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ersatzbemessungsgrundlage

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    ersatzbemessungsgrundlage

    in 2009 wurden finanzinnovationen in meinem depot endfaellig, leider habe ich diese waehrend der laufzeit zu meiner neuen bank uebertragen und somit wurde die ersatzbemessungsgrundlage zur besteuerung herangezogen. kauf und einloesung waren jeweils zu 100, sodass weder gewinn noch verlust entstanden ist.

    habe ich dies nun richtig verstanden, dass ich in die zeile 7 und 11 den betrag der ersatzbemessungsgrundlage hineinschreibe und in die zeile 49 und 50 die darauf gezahlte steuern? damit ich diese wieder zurueckbekomme?

    vielen dank!

    #2
    AW: ersatzbemessungsgrundlage

    Hallo nyc123,

    die Zeilen 7ff und 49ff füllst du grundsätzlich mit den Werten der Steuerbescheinigung von deiner Bank.

    In das Textfeld bei korrigierte Beträge zu Zeile 11 trägst du dann die Wertpapierkennnummer ein, und dass zu 100% gekauft und bis Endfälligkeit (=100%) gehalten wurde (einfacher Fall, daher dürfte das reichen).
    Dann trägst du in das Betragsfeld den richtigen Wert ein, hier also Null (vorausgesetzt natürlich, die beschriebene Ersatzbemessungsgrundlage war die einzige).

    Zweckmäßig ist es, dann auch gleich Belege beizulegen, also die Kaufabrechnung und irgendetwas, was den endfälligen Betrag belegt (etwa einen Kontoauszug, eine Abrechnung wird es ja wohl nicht geben).

    Anmerkung: Eigentlich sollte Zeile 11 imho NICHT in Zeile 7 enthalten sein, und daher muss Zeile 7 auch nicht korrigiert werden. Bitte die Bankbescheinigung diesbezüglich überprüfen und ggf. auch dort korrigieren.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: ersatzbemessungsgrundlage

      vielen dank erst mal fuer deine antwort.

      du schreibst: zeile 7uff und zeile 49uff fuelle ich mit den werten auf der steuerbescheinigung der bank aus.

      in zeile 7 und 11 schreibe ich dann aber nur jeweils die summen rein, fuer die zu korrigierenden ertraege? und nicht den gesamtbetrag aus der jahressteuerbescheinigung?
      in zeile 49 kommt die darauf belastete steuer?

      danke nochmal!!!

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        #4
        AW: ersatzbemessungsgrundlage

        Hallo nyc123,

        >>>und nicht den gesamtbetrag aus der jahressteuerbescheinigung?

        Ich denke mal, dass man schon die gesamte Bescheinigung (einer Bank!) eintragen muss. Selbstständig splitten wird der Sachbearbeiter wohl nicht akzeptieren, da er es nicht nachvollziehen kann.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: ersatzbemessungsgrundlage

          warum gibt es denn dann die zeile 5 - beantragung ueberpruefung steuereinbehalt bestimmter kapitalertraege?

          denn dies moechte ich ja machen.

          danke nochmal!

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            #6
            AW: ersatzbemessungsgrundlage

            Hallo nyc123,

            >>>warum gibt es denn dann die zeile 5 - beantragung ueberpruefung steuereinbehalt bestimmter kapitalertraege?

            Etwa für Personen mit mehreren/zahlreichen Bankverbindungen. Da reicht es dann, nur die 'falschen' zu erklären.

            Wenn du selbstständig die Steuerbescheinigung in einen erklärten und einen nicht erklärten Teil aufteilst, ist doch gar nicht klar, wozu welche Steuern (Zeile49ff) und welche freigestellten Beträge (Zeile 14 bzw. 14a) gehören.
            Natürlich kann man das eindeutig zuordnen, aber imho wird das eben kein Sachbearbeiter akzeptieren; die sind aktuell (softwarebedingt) schon mit der Standart-KAP-Erklärung ziemlich überfordert.

            Ich sehe auch nicht, wo das Problem liegt. Es ist doch viel einfacher, die komplette Bescheinigung abzutippen, als dort selber rumzurechnen. Und da du die Bescheinigung eh mit einreichen musst, gibt es auch nichts zu verheimlichen.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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