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Steuerberechnung Vorsorgeaufwendungen

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    Steuerberechnung Vorsorgeaufwendungen

    Hallo und schöne Pfingsten!
    Trotz größter Anstrengungen meinerseits kann ich mir bei der Elster-Steuerberechung und auch dann beim ausgereichten Steuerbescheid, bei den Vorsorgungsaufwenden eine Differenz zwischen den im Antrag geltend gemachten Vorsorgeaufwendungen (Summe der Versicherungsbeträge) und dem tatsächlich bei der Steuerberechung angesetzten Betrag nicht erklären.
    Diese (kleine) Differenz tritt bereits seit 2004, dem Beginn meiner Elsteranwendung auf.
    Z.B.: Die Summe meiner geltend gemachten Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) beträgt 8.823 € in der Steuerberechung der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben erscheinen als „Summe der Versicherungsbeiträge“ nur 8.606 €. Dabei wurde etwa keine Versicherung als nicht zugehörig gestrichen!
    Die Ermittlung der im Rahmen der Höchstbeträge abziehbaren Sonderausgaben beginnt also mit einem –hier- um 217 € niedrigeren Betrag als geltend gemacht.
    Eine solche Differenz von ca. +/- 2oo €, ist bei mir seit 2004 aufgetreten und für mich nicht nachvollziehbar. Im letzten Jahr meiner manuelle Erstellung der StErkl. (2003) waren geltend gemachte Vorsorgeaufwendung in der Summe identisch mit der Summe des Ansatzes der Steuerberechnung.
    Kann mir jemand diese Differenz erklären?
    Danke!
    <b>mfg heide </b>

    #2
    AW: Steuerberechnung Vorsorgeaufwendungen

    Der Grund für die Differenz liegt schon in der Bezeichnung. Beschränkt abziehbar bezieht sich hierbei auf die Höhe der Aufwendungen.

    Daß mal alle Aufwendungen abgezogen wurden, liegt z. B. daran, daß die Höchstbeträge nicht erreicht werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #3
      AW: Steuerberechnung Vorsorgeaufwendungen

      Vermutlich wurde auf der Anlage Vorsorgeaufwand eine 2 eingetragen, obwohl dort eine 1 hingemusst hätte.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberechnung Vorsorgeaufwendungen

        Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
        Der Grund für die Differenz liegt schon in der Bezeichnung. Beschränkt abziehbar bezieht sich hierbei auf die Höhe der Aufwendungen.

        Daß mal alle Aufwendungen abgezogen wurden, liegt z. B. daran, daß die Höchstbeträge nicht erreicht werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald
        Nochmal zur Verständigung meines Problems:

        Stpfl.: Rentner, Ehefrau: Beamte…also keine Altersvorsorgeausgaben!
        Bruttoarbeitslohn Ehefrau 17.906 €, dav. 16 % = 2.864 € Kürzung Vorwegabzug
        Zeile 10: für beide mit Ja beantwortet
        Erklärte Vorsorgeaufwendungen/Versicherungsbeiträge i.H.v. 6823 €
        Bei der steuerlichen Berechnung des Abzugsbetrages geht der Rechner
        nicht von 6.823 € aus, sondern unerklärlicher Weise von 6.606 € !!!

        Das sieht bei der Berechung des Abzugsbetrages folgendermaßen aus:

        Mit den tatsächlich erklärten Aufwendungen von 6.823 € ergibt sich folgende Berechnung:

        Sonderausgaben
        ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
        Summe der Versicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . ......6.823
        Vorwegabzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........... 6.136
        Kürzung nach § 10 Absatz 3 Nr. 2 EStG . . . . . . -2.864
        verbleibender Vorwegabzug . . . . . . . . . . . ...... 3.272 . . -3.272 .. ....3.272
        verbleibende Versicherungsbeiträge. . . . . . . . . . . . . ...... 3.551
        abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................ -2.668 .......2.668
        verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............... 883
        davon 50 v.H. abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......... 442 ...... 442
        im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar. . . . . . . . . . . . . . . . ..........6.382


        Der Steuerrechner setzt aber nur 6.606 € an…..die Frage ist warum!!!!!,
        Berechnung ergibt nun folgendes:

        Sonderausgaben
        ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
        Summe der Versicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . .....6.606
        Vorwegabzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..........6.136
        Kürzung nach § 10 Absatz 3 Nr. 2 EStG . . . . . . -2.864
        verbleibender Vorwegabzug . . . . . . . . . . . . .....3.272 . . -3.272 ...... 3.272
        verbleibende Versicherungsbeiträge. . . . . . . . . . . . . .......3.334
        abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................- 2.668 . .....2.668
        verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................666
        davon 50 v.H. abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........... 333 ....... 333
        im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar. . . . . . . . . . . . . . . . .........6.273

        Dadurch werden 109 € weniger abgezogen!!!!
        <b>mfg heide </b>

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          #5
          AW: Steuerberechnung Vorsorgeaufwendungen

          Sind in den Versicherungsbeiträgen solche für eine Lebensversicherung bzw. private Rentenversicherung eingetragen? Diese werden seit einigen Jahren nur noch mit 88% bei den Sonderausgaben berücksichtigt. Sollten in der Erklärung also ca. 1800 Euro Lebensversichung bzw. Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht enthalten sein, wäre dies des Rätsels Lösung.

          Edit: der beschränkte Abzug der Lebens-/Rentenversicherung besteht seit 2004. Das Zusammenfallen mit Ihrer Entscheidung, die Erklärung per Elster abzugeben, ist also reiner Zufall .
          Hier noch ein Google-Treffer zur entsprechenden Gesetzesfassung ab 2004: http://www.frag-einen-steuerprofi.de/123forum_topic.asp?topic_id=142481&ccheck=1
          Zuletzt geändert von V. Liersee; 25.05.2010, 08:09.

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            #6
            AW: Steuerberechnung Vorsorgeaufwendungen

            Hallo V-Liersee,

            danke für Deine Antwort. Sie trifft den Nagel auf den Kopf!
            Es war zwar kein „steuerlich umwerfendes Problem“ aber ohne Erklärung beschäftigt mich so was immer wieder *lache*
            ….Der Weg zur „Steuererklärung auf dem Bierdeckel“ ist eben noch sehr, sehr weit !!!!!
            Stimmt, das Elster-Programm ist schon recht gut!

            Mit freundlichen Grüßen,
            Heide
            <b>mfg heide </b>

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