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Lohnsteuererklärung - Heimfahrten / Dienstl. Fahrten

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    Lohnsteuererklärung - Heimfahrten / Dienstl. Fahrten

    Hallo,

    ich habe zwei kurze Fragen zu meiner Lohnsteuererklärung.

    1. Ich habe mir sagen lassen, dass man in der Steuererklärung bis zu 3 Heimfahrten angeben kann. Stimmt das? Wo genau sollte man diese Positionen angeben?

    2. Ich habe 2009 einige dienstliche Fahrten mit dem Taxi machen müssen? Wo sollte ich diese bilanzieren?

    3. Diese Frage ist wohl etwas naiv - aber ich möchte sie trotzdem stellen, um zu lernen: Ist es legitim für die Strecke zwischen Arbeit und Wohnart einen Betrag in der Lohnsteuererklärung geltend zu machen? Wenn ja, wie wird dieser Wert berechnet? Kürzeste Strecke x [Euro/km] = ?

    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.


    MfG, W2K

    #2
    AW: Lohnsteuererklärung - Heimfahrten / Dienstl. Fahrten

    zu 1. heimfahrten in welchem zusammenhang? auswärtstätigkeit, doppelter haushalt, weiterbildung etc.? wieso nur drei?

    zu 2. wurden die Fahrten aus der eigenen Tasche bezahlt? man kann nur Kosten absetzen, die man tatsächlich selber hatte. Wurde das bspw. durch den Arbeitgeber über die reisekostenabrechnung erstattet, kann man auch nichts absetzen.
    auch dabei kommt es aber wieder darauf an, in welchem Zusammenhang die Fahrt gemacht wurde, zB Fahrt zur Arbeit, Auswärtstätigkeit, Weiterbildung etc.

    zu 3. Anlage N Zeile 31-40 anschauen und ausfüllen, die 'Pendlerpauschale' berechnet sich mit 30 cent pro km einfache Entfernung (also nicht hin-und rueckweg) für jeden tag, an dem die arbeitstätte tatsächlich aufgesucht wurde (also kein urlaub, krankheit etc.)

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