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Steuerbescheinigung für KAP

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    Steuerbescheinigung für KAP

    Mein Finanzamt verlangt die Vorlage von Steuerbescheinigungen im Zusammenhang mit der Anlage KAP. Mehrere Banken sendeten mir die Jahressteuerbescheinigung gar nicht mehr automatisch zu (wie noch in 2009 für 2008), und zwei Banken teilten mir mit, dass sie diese nicht mehr erstellen würden, da es nicht mehr gefordert sei. Wie ist die Sachlage?
    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
    Vincent

    #2
    AW: Steuerbescheinigung für KAP

    Die Banken sind verpflichtet, auf Verlangen eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenen Muster auszustellen, die die nach § 32d Einkommensteuergesetz erforderlichen Angaben (Erträge und abgeführte Steuerabzugsbeträge) enthält.

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      #3
      AW: Steuerbescheinigung für KAP

      Vielen Dank, Krake, für diese Information!

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        #4
        AW: Steuerbescheinigung für KAP

        Ich vermute mal, dass die eine oder andere Bank mal wieder die Begriffe durcheinander bringt:

        Bis 2008 waren die Banken verpflichtet, automatisch eine Jahresbescheinigung nach § 24c EStG zu erteilen, einer Art Ausfüllhilfe für die Anlage KAP. Seit 2009 gibt es diese nicht mehr. Vielleicht haben die zwei Banken den Begriff "Steuerbescheinigung" hiermit verwechselt.

        DANEBEN gab und gibt es auch noch die Steuerbescheinigung, die Voraussetzung war und ist für die Anrechnung von Steuern im Rahmen der Steuererklärung. Bis 2008 hat diese quasi nur die einbehaltenen Steuerbeträge ausgewiesen, ab 2009 hat sie zusätzlich Elemente der Ausfüllhilfe "inside", da z.B. klar dargestellt wird, in welche Zeile der Anlage KAP welcher Betrag hineinkommt. Wie bisher auch sind die Banken zur Ausstellung der Steuerbescheinigung verpflichtet, WENN Steuern einbehalten wurden UND der Kunde die Ausstellung der Steuerbescheinigung bei seiner Bank beantragt. Eine automatische Erteilung der Steuerbescheinigung war und ist gesetzlich nicht vorgesehen, wurde aber von vielen Banken trotzdem gemacht. Vermutlich hat aber die eine oder andere Bank ab 2009 ihre Ausstellungspolitik geändert und macht das nicht mehr automatisch (z.B. weil sie vorher die Jahresbescheinigung nach § 24c EStG sowieso ausstellen musste, hat sie die Steuerbescheinigung "gleich mit gemacht".).
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Steuerbescheinigung für KAP

          Aus Banker-Kreisen habe ich die Information erhalten, dass die Steuerbescheinigungen nur auf Antrag ausgestellt werden, weil mit Einführung der Abgeltungssteuer von 25% für eine Vielzahl der Sparer/Anleger eine steuerliche Berücksichtigung weggefallen ist und mehr als die Hälfte der Sparer/Anleger gar keine Bescheinigung (für die Steuererklärung) mehr benötigt. Auch die Banken wollen sparen!

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            #6
            AW: Steuerbescheinigung für KAP

            Hallo Picard777,

            herzlichen Dank für die umfassende Info! Mir wurde auch bereits von den Banken zugesagt, dass auf meinen offiziellen Antrag hin die Bescheinigungen erstellt werden, es könnte aber einige Wochen dauern ...

            Gruß,
            Vincent




            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Ich vermute mal, dass die eine oder andere Bank mal wieder die Begriffe durcheinander bringt:

            Bis 2008 waren die Banken verpflichtet, automatisch eine Jahresbescheinigung nach § 24c EStG zu erteilen, einer Art Ausfüllhilfe für die Anlage KAP. Seit 2009 gibt es diese nicht mehr. Vielleicht haben die zwei Banken den Begriff "Steuerbescheinigung" hiermit verwechselt.

            DANEBEN gab und gibt es auch noch die Steuerbescheinigung, die Voraussetzung war und ist für die Anrechnung von Steuern im Rahmen der Steuererklärung. Bis 2008 hat diese quasi nur die einbehaltenen Steuerbeträge ausgewiesen, ab 2009 hat sie zusätzlich Elemente der Ausfüllhilfe "inside", da z.B. klar dargestellt wird, in welche Zeile der Anlage KAP welcher Betrag hineinkommt. Wie bisher auch sind die Banken zur Ausstellung der Steuerbescheinigung verpflichtet, WENN Steuern einbehalten wurden UND der Kunde die Ausstellung der Steuerbescheinigung bei seiner Bank beantragt. Eine automatische Erteilung der Steuerbescheinigung war und ist gesetzlich nicht vorgesehen, wurde aber von vielen Banken trotzdem gemacht. Vermutlich hat aber die eine oder andere Bank ab 2009 ihre Ausstellungspolitik geändert und macht das nicht mehr automatisch (z.B. weil sie vorher die Jahresbescheinigung nach § 24c EStG sowieso ausstellen musste, hat sie die Steuerbescheinigung "gleich mit gemacht".).

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              #7
              AW: Steuerbescheinigung für KAP

              Hallo Krake,
              kann ich verstehen, dass die Banken Arbeit sparen wollen, wenn sich die gesetzlichen Vorgaben geändert haben ... Nur die Info-Politik lässt manchmal etwas zu wünschen übrig.
              Gruß,
              Vincent


              Zitat von Krake Beitrag anzeigen
              Aus Banker-Kreisen habe ich die Information erhalten, dass die Steuerbescheinigungen nur auf Antrag ausgestellt werden, weil mit Einführung der Abgeltungssteuer von 25% für eine Vielzahl der Sparer/Anleger eine steuerliche Berücksichtigung weggefallen ist und mehr als die Hälfte der Sparer/Anleger gar keine Bescheinigung (für die Steuererklärung) mehr benötigt. Auch die Banken wollen sparen!

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