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Abbruch Hinweis: Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre

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    Abbruch Hinweis: Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre

    Am Ende der Plausibilitätsprüfung erhalte ich die Fehlermeldung in Form eines PDF:

    Sie haben Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre erklärt, jedoch keine entsprechende Vergütung.

    Ich habe keine Bezüge für mehrere Jahre und auch keine Abzugsbeträge für mehrere Jahre erklärt. Ich habe alle Anlagen N, R, KAP, SO mehrfach kontrolliert. Ich kann keine Eingabe und kein Kontrollkästchen finden, was auf Vorjahre hinweist. Die Fehlermeldung kommt auch nicht wie sonst in den Formularen mit der Möglichkeit, die entsprechende Zeile anzuspringen, sondern wie gesagt als PDF. Wenn das Programm einen solchen Fehler feststellt, müsste es doch auch das Formular anspringen können, das den vermeintlichen Fehler enthält.

    Ich benutze die aktuelle Programmversion. Im Forum habe ich gesehen, dass in einem ähnlichen Fall im Juni ein Programmfehler zugestanden wurde. Sollte dieser noch nicht beseitigt sein?

    #2
    AW: Abbruch Hinweis: Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre

    Den 'Fehler' erhalte ich auch. Und zwar wenn ich Angaben in den Zeilen 11 bis 14 der Lohnsteuerbescheinigung mache. In meinem Fall hab ich dort Nullen eingegeben, was dazu führt, dass ElsterFormular mich natürlich nötigt, weitere unsinnige Angaben zu machen.

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      #3
      AW: Abbruch Hinweis: Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre

      Das macht nach meiner Meinung vom Programm her noch weniger Sinn, denn dort werden die evtl. Bezüge für mehrere Jahre abgefragt. Beanstandet wird aber Abzüge für mehrere Jahre ohne Bezüge für mehrere Jahre.
      Es dürfte sich um einen Programmfehler handeln. Ich hoffe, dass ein Programmierverantwortlicher mitliest.

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        #4
        AW: Abbruch Hinweis: Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre

        Hallo Gustav7,

        du schreibst, dass die Fehlermeldung als pdf kommt nach erfolgter Plausibilitätsprüfung.
        Ist dieser Hinweis etwa ein Abbruch für die Steuerberechnung ?
        Denn normalerweise Fehler bei der Plausi-Prüfung werden in rot angezeigt und springen immer an die Stelle wo der Fehler noch besteht.
        Auf alle Fälle sollte das Senden möglich sein, wenn keine "roten" Hinweise mehr kommen.
        Programmierer lesen hier auf keinen Fall mit, höchstens zufällig als "normaler User",hier helfen Anwender anderen Anwendern.
        Um Fehler weiterzuleiten, müsstest du dich an die Elster-Hotline wenden.

        Tschüß

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          #5
          AW: Abbruch Hinweis: Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre

          Ja, es ist ein Abbruch nach der Plausibilitätsprüfung, aber vor/bei der Steuerberechnung.
          Nur frage ich mich, warum dieser Fehler nicht in der Plausi beanstandet wird, zumal ich keinen Hinweis erhalte, in welchem Formular die fehlerhafte Eingabe vorhanden sein soll.
          Wo soll ich jetzt noch suchen?
          Auf keinen Fall schicke ich eine Erklärung unter diesen Umständen online ans Finanzamt! Ich weiss ja nicht, was dort daraus wird.

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            #6
            AW: Abbruch Hinweis: Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre

            Hallo,
            wenn die Plausiprüfung erfolgreich war, kannst du deine Erklärung senden. Die Steuerberechnung ist ein zusätzlicher Service, nicht rechtsverbindlich natürlich ärgerlich wenn der Service nicht richtig funktioniert.
            Das Finanzamt erstellt deinen Bescheid schon richtig, was hast du denn gemacht, als du deine Erklärungen noch auf dem Papier abgegeben hast, da hast du garnicht gemerkt ob Fehler drin waren und das Finanzamt hat dir deinen Bescheid auch erstellt.

            Tschüß

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              #7
              AW: Abbruch Hinweis: Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre

              Zitat von Gustav7 Beitrag anzeigen
              Das macht nach meiner Meinung vom Programm her noch weniger Sinn, denn dort werden die evtl. Bezüge für mehrere Jahre abgefragt.
              Nein, die sind in der Zeile 10. Die Abzugsbeträge dazu gehören in die Zeilen 11 bis 14. Was steht also in den Zeilen 10 bis 14 bei Dir drinnen?

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                #8
                AW: Abbruch Hinweis: Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre

                Eigentlich enthalten Lohnsteuerbescheinigungen keine "0,-", auch wenn viele Arbeitgeber dieser gerne ausweisen.

                Grundsätzlich gilt, dass die Zeilen, die mit 0,- € ausgefüllt sind, leer gelassen werden sollten / müssen. Dann gibt es auch deutlich weniger Fehlerhinweise, da Elster bei der ersten Überprüfung nur darauf achten, ob in den einzelnen Feldern etwas eingetrage ist oder nicht - unabhängig vom Betrag. Also wird eine "0" für diese erste Prüfung genau wie eine "999.999" behandelt.

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                  #9
                  AW: Abbruch Hinweis: Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre

                  Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
                  Nein, die sind in der Zeile 10. Die Abzugsbeträge dazu gehören in die Zeilen 11 bis 14. Was steht also in den Zeilen 10 bis 14 bei Dir drinnen?
                  Von welcher Anlage sprechen wir denn jetzt? Bei der Anlage N werden in den Zeilen 10 - 14 keine Abzugsbeträge abgefragt?

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                    #10
                    AW: Abbruch Hinweis: Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre

                    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                    Hallo,
                    wenn die Plausiprüfung erfolgreich war, kannst du deine Erklärung senden. Die Steuerberechnung ist ein zusätzlicher Service, nicht rechtsverbindlich natürlich ärgerlich wenn der Service nicht richtig funktioniert.
                    Das Finanzamt erstellt deinen Bescheid schon richtig, was hast du denn gemacht, als du deine Erklärungen noch auf dem Papier abgegeben hast, da hast du garnicht gemerkt ob Fehler drin waren und das Finanzamt hat dir deinen Bescheid auch erstellt.

                    Tschüß
                    Mit den richtigen FA-Bescheiden habe ich so meine Erfahrungen.
                    Zu Papierzeiten hatte ich immer eine Software, mit der ich meine Erklärung durchgerechnet habe, bevor ich sie abgegeben habe. Das hat sich immer als nützlich erwiesen.

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                      #11
                      AW: Abbruch Hinweis: Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre

                      Von welcher Anlage sprechen wir denn jetzt?

                      Von der Lohnsteuerbescheinigung, deren Werte automatisch in die Anlage N übernommen werden.

                      Gruß stiller
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                        #12
                        AW: Abbruch Hinweis: Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre

                        Zitat von Gustav7 Beitrag anzeigen
                        Von welcher Anlage sprechen wir denn jetzt?
                        Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
                        Den 'Fehler' erhalte ich auch. Und zwar wenn ich Angaben in den Zeilen 11 bis 14 der Lohnsteuerbescheinigung mache.
                        Ich wiederhole mich aber eigentlich ungern, wenn's eh nicht interessiert.

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