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Riesterrente in Vorsorgeaufwendungen bei dauernd getrennt lebenenden Eheleuten

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    Riesterrente in Vorsorgeaufwendungen bei dauernd getrennt lebenenden Eheleuten

    Hallo,
    bisher bin ich mit meiner Elster Steuererklärung immer gut klar gekommen.

    Nun gibt es ja diese neue Anlage Vorsorgeaufwendungen.

    Folgende Basisdaten kann ich nennen:

    Ehepaar mit gemeinsamer Veranlagung, seit Juli 2009 getrennt lebend
    Zwei Kinder der Ehefrau (Ehemann ist nicht Vater der Kinder)
    Riesterrente der Ehefrau soll berücksichtigt werden, entsprechende Bescheinigung vom Anbieter vorhanden, Ehefrau hat sonst keine Einkünfte.

    Ich bekomme bei der Steuerberechnung immer wieder eine Fehlermeldung, egal was ich bezüglich der Hinweise eintrage oder welches Kreuz ich setze.

    Ich bin kein Steuerfachmann und habe sonst eine sehr einfache Steuererklärung gemacht und werde langsam verrückt.

    Kann mir jemand helfen oder muss ich jetzt doch einen Steuerberater suchen, der mir die Erklärung fertig macht ?

    Vielen Dank
    Gruß
    Michael

    #2
    AW: Riesterrente in Vorsorgeaufwendungen bei dauernd getrennt lebenenden Eheleuten

    Welche Art der Begünstigung liegt bei der Ehefrau denn vor?

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      #3
      AW: Riesterrente in Vorsorgeaufwendungen bei dauernd getrennt lebenenden Eheleuten

      Meine Frau war 2009 Hausfrau, ich habe keinen Riesterrentenvertrag.

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        #4
        AW: Riesterrente in Vorsorgeaufwendungen bei dauernd getrennt lebenenden Eheleuten

        Gut, anders gefragt: Aus welchem Grund meint sie, dass ihr Riestervertrag begünstigt ist?

        Kommentar


          #5
          AW: Riesterrente in Vorsorgeaufwendungen bei dauernd getrennt lebenenden Eheleuten

          Keine Ahnung, das ist eine Information ihres Versicherungsmaklers.

          Muss ich so einen Vertrag auch haben, damit ihr Vertrag begünstigt ist ?

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            #6
            AW: Riesterrente in Vorsorgeaufwendungen bei dauernd getrennt lebenenden Eheleuten

            Zumindest kann sie dann schonmal offensichtlich nicht mittelbar begünstig sein. Ob sie unmittelbar begünstigt ist, muss sie dann halt mal nachlesen.

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