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Einkommensgrenze beim Kind überschritten

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    Einkommensgrenze beim Kind überschritten

    Hallo
    Ich versuche schon seit geraumer Zeit meine Steuererklärung zu erledigen , dabei stoße ich immer wieder aus den Hinweis , ein Kind hätte seinen Höchstbetrag an Einkommen
    überschritten .Kann mir einer einen Tipp geben ,wie ich diesen Hinweis klären kann ??
    Vielen Dank
    Elli031

    #2
    AW: Einkommensgrenze beim Kind überschritten

    Die Einkünfte und Bezüge von Kindern werden auf der Anlage Kind, Seite 1, ab Zeile 21 angegeben.

    Wurden für ein Kind mit "gutem" Einkommen vielleicht irgendwelche Freibeträge geltend gemacht?

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      #3
      AW: Einkommensgrenze beim Kind überschritten

      Das Kindergeld bis Ende letzten Jahres gezahlt ,die Kinderfreibeträge wurden auf der Steuerkarte, wie in den Jahren davor vermerkt.

      Vielen Dank Elli 031

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        #4
        AW: Einkommensgrenze beim Kind überschritten

        wie alt ist das kind?
        wie lautet der exakte wortlaut der fehlermeldung?
        welche zeilen auf der anlage kind wurden ausgefuellt?

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          #5
          AW: Einkommensgrenze beim Kind überschritten

          Das "Kind" ist 21 Jahre alt, der Einkommensbetrag betrug 8800€ und somit wurde die maximale Einkommensgrenze beim Kind überschritten.
          Vielen Dank Elli 031

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            #6
            AW: Einkommensgrenze beim Kind überschritten

            Vom Arbeitgeber wurde aber die Lohnsteuerkarte nicht komplett ausgefüllt , Abgaben wie Lohnsteuer wurden nicht darauf vermerkt.
            Nochmals Vielen Dank für eine Auskunft Elli 031

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              #7
              AW: Einkommensgrenze beim Kind überschritten

              wenn das kind zuviel verdient, ist das nunmal so. dann besteht kein anspruch auf kindergeld oder freibetrag. ggf. muss das erhaltene Kindergeld sogar zurueckgezahlt werden.

              abziehbar vom einkommen sind lediglich sozialversicherungsaufwendungen oder werbungskosten, nicht jedoch steuern.
              was der arbeitgeber bescheinigt oder nicht spielt dafuer keine rolle.

              also ggf. mal schauen, ob das kind rentenversicherungsbeitraege zahlen musste, oder studentisch krankenversichert ist und dies entsprechend selbst bezahlt etc. das kann in zeile 21 mit angegeben werden und mindert das einkommen, ebenso wie evtl. werbungskosten, hier min die 920 werbungskostenpauschale bei nichtselbständiger tätigkeit.

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