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Elster löscht automatisch Steuerdaten!?

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    Elster löscht automatisch Steuerdaten!?

    Auf Auskunft durch meinen Steuersachbearbeiter löscht Elster angeblich Angaben in der Steuererklärung wenn sie nicht auf den jeweiligen Fall passen. Konkret ging es bei mir um den Fall "Arbeiszimmer": Da ich Lehrer bin, konnte ich ja ab 2007 kein Arbeitszimmer mehr absetzen. Ich habe es aber für 2007 (noch in Papierform) trotzdem angegeben, auf den 2007er Bescheid dann Einspruch erhoben (wegen offener Rechtslage) und ab 2008, in den Steuererklärungen über ElSTER, weiterhin mittels Steuersoftware angegeben und so übermittelt. Jetzt wurde mir von meinem Steuersachbearbeiter auf Anfrage wegen des neuen Urteils aus Karlsruhe erklärt, die Angaben für das Arbeitszimmer seien bei mir von Elster automatisch gelöscht worden, da ich als Lehrer ja gar kein Arbeitszimmer absetzen könne. Ich solle jetzt nochmal für 2008 und 2009 die Angaben zum Arbeitszimmer in Papierform nachreichen da er diese Daten nicht mehr habe.
    Für mich stellen sich jetzt folgende Fragen:
    - Soll ich überhaupt ELSTER weiterhin benutzen, wenn dieses System automatisch Daten löscht obwohl Steuerentscheidungen noch rechtlich in der Schwebe sind?
    - Sollte ich in Zukunft nicht wieder auf die Papierform umsteigen, denn für die Papier-Steuerklärung für 2007 muss ich mir keine zusatzliche Arbeit mehr machen.
    - Kann ich jetzt überhaupt noch Angaben für 2008 und 2009 nachreichen, obwohl die Einspruchsfrist schon vorüber ist?

    #2
    AW: Elster löscht automatisch Steuerdaten!?

    Ich ignorier jetzt einfach mal Deine Fragen und behaupte dass Elster die Daten Deiner Steuererklärung vollständig übermittelt hat. Ob man im Finanzamt nur auf die Bescheiddaten oder nicht auch auf die Erklärung zugreifen kann weiß ich nicht. Eigentlich sollten die Daten der Übermittlung dort ja auch vorliegen.

    Wenn aber der Finanzbeamte meint Du solltest die Erklärung nochmal einreichen, dann druck doch einfach die komprimierte Erklärung (nochmal) aus, auch wenn da evtl. steht "Der Ausdruck ist nicht für das Finanzamt bestimmt". Das sollte dem Bearbeiter reichen.

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      #3
      AW: Elster löscht automatisch Steuerdaten!?

      Wer soll da Angaben aus der Erklärung gelöscht haben, die für die Erstellung der Erklärung benutzte Steuersoftware, Eric als Übermittlungskomponente oder die Bearbeitungssoftware im FA, die mit Elster nichts zu tun hat?
      Dass es Eric gewesen sein soll, halte ich für zweifelhaft.

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        #4
        AW: Elster löscht automatisch Steuerdaten!?

        Also ELSTER löscht da selbständig keine Daten. Vor der Übermittlung muss ja die Plausibilitätsprüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Und alle Daten, die dabei in der Erklärung drin stehen, werden auch übermittelt.

        Edit: Wie Elefant sagt: Drucken Sie sonst einfach die übermittelten Daten aus und reichen den Vordruck ein, auch wenn darauf steht, dass die Erklärung nicht für das FA vorgesehen ist.

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          #5
          AW: Elster löscht automatisch Steuerdaten!?

          Was ich mir vorstellen kann:
          Es werden zur ELSTER Übertragung im Finanzamt entsprechende Prüfhinweise ausgeworfen, wenn man den Fall verarbeiten will.

          Etwa in der Richtung
          "Arbeitszimmer auf Anlage N wurde geltend gemacht, es liegen jedoch Fahrten Wohnung Arbeitsstätte vor. Die Daten wurden daher gelöscht".

          Zumindest in Hessen wird der Ausdruck der authentifizierten Steuererklärung unabhängig von der elektronischen Verarbeitung vorgenommen. Auf der Papiererklärung, die sich das Finanzamt vor der elektronischen Verarbeitung fertigt, sollte die Eintragung zum Arbeitszimmer zu finden sein.

          Bei einer nicht authentifizierten Steuererklärung reicht man ja seinen eigenen Ausdruck ein. Wenn dort schon die Eintragung fehlt, kann natürlich das Finanzamt nichts dafür.

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            #6
            AW: Elster löscht automatisch Steuerdaten!?

            Danke für die Antworten. Dann werde ich die Angaben nochmal in Papierform nachreichen.
            Seiermeier

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