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Fristverlängerung per E-mail rechtsgültig?

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    Fristverlängerung per E-mail rechtsgültig?

    Hallo!

    Kurz und knapp: Ist ein Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der ESt-Erklärung per E-mail rechtsgültig?

    MfG Bolletax

    #2
    AW: Fristverlängerung per E-mail rechtsgültig?

    Nein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

    Kommentar


      #3
      AW: Fristverlängerung per E-mail rechtsgültig?

      Ich hatte eigentlich mit einer positiven Antwort gerechnet. Aber besser, man weiß Bescheid.
      Vielen Dank!
      MfG Bolletax

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        #4
        AW: Fristverlängerung per E-mail rechtsgültig?

        Hier eine ausführliche und begründete Erläuterung zur Schriftform: http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/ass_verbraucherrecht_49.htm

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          #5
          AW: Fristverlängerung per E-mail rechtsgültig?

          Rechtsgültig hin oder her:
          Der Antrag ist aber doch beim Finanzamt eingegangen, d.h. im Falle einer Ablehnung wird der Antragsteller eine entsprechende Mitteilung bekommen, ansonsten gilt der Antrag als "stillschweigend" genehmigt.

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            #6
            AW: Fristverlängerung per E-mail rechtsgültig?

            Vielen Dank! Ich muss allerdings gestehen, dass mich der genannte Beitrag etwas verwirrt hat. Ich bin daher auf die Idee gekommen (die ich auch schon vorher hätte haben können), die Internetpräsenz meines Finanzamts aufzurufen. Und da steht in schöner Klarheit:

            "Sie könne per E-Mail alle Angelegenheiten erledigen, für die ein einfaches Schreiben ausreicht, z.B.
            einfache Mitteilungen, wie die Beantwortung von Rückfragen oder die Mitteilung einer neuen Anschrift,
            Anträge auf Änderung von Steuerbescheiden und
            Einsprüche gegen Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte sowie Einspruchsrücknahmen.

            Nicht per E-Mail erledigt werden können Angelegenheiten,
            für deren Wirksamkeit das Gesetz die eigenhändige Unterschrift vorsieht (z.B. Steuererklärungen) oder
            wenn absolute Sicherheit über die Person des Absenders bestehen muss (z.B. Befreiung vom Steuergeheimnis)."

            Ich bin der Meinung, wenn selbst Einsprüche elektronisch erledigt werden können, dann solche Lapalien wie Anträge auf Fristverlängerung erst recht.

            MfG Bolletax

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              #7
              AW: Fristverlängerung per E-mail rechtsgültig?

              Hallo,
              ich weiss aus Erfahrung, dass es gängige Praxis ist Anträge auf Fristverlängerung per E-Mail genauso zu bearbeiten wie per Brief eingegangene Anträge. Viele wünschen allerdings eine E-Mail-Bestätigung, dass der Antrag (E-Mail) eingegangen ist.

              Tschüß

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                #8
                AW: Fristverlängerung per E-mail rechtsgültig?

                Da im § 109 AO nichts von Schriftform erwähnt ist, ist das kein Problem.
                http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__109.html

                Kommentar


                  #9
                  AW: Fristverlängerung per E-mail rechtsgültig?

                  Zitat von InsideFA Beitrag anzeigen
                  Da im § 109 AO nichts von Schriftform erwähnt ist, ist das kein Problem.
                  http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__109.html
                  Richtig. Sowohl für den Antrag als auch für den "Bescheid" über die Fristverlängerung ist nirgendwo eine Form vorgeschrieben und somit auch telefonisch, per Mail, per Kopfnicken oder -schütteln etc. etc. möglich.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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