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Zukunftssicherungsleistungen ab 2010

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    Zukunftssicherungsleistungen ab 2010

    Hallo Elster Fachteam,
    Ab 2010 gibt es Änderungen zur Bescheinigung von Zukunftssicherungsleistungen lt. dem BMF-Schreiben vom 26.08.2009. Im Elster Portal (https://www.elster.de/arbeitg_lstk.php unter Z)wird dem noch nicht Rechnung getragen. Hier ist noch beschrieben, wie die Zeilen 22 bis 25 bis 2009 zu befüllen sind.
    Eine neue Version gültig ab 2010 wäre hilfreich. Wir haben uns die Frage gestellt, was nun in Zeile 25 zu bescheinigen ist. Wir gehen davon aus, dass nun auch die Arbeitnehmerbeiträge von freiwillig und privat KV versicherten Mitarbeiten zu bescheinigen sind. Der Arbeitgeberzuschuß ist dabei abzuziehen. Korrekt?

    #2
    AW: Zukunftssicherungsleistungen ab 2010

    Zitat von dobbi Beitrag anzeigen
    Hallo Elster Fachteam,
    Nicht hier, hier Anwenderforum.

    Kommentar


      #3
      AW: Zukunftssicherungsleistungen ab 2010

      . . . aber sehr gute Frage, betrifft sie doch alle unterjährig Ausgeschiedenen!
      Mit freundlichen Grüssen
      gez. D. Cremer

      Kommentar


        #4
        AW: Zukunftssicherungsleistungen ab 2010

        Uninteressant ist die Frage nicht, wobei das BMF-Schreiben betreffs Zeile 24 ausdrücklich von freiwillig in der GKV als auch von privat versicherten AN spricht, betreffs Zeile 25 aber neben den in der GKV Pflichtversicherten nur noch von den freiwillig in der GKV versicherten spricht.
        Woraus ich schließe, dass da nun zwar auch die freiwillig in der GKV versicherten reinkommen, aber die privat versicherten weiterhin nicht (was auch einer gewissen Logik nicht entbehrt, da da ja nicht der insgesamt gezahlte Beitrag relevant ist, sondern der Anteil daran, der einer GKV entspricht).
        Aber der Hinweis, dass die Anleitung offensichtlich veraltet ist (schon daran erkennbar, dass die Aufteilung des AN-Beitrags zu KV, PV und ALV in Zeile 25ff nicht vorkommt), wird hier verhallen, wenn nicht zufällig ein Elster-Offizieller hier reinschaut.

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