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KFB und Abbruch bei Berechnung

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    KFB und Abbruch bei Berechnung

    Hallo,
    ich bin kurz vorm verzweifeln und komme nicht weiter.
    Bei der Steuerberechnung kommt der folgende Abbruchhinweis:

    Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind- Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

    EHW Elster-Hinweise
    Beachten Sie die Anlage 'zusätzliche Angaben für Steuerberechnung'.

    Für das am ***** (volljährig) geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag.
    berücksichtigt.

    Meine Daten:

    -LST-Klasse 4, getrennt lebend
    -mein vollj. Sohn hat 9 Montate mit mir in einem Haushalt gelebt, Kindergeld hatte ich ausbezahlt bekommen

    Nun sehe ich, dass auf der LST-Bescheinigung für 2009 kein Kinderfreibertrag eingetragen ist.

    Vermutlich hängt es damit zusammen?


    Meine Fragen:

    Welcher KFB wird jetzt berücksichtigt und wie trage ich das ein?
    Was gehört in das Fromular "zusätzliche Angaben" - es ist mir unverständlich.

    Danke für jede Hilfe, denn ich verstehe es einfach nicht.

    #2
    AW: KFB und Abbruch bei Berechnung

    Du musst das richtige Kindergeld eintragen, nämlich:

    2.068 : 2 = 1.034

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      #3
      AW: KFB und Abbruch bei Berechnung

      Danke für die schnelle Antwort, aber leider löst sich dadurch mein Problem nicht.

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        #4
        AW: KFB und Abbruch bei Berechnung

        Sie wollen einen Kinderfreibetrag eintragen, das ist Ihr Problem.

        Kinderfreibeträge kann man nicht eintragen, Punkt.

        Nur das Kindergeld.

        Problem gelöst ?

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          #5
          AW: KFB und Abbruch bei Berechnung

          und da das kind zwei leibliche eltern hat, bekommt jeder nur Anspruch auf das halbe Kindergeld bzw. den halben kinderfreibetrag.

          Die meldung besagt ja auch nichts anderes, als das das Programm dies erkannt und korrekt beruecksichtigt hat.

          wer tatsaechlich wieviel geld ausgezahlt bekommen hat ist nicht von belang. wenn die 'zusaetzlichen angaben zur steuerberechnung' nicht benötigt werden, kann man sie sich auch einfach sparen...

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            #6
            AW: KFB und Abbruch bei Berechnung

            Vielen Dank!

            Darf ich noch eine letzte Frage stellen?

            Ich lebe von meinem EM getrennt und wir haben übelegt, ob eine gemeinsame oder getrennte Veranlagung günstiger ist. Wonach richtet sich das und kann man das überhaupt pauschal beantworten?


            Danke und Grüße!

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              #7
              AW: KFB und Abbruch bei Berechnung

              Wenn Sie schon seit Beginn des Jahres 2009 getrennt leben, haben Sie keine Wahl bei der Veranlagung. Sie müssen jeder eine eigene Erklärung abgeben. Ansonsten können Sie zwischen Zusammen- und Getrenntveranlagung wählen: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html .

              Was für Sie günstiger ist, können Sie nur selbst errechnen.

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