Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Halbeinkünfteverfahren

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Halbeinkünfteverfahren

    Hallo,

    Ich habe als Teilhaber einer GmbH im Jahr 2009 eine Ertragsausschüttung für das Wirtschaftsjahr 2008 erhalten. Davon wurde Kapitalertragssteuer und Soli abgeführt.
    Auf der Steuerbescheinigung steht:

    "Steuerbescheinigung der leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (§45a EStG, §8 Abs. 1, §§27,28,37 KStG i. d. F. des Steuersenkungsgesetzes) für Bezüge, für die das Halbeinkünfteverfahren gilt"

    Wo muss ich in ElsterFormular 2009/2010 eintragen???

    #2
    AW: Halbeinkünfteverfahren

    Aus der Anleitung zur Anlage KAP:

    Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen
    (§ 32 d Abs. 2 EStG)
    In bestimmten Fällen unterliegen Kapitalerträge der tariflichen Steuer
    und nicht dem besonderen Steuersatz von 25 %. Hierzu gehören
    – laufende Kapitalerträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art,
    aus stiller Gesellschaft und aus partiarischen Darlehen sowie die
    Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter und den Hinzurechnungsbetrag
    nach § 10 AStG (Zeilen 22 und 23),
    – Kapitalerträge aus einer unternehmerischen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft,
    wenn dies beantragt wird (Zeilen 24 und 25).
    Zeilen 22 und 23
    Haben Sie einer Ihnen nahe stehenden Person z. B. ein Darlehen
    gewährt, sind die daraus erzielten Erträge abzüglich der darauf entfallenden
    Werbungskosten als Einkünfte nicht in Zeile 15, sondern in
    Zeile 22 zu erklären. Dies gilt in gleicher Weise für Darlehen an Kapitalgesellschaften
    oder Genossenschaften, an denen Sie zu mindestens
    10 % beteiligt sind, sowie für sog. back-to-back-Finanzierungen. Die auf
    diese Kapitalerträge entfallenden Steuerabzugsbeträge tragen Sie bitte
    in die Zeilen 55 bis 57 ein.
    Ein Sparer-Pauschbetrag wird auf diese Erträge nicht gewährt.
    Zeilen 24 und 25
    Sind Sie unmittelbar oder mittelbar
    – zu mindestens 25 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt oder
    – zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und beruflich
    für diese tätig
    können auf Antrag die Kapitalerträge mit dem tariflichen Einkommensteuersatz
    besteuert werden. Dazu tragen Sie in Zeile 24 eine „1“ ein. Der
    Antrag gilt, solange er nicht widerrufen wird, auch für die folgenden vier
    Veranlagungszeiträume, ohne dass die Antragsvoraussetzungen erneut
    zu belegen sind. Nach einem Widerruf ist ein erneuter Antrag für diese
    Beteiligung an der Kapitalgesellschaft nicht mehr zulässig. Bezeichnen
    Sie die Gesellschaft in Zeile 25. Sofern Sie den Antrag für weitere Beteiligungen
    stellen, erläutern Sie dies bitte auf besonderem Blatt.
    Die auf diese Kapitalerträge entfallenden Steuerabzugsbeträge tragen
    Sie bitte in die Zeilen 55 bis 57 ein.

    Kommentar


      #3
      AW: Halbeinkünfteverfahren

      Zitat von Petzer Beitrag anzeigen
      Aus der Anleitung zur Anlage KAP:

      Sind Sie unmittelbar oder mittelbar
      – zu mindestens 25 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt oder
      – zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und beruflich
      für diese tätig
      können auf Antrag die Kapitalerträge mit dem tariflichen Einkommensteuersatz
      besteuert werden. Dazu tragen Sie in Zeile 24 eine „1“ ein. Der
      Antrag gilt, solange er nicht widerrufen wird, auch für die folgenden vier
      Veranlagungszeiträume, ohne dass die Antragsvoraussetzungen erneut
      zu belegen sind. Nach einem Widerruf ist ein erneuter Antrag für diese
      Beteiligung an der Kapitalgesellschaft nicht mehr zulässig. Bezeichnen
      Sie die Gesellschaft in Zeile 25. Sofern Sie den Antrag für weitere Beteiligungen
      stellen, erläutern Sie dies bitte auf besonderem Blatt.
      Die auf diese Kapitalerträge entfallenden Steuerabzugsbeträge tragen
      Sie bitte in die Zeilen 55 bis 57 ein.
      Das heißt also, wenn mein Einkommenssteuersatz >25% ist, dann fahre ich besser, wenn ich Zeile 24 nicht ankreuze und diesen Kapitalertrag nicht in Zeile 25 eintrage?
      Muss ich ihn dann in KAP Zeile 7 eintragen oder gar nicht?
      Zuletzt geändert von joergx66; 17.05.2010, 20:16.

      Kommentar

      Lädt...
      X