steuerbescheinigung
              Zeile 51: 33,84 lt. Steuerbescheinigung
              Zeile 52: lt. Steuerbescheinigung 23,27 (gehört zu einem Investmentfonds)

              Meinen persönlichen Steuersatz kenne ich nicht. Aber ich habe ja hier im Forum gelesen, daß für die Günstigerprüfung das Bruttoeinkommen unter 15.000 € liegen muß, das liegt darüber.

              Zeile 14 bin ich mir unsicher. Sie haben geschrieben, den in Anspruch genommen Sparer-Pauschbetrag.

              Ich hoffe, es ist jetzt etwas klarer. Tut mir leid. Entschuldigen Sie bitte.
              Danke noch einmal im voraus.

              Mit freundlichem Gruß

              Tulpe

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                #8
                AW: Anlage KAP

                Hallo Tulpe,

                ich übernehme mal deine Tabelle, aber ggf. korrigiert:

                Zeile 5 (bei falsch verteiltem Sparer-Pauschbetrag ist es Zeile 5, wie ich auch schon geschrieben hatte)
                Zeile 7 : 2403 (lt. Steuerbescheinigung) + 8,86 altes Konto
                Zeile 14: 772 lt. Steuerbescheinigung + 8,86 altes Konto
                Zeile 14a: Null

                Zeile 49: 376,02 lt. Steuerbescheinigung
                Zeile 50: 20,68 lt. Steuerbescheinigung
                Zeile 51: 33,84 lt. Steuerbescheinigung
                Zeile 52: lt. Steuerbescheinigung 23,27 (gehört zu einem Investmentfonds)

                Du kannst die 8,86 auch rauslassen, dann würden sie nur in Zeile 14a gehören, nicht aber mehr in Zeile 7 und 14. Wenn du aber jetzt etwas schriftliches vom alten Konto hast, würde ich auch alles erklären; also vergiss diesen Absatz :-)

                >>>Meinen persönlichen Steuersatz kenne ich nicht. Aber ich habe ja hier im Forum gelesen, daß für die Günstigerprüfung das Bruttoeinkommen unter 15.000 € liegen muß, das liegt darüber.
                Das steuerpfichtige Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen (da geht dann noch einiges ab, Sonderausgaben, Arbeitnehmerpauschbetrag ...)

                Wenn du dein steuerpfichtiges Einkommen ungefähr kennst (etwa aus dem Vorjahr), kannst du dir den Steuersatz und auch den Grenzsteuersatz (auf den kommt es an) selber ausrechnen: https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

                Wenn der Grenzsteuersatz über 25% liegt, lohnt die Günstigerprüfung nicht. Zur Sicherheit kannst du sie aber trotzdem beantragen, schaden kann das nicht. Dazu muss dann (auch noch) Zeile 4 angekreuzt werden und die 8,86 wären zwingend zu erklären. Bei Zeile 4 und 5 gemeinsam kann Elster allerdings die Steuer nicht berechnen, aber abschicken geht trotzdem.

                MfG Stefan
                Zuletzt geändert von reckoner; 14.05.2010, 19:46.
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Anlage KAP

                  Hallo Stefan,

                  nun weiß ich Bescheid. Ich werde das nachher mal in das Elsterformular eingeben.
                  Habe meine Steuererklärung auch schon fertig, bis auf Anlage KAP........

                  Daher weiß ich das zu versteuernde Einkommen, ist weniger als letztes Jahr wg. Kurzarbeit.

                  Ich danke Ihnen vielmals und freue mich sehr, daß es dieses Forum gibt!

                  Ein schönes Wochenende,

                  viele Grüße
                  Tulpe

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                    #10
                    AW: Anlage KAP

                    Hallo Stefan,

                    hat alles bestens geklappt, und - Ziel erreicht!

                    Lieber Gruß
                    Tulpe

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