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Freibeträge für Kapitalertrag und Kirchensteuer

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    Freibeträge für Kapitalertrag und Kirchensteuer

    Hallo zusammen,
    ich sitze gerade über der Steuer von 2009 und stelle fest, dass ich offensichtlich keine Kirchensteuer auf Kapitalerträge gezahlt habe. Nun bewege ich mich allerdings auch mit den Kapitalerträgen innerhalb des Freibetrages von €1602.
    Kann mir jemand sagen, ob ich jetzt noch Kirchensteuer darauf zahlen muss oder nicht. Muss ich dann die Anlage KAP abgeben oder nicht?
    Vielen Dank an alle Steuergurus!
    Gruß amelieflo

    #2
    AW: Freibeträge für Kapitalertrag und Kirchensteuer

    Zweimal nein, wobei ich davon ausgehe, dass es sich um Eheleute handelt, obwohl von "ich" die Rede ist.

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