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    Hall an alle, hab da mal ne Frage. Und zwar hab ich im März meine Steuererklärung gemacht. hab auch schon seit April den Bescheid bekommen. Nun ist mir eingefallen, daß ich seit 2009 auch Handwerkerleistungen absetzen kann. Wie ist das jetzt, kann ich das nachträglich einreichen bzw. geltend machen, oder erst im nächsten Jahr bei der Steuererklärung, oder ist der Zug dafür gänzlich abgefahren? Wenn es da eine Möglichkeit geben sollte, wie muß ich das dann anstellen? Danke Euch ganz herzlich für Eure Antworten. Gruß Dirk

    #2
    AW: Nachträglich etwas hinzufügen....

    Nur innerhalb der Einspruchsfrist, siehe Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid!

    Gruß
    Stiller
    Gruss (S)stiller
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