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Student & Einkommenssteuererklärung

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    Student & Einkommenssteuererklärung

    Hallo,

    ich mache gerade das erste mal in meinem Leben eine Steuererklärung und habe eine kleine Frage zum Thema Sonderausgaben.

    Folgende Ausgangssituation:
    - Mann und Frau verheiratet (Eheschließung 2009)
    - Mann ist Student und hat keine Einkünfte
    - Frau arbeitet Vollzeit.
    - gemeinsame Veranlagung gewünscht

    Somit wird Anlage N nur für die Ehefrau ausgefüllt? Richtig?

    Der Mann ist Student (Erstausbildung) und möchte Ausgaben dafür als Sonderausgaben angeben. Quittungen für Bücher, Gebühren etc sind vorhanden. In den Erklärungen zu Zeile 45 Hauptvordruck steht, dass auch Fahrtkosten mit 30ct pro km angerechnet werden können. Da die Uni doch recht weit von Zuhause entfernt ist möchte der Mann dies geltend machen.

    Die Fahrten wurden im Durchschnitt an 4Tagen/Woche mit öffentlichen Verkehrsmitteln getätigt. Wie weist man sowas nach? Durch das Semesterticket gibt es ja keine Fahrkarten oder so. Oder soll man einfach die Tage x Kilometer x 0,30euro rechnen und alles Zusammen mit den Ausgaben für Literatur etc ins Feld eintragen?


    Oder lassen sich Fahrtkosten nicht als Sonderausgaben absetzen??

    #2
    AW: Student & Einkommenssteuererklärung

    Die Fahrten zur Ausbildung werden analog zur Entfernungspauschale behandelt, also 30 Ct je km einfache (!) Entfernung, egal ob mit Auto, Bus oder Tretroller. Insofern braucht es da keine großartigen Belege, man wohnt in A, studiert in B, die Entfernung (kürzeste Wegstrecke) sollte plausibel sein, die Zahl der Fahrtage auch.

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      #3
      AW: Student & Einkommenssteuererklärung

      Ok, eine kurze Nachfrage noch:

      Sonderausgaben sind ja nur bis 4000€ anrechenbar, stimmts?

      Ich bin schon bei den Fahrtkosten über 4000€ (die Uni ist 77km von der Wohnung entfernt).

      Gibt man das trotzdem alles an?

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        #4
        AW: Student & Einkommenssteuererklärung

        kann man schon, man bekommt aber als sonderausgaben halt nicht mehr als die 4000 angerechnet.

        im übrigen sollte man sich darauf einstellen, das das FA tatsaechlich erklärt haben möchte, wie diese hohen kosten zusammen kommen. ich würde die Tage an denen zur Uni gefahren wurde, auf gar keinen Fall als 'durchschnitt' schaetzen, so ala 50 wochen a 4 tage... das faellt IMHO mit ziemlicher sicherheit durch (gibt ja auch reichlich vorlesungsfreie zeit etc.)

        es zaehlen die tatsaechlichen tage, an denen man dorthin gefahren ist, und die sollte man ggf. über den stundenplan/teilnahmescheine und dergleichen glaubhaft machen können.

        was das semesterticket angeht, das ja haeufig in den rückmeldegebühren enthalten ist, so denke ich das man dies natuerlich _nicht_ geltend machen kann, wenn man die fahrtkosten an Hand der Entfernungspauschale ermittelt - es also aus den studiengebühren rausrechnen muss!

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          #5
          AW: Student & Einkommenssteuererklärung

          Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
          was das semesterticket angeht, das ja haeufig in den rückmeldegebühren enthalten ist, so denke ich das man dies natuerlich _nicht_ geltend machen kann, wenn man die fahrtkosten an Hand der Entfernungspauschale ermittelt - es also aus den studiengebühren rausrechnen muss!
          Da dies zu den Studiengebühren zählt, die du zahlen musst, egal ob du es nutzt oder nicht, gabs bei mir noch nie Probleme beides abzusetzen!

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            #6
            AW: Student & Einkommenssteuererklärung

            ein normaler arbeitnehmer kann auch entweder die entfernungspauschale geltend machen ODER die tatsaechlichen aufwendungen für monatskarten oder dergleichen.

            wie der thread-ersteller oben schrieb, faehrt er tatsaechlich mit dem semesterticket.
            nur bei tatsächlicher pkw-nutzung, würde ich ggf. zustimmen, das er das semesterticket auch zusaetzlich zur entfernungspauschale angeben kann, wenn er es zwingend mit den studiengebühren nehmen muss.

            kommt vermutlich drauf an, wie genau das jeweils zustaendige Finanzamt hinschaut ;-)

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              #7
              AW: Student & Einkommenssteuererklärung

              Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
              kommt vermutlich drauf an, wie genau das jeweils zustaendige Finanzamt hinschaut ;-)
              Da wir hier jeden Scheiß belegen und begründen müssen, gehe ich davon aus, dass dies beim genauen Hinschauen auch zulässig ist!
              Das eine zählt als Studiengebühren und das andere als Fahrtkosten, somit gibts keine Probleme bei uns beides dabei zu haben.

              Ist dann eben ähnlich wie beim Ehepaar, was gemeinsam zur Arbeit fährt. Da darf auch jeder die Entfernungskostenpauschale angeben obwohl nur einmal Kosten entstehen!
              Zuletzt geändert von Susannea; 06.06.2010, 00:15.

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                #8
                AW: Student & Einkommenssteuererklärung

                Zitat von Susannea Beitrag anzeigen
                Da wir hier jeden Scheiß belegen und begründen müssen, gehe ich davon aus, dass dies beim genauen Hinschauen auch zulässig ist!
                Da weiß man nie, woran man ist - leider. Und mitunter führt schon ein Mitarbeiterwechsel oder eine einzelne Schulung zu anderen Ansichten. Bei uns wurde über 12 Jahre etwas berücksichtigt, was plötzlich abgelehnt wurde. Also legten wir Wiederspruch ein und kündigten für den Weigerungsfall eine Selbstanzeige rückwirkend für die letzten 10 Jahre an. Na die hätten da was zu tun bekommen. Ergebnis 45 Minuten nach dem Eingang von unserem Fax wurde unserem Wiederspruch telefonisch komplett statt gegeben, danach hektisch alles neu und völlig falsch berechnet - und wir bekamen binnen Tagen soviel Geld zurück, wie niemals davor und danach. :-)
                *
                Ich wünsche daher viel Glück - im Flugzeug, auf hoher See, vor Gericht und beim Finanzamt ist man bekanntlich immer in Gottes Hand. Und die Tagesform von Gott ist bekanntlich auch stark schwankend. ;-).

                MfG verbleibt und wünscht einen schönen Rest-Sonntag
                bitterarm

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