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Umsatzsteuererklärung 2010 nach Geschäftsaufgabe !??

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    Umsatzsteuererklärung 2010 nach Geschäftsaufgabe !??

    Wie erstelle ich anlässlich einer Geschäftsaufgabe die von den Finanzämtern innerhalb eines Monats geforderte Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2010 ??
    ELSTERFORMULAR bietet bis jetzt nur die UstErkl 2009 an !

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung 2010 nach Geschäftsaufgabe !??

    Auf den Internetseiten der Finanzämter das Formular für 2009 runterladen, ausdrucken, Jahreszahl ändern, ausfüllen. Oder: für das angebrochene Jahr vierteljährliche Voranmeldungen übermitteln.
    Zuletzt geändert von Elefant; 14.08.2010, 17:37.

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung 2010 nach Geschäftsaufgabe !??

      Oder aus grundsätzlichen Erwägungen heraus gar nicht.

      Steuererklärungen sind gemäß § 150 Abs. 1 Satz 1 AO nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Wenn der Fiskus weder elektronisch noch auf Papier Formulare zur Verfügung stellt, hat er eben Pech gehabt. Das 2009er Formular mitgeänderter Jahreszahl ist jedenfalls kein amtlich vorgeschriebener Vordruck (mehr).

      Gruß
      Turnbeutel

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung 2010 nach Geschäftsaufgabe !??

        Im Hinblick auf § 18 Abs. 3 UStG würde ich Elefant beipflichten und einen abgeänderten Vordruck 2009 verwenden. Mit der Begründung von turnbeutel tragen Sie nur zur allgemeinen Erheiterung im Finanzamt bei.

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          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung 2010 nach Geschäftsaufgabe !??

          Selbst in den Finanzämtern machen das die Kollegen so. Erklärung von 2009, Jahreszahl ändern, ausfüllen, UNTERSCHREIBEN!, absenden. Elsterformular geht nicht.

          Download hier: https://www.formulare-bfinv.de/
          (bitte Suche bemühen)
          LG MAX v S.

          (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung 2010 nach Geschäftsaufgabe !??

            @InsideFA: Die Erheiterung dürfte ausschließlich Bedienstete betreffen, deren fachliche Fähigkeiten überschaubar sind und die den Dienst nach dem Motto "haben wir immer schon so gemacht" abschieben.

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              #7
              AW: Umsatzsteuererklärung 2010 nach Geschäftsaufgabe !??

              @ turnbeutel: Die Begründung dafür würde mich mal interessieren.

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                #8
                AW: Umsatzsteuererklärung 2010 nach Geschäftsaufgabe !??

                Hallo Gidius,

                vorweg: die Lösung, die die anderen Teilnehmer anbieten, läuft in der Praxis durch, sofern es sich um ganz normale Fälle handelt. Jedoch kann das Finanzamt den Unternehmer nicht zwingen, einen alten Vordruck zu benutzen und einfach die Jahreszahl handschriftlich zu korrigieren. Ebenso dürfen keine Verspätungszuschläge festgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige die Monatsfrist überschreitet.

                Steuererklärungen sind wie gesagt nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck abzugeben (§ 150 Abs. 1 Satz 1 AO). Amtlich vorgeschriebener Vordruck ist das im Bundessteuerblatt veröffentlichte Formular (und nur dieses). Für die USt-Erklärung 2010 gibt es noch keinen offiziellen Vordruck. Dieser wird erst irgendwann Ende des Jahres veröffentlicht werden. Der 2009er Vordruck wird durch das handschriftliche Ändern der Jahreszahl jedenfalls nicht zum amtlich vorgeschriebenen Vordruck für 2010. Zudem bezweifle ich, dass die Finanzämter überhaupt schon USt-Erklärungen für 2010 maschinell verarbeiten könnten. Es kann außerdem sein, dass Änderungen der Rechtslage zum 1.1.2010 (z.B. §§ 3a, 13b UStG) in alten Vordrucken gar nicht darstellbar sind. Wie soll der Steuerpflichtige in diesen Fällen korrekte Angaben machen? Zudem kommt es immer wieder zu technischen Umstellungen (z.B. Zusammenfassung oder Aufspaltung einzelner Zeilen / Kennziffern).

                Die Aufforderung eines Finanzamts, zum jetzigen Zeitpunkt eine Umsatzsteuererklärung 2010 abzugeben, ist aus meiner Sicht nichtig, da der Steuerpflichtige aus tatsächlichen Gründen (keine Vordrucke existent) gehindert ist, der Aufforderung Folge zu leisten (§ 125 Abs. 2 Nr. 2 AO).

                Ich habe diese Variante kürzlich bei einem Mandanten erfolgreich durchgezogen.

                Gruß
                Turnbeutel
                Zuletzt geändert von turnbeutel; 17.08.2010, 08:57.

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuererklärung 2010 nach Geschäftsaufgabe !??

                  @ Turnbeutel und Gidius

                  Die Kollegen würden gern die Vordrucke für 2010 versenden, wenn sie welche hätten. Auch im Finanzamt beugt man sich der normativen Kraft des Faktischen.
                  Natürlich hat Turnbeutel recht, es gab eine Zeit in den Finanzämtern da wurden nichtamliche Vordrucke (die s/w-Ausdrucke der Steuerbüros und Hilfevereine mit Mantelbogen aus zwei A4-Blättern und nicht A3) kategorisch zurückgewiesen (das war villeicht vor 10-12 Jahren, oder noch länger). Und es macht Spass den Spiess umzudrehen. . .

                  Wegen der maschinellen Verarbeitung ist kein Problem. Für 2010 sollten schon JEK gerechnet werden können. Und wenn nicht, wird ein manueller (handgeschriebener, handgerechneter und handgebuchter) Bescheid erlassen. Ist zwar ne ganze Menge Mehrarbeit für den zuständigen Sachbearbeiter, aber was tun die Kollegen nicht alles um dem Gesetz genüge zu leisten.

                  Und die Kollegen sind über solche manuellen Fälle gar nicht erheitert. Die haben genug anders zu tun (auch im Finanzamt gibt es bei gleichzeitiger Arbeitsvermehrung Personalkürzungen - durch alle Ebenen!).
                  LG MAX v S.

                  (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuererklärung 2010 nach Geschäftsaufgabe !??

                    Danke für die Ausführungen turnbeutel.
                    Als Käse habe ich es auch immer empfunden unterhalb des Jahres bereits die Jahressteuererklärung abgeben zu müssen (nein, ich habe nicht schon massig Unternehmen aufgelöst, mich nur mal für die Thematik interessiert). Und da ist es natürlich gut zu wissen, dass man auch rechtlich damit durchkommen kann, wenn man es drauf anlegt.

                    Und wie Max_v_S schreibt, müsste es dem Bearbeiter ja auch recht sein, wenn man sich wehrt.

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuererklärung 2010 nach Geschäftsaufgabe !??

                      Ich schließe mich Gidius Dank an Turnbeutel an.
                      In der Praxis hilft wohl die sprichwörtliche Elefantenhaut vor dem Ansinnen unterjähriger Jahressteuererklärungen. Ausgefeilte Ablehnungsbegründungen landen doch eh beim Sachbegietsleiter oder gleich bei der Geschäftsführung des entsprechenden Amtes. Bevor da jemand das Fass aufmacht, ist das Jahr um, und im Januar brechen die fälligen Erklärungen über die Ämter ein.
                      Mit freundlichen Grüssen
                      gez. D. Cremer

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                        #12
                        AW: Umsatzsteuererklärung 2010 nach Geschäftsaufgabe !??

                        Der Unternehmer ist nach § 18 Abs.3 Satz 2 UStG *verpflichtet* innerhalb eines Monats nach Geschäftsaufgabe eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. Der fehlende amtliche Vordruck ist, nach Auskunft, kein ernsthafter Hinderungsgrund.
                        Da hat weder der Steuerpflichtige noch der Bearbeiter im Finanzamt (auch wenn es ihm/ihr mehr Arbeit macht) kein Wahlrecht.

                        Es geht um die Vermeidung von Steuerausfällen (§ 16 Abs. 4 UStG: wenn der Eingang der Steuer gefährdet erscheint). Und bei Aufgabe des Unternehmens ist der Eingang der Steuer immer gefährdet, da es fast immer zu einer Zahlung kommt (Entnahme vom Waren, Kfz ins Privateigentum etc.). Und da kann sich das Finanzamt keine Verzögerungen leisten.

                        Also, der Bearbeiter kann sich nicht aussuchen ob der den Unternehmer zu Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung auffordert oder nicht. Im Gegenteil, in solche Fälle sind meist auch Gegenstand der Geschäftsprüfung, ob der Bearbeiter alles richtig gemacht hat, und wehe . . .

                        Zudem würde Finanzamt in so einem Fall bei Nichtabgabe die Steuern im Wege der Schätzung festsetzen. Und für Unternehmer, die eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen, würde sich sowieso kein (grosser) Zeitvorteil bei der Zahlung ergeben.

                        @DC1969: Die Erklärungen der Arbeitnehmer brechen im Mai/Juni und die der Gewerblichen frühestens Sep/Okt (ausser den ewigen Fristverlängerern) über das Finanzamt ein. Natürlich gibts auch die ganz schnellen . . . die wollen schon die Papierformulare Ende Dezember haben.
                        Zuletzt geändert von Max_v_S; 18.08.2010, 14:03. Grund: ergänzt
                        LG MAX v S.

                        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                          #13
                          AW: Umsatzsteuererklärung 2010 nach Geschäftsaufgabe !??

                          Ein fehlender amtlicher Vordruck soll kein ernsthafter Hinderungsgrund sein, wenn ich verpflichtet bin, eine Steuererklärung auf eben einem solchen abzugeben??? Bei solchen Auskünften juckt es einem ja geradezu in den Fingern, genau der gegenteiligen Ansicht zu sein.

                          Leider sitzen die FÄ mit der Schätzung am längeren Hebel. Allerdings wäre eine solche mE ebenfalls unzulässig, weil der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten nicht verletzt hat. Schließlich konnte er sie ja gar nicht erfüllen. Und da sind wir wieder am Anfang, nämlich beim amtlichen Vordruck.

                          Ergo: Der kleine Unternehmer sollte sich dem Zwang des Faktischen beugen und einen alten Vordruck aufhübschen. Sich zu streiten, geht am Ende nur für Profis gut aus.

                          Schönen tag noch!
                          Turnbeutel

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                            #14
                            AW: Umsatzsteuererklärung 2010 nach Geschäftsaufgabe !??

                            Ich habe euren thread gefunden, da ich selber ein ähnliches problem habe:
                            https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?37657-Umsatzsteuerjahreserkl%e4rung-2014&p=169352#post169352

                            Allerdings gilt mittlerweile

                            "Die Umsatzsteuererklärung ist seit dem 1. Januar 2011 grundsätzlich nach amtlich
                            vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der
                            Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln (§ 18 Absatz 3 Satz 1 UStG
                            i. d. F. von Artikel 4 Nummer 11 Buchstabe a JStG 2010 vom 8. Dezember 2010,
                            BGBl. I S. 1768). "

                            Und das Formular auf https://www.formulare-bfinv.de/ ist aus diesem Grund scheinbar nichtmehr verfügbar (stattdessen steht da obig zitierter text)

                            Und nun?

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                              #15
                              AW: Umsatzsteuererklärung 2010 nach Geschäftsaufgabe !??

                              Den Papiervordruck beim Finanzamt anfordern.
                              Gruss (S)stiller
                              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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