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Aufwendungen für Zinsen

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    Aufwendungen für Zinsen

    Wo trage ich denn jetzt die Aufwendungen ein, die mir in den Steuerbescheinigungen für die Aufwendungen bescheinigt wurden? Also z.B.- Gebühren für Bausparkonten und Depots etc. Einfach bei Werbungskosten in der Anlage N?

    #2
    AW: Aufwendungen für Zinsen

    nirgends, das sind keine Werbungskosten (mehr)

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      #3
      AW: Aufwendungen für Zinsen

      Hallo Doerthe,

      also mit Anlage N hat das doch gar nichts zu tun.

      Bei Kapitalanlagen gibt es keine gesonderten Werbungskosten mehr, sondern nur noch den Sparer-Pauschbetrag (801 Euro).

      Wenn mit dem Bausparvertrag eine FREMDVERMIETETE Immobilie angeschafft werden soll, könnten es vorweggenommene Werbungskosten aus VuV sein (Anlage V).

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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