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    3 allgemeine Fragen :o)

    Hallo zusammen,

    ich habe da mal 3 Fragen an euch und sorry falls es hier nicht reingehört. Dann bitte verschieben ;-)

    1. Frage: Ist es richtig, dass man die Steuererklärung 2008 noch bis zum September 2010 einreichen kann oder ist es zu spät? Ich hörte was von 31.12.2010?!

    Wir haben keine Aufforderung vom FA bekommen.

    2. Frage: Kann das FA eine Steuerschuld aus einer Selbstständigkeit, welche nicht mehr besteht, (vom Ehemann) von 2007 mit der Steuererklärung für 2008 (Zusammenveranlagung) verrechnen?

    D.h. wenn der Ehemann als "Kleingewerbetreibender" selbstständig war, haftet er mit seinem Privatvermögen und somit zieht das FA nun auch aus der Nicht-selbstständigen Arbeit von der Ehefrau aus 2008 das ab oder verrechnet das komplett wenn vorher schon eine Zusammenveranlagung erfolgte? D.h. die Ehefrau zahlt quasi die Schulden des Ehemanns mit ab? :-( Die Ehefrau war in der Zeit der Selbstständigkeit selbst arbeiten bzw. in einer Ausbildung.

    3. Frage: Wenn mal einmal mit der Zusammenveranlagung anfing, darf man dann auch später noch wechseln? Getrennt?

    Grüßele
    Front242

    #2
    AW: 3 allgemeine Fragen )

    Zitat von Front242 Beitrag anzeigen
    ich habe da mal 3 Fragen an euch und sorry falls es hier nicht reingehört. Dann bitte verschieben ;-)
    Geht ja nicht mal innerhalb des Elster-Forums, wie soll man da in ein Steuerrechtsforum verschieben können :-?

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      #3
      AW: 3 allgemeine Fragen )

      1. Die 2008er Erklärung können Sie auch noch später einreichen. Die verkürzte Frist von 2 Jahren bei Antragsveranlagungen wurde durch Rechtsprechung gekippt. Ich meine, Sie haben nun 4 Jahre Zeit.
      2. Evtl. helfen Ihnen hierbei Aufteilungsbescheide. Das ist aber etwas, dass Sie besser mit einem Steuerberater klären sollten.
      3. So lange die Veranlagung noch nicht endültig ist, kann die Art der Veranlagung jederzeit geändert werden. Normalerweise wird die Veranlagung 1 Monat nach Bekanntgabe endgültig. Es gibt aber Ausnahmen wie z.B. den Vorbehalt der Nachprüfung. Auch hierbei wird Ihnen ein Steuerberater besser weiter helfen können, wenn Sie im alles vorlegen.

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        #4
        AW: 3 allgemeine Fragen )

        Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
        Geht ja nicht mal innerhalb des Elster-Forums, wie soll man da in ein Steuerrechtsforum verschieben können :-?
        Muss ich nicht verstehen was Sie damit meinen oder?! :-D

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          #5
          AW: 3 allgemeine Fragen )

          Zitat von Gidius Beitrag anzeigen
          1. Die 2008er Erklärung können Sie auch noch später einreichen. Die verkürzte Frist von 2 Jahren bei Antragsveranlagungen wurde durch Rechtsprechung gekippt. Ich meine, Sie haben nun 4 Jahre Zeit.
          2. Evtl. helfen Ihnen hierbei Aufteilungsbescheide. Das ist aber etwas, dass Sie besser mit einem Steuerberater klären sollten.
          3. So lange die Veranlagung noch nicht endültig ist, kann die Art der Veranlagung jederzeit geändert werden. Normalerweise wird die Veranlagung 1 Monat nach Bekanntgabe endgültig. Es gibt aber Ausnahmen wie z.B. den Vorbehalt der Nachprüfung. Auch hierbei wird Ihnen ein Steuerberater besser weiter helfen können, wenn Sie im alles vorlegen.

          Vielen dank für die Antwort. Ich werde heute versuchen die EinkSt. Erklärung getrennt nochmal einzugeben.

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