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Einkommensteuer 2009 : Spanien Job

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    Einkommensteuer 2009 : Spanien Job

    Hallo,
    hab 2009 von Feb bis Sept. in Spanien gearbeitet. Es wurden natürlich Steuern in Spanien gezahlt etc. Meinen Wohnsitz hab ich in Deutschland behalten (soll heissen auf meinem Ausweis war noch der Ort in Deutschland vermerkt, hab aber natürlich die ganze Zeit in Spanien gelebt und mich dort auch angemeldet). Von Okt. bis Dez. hab ich dann wieder in Deutschland gearbeitet. Ich hab nun mal gegoogelt und es nicht ganz verstanden, muss ich Doppelsteuer zahlen? Also das was ich in Spanien verdient habe noch einmal versteuern? Fänd ich schon heftig, da man in Spanien sowieso nicht viel verdient und auch schon Steuern bezahlt wurden. Ausserdem hat das Arbeitsamt die Zeit in Spanien nicht zur Arbeitszeit hinzugezählt, als es darum ging als Übergang im Oktober 2 Wochen ALG zu beantragen.
    Kann mir da noch jemand Auskunft geben? Ich werde mit der Sache auf jeden Fall noch zu einem Steuerberater gehen, aber wollte mich vorab erkundigen.
    gruss bcnDuende.

    #2
    Wenn Spanien das Besteuerungsrecht besitzt, wird in der Bundesrepublik Deutschland der Betrag nicht direkt besteuert. Er ist dann aber sehr wahrscheinlich unter dem Progressionsvorbehalt (genauso wie) Arbeitslosengeld und Krankengeld zur Berechnung des Steuersatzes heranzuziehen.

    Sollte das Besteuerungsrecht in Deutschland liegen, werden alle Einkünfte zusammengerechnet und hier besteuert. Dann MUSS aber auch die ausländische Steuer entsprechend angerechnet werden, um eine DOPPEL-Besteuerung zu vermeiden. Die ist nämlich nicht zulässig.

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      #3
      AW: Einkommensteuer 2009 : Spanien Job

      Danke!
      Ich denke schon, dass Spanien das Besteuerungsrecht gehabt hat, da der Arbeitgeber eine spanische Firma war (?)
      Wo trag ich dass jetzt bei Elster ein? Damit ich mir mal ein Bild machen kann, wieviel ich wegen einem Progressionsvorbehalt nachbezahlen muss.
      Würde dies dem Lohn aufgerechnet werden, den ich im Okt. - Dez. in Deutschland bekommen habe?
      Konkret sieht es bei mir so aus:
      -Von Feb. - Sep. 2009 in Spanien , Brutto insgesamt: 13500 euro. Netto insgesamt: 11340 euro.
      -Von Okt - Dez 2009 in Deutschland, Brutto insgesamt : 8213 euro. Netto gesamt: 4770 euro.

      Wenn ich unter http://www.finanzamt.bayern.de/Service/Berechnungsprogramme/Progressionsvorbehalt/rechner.asp
      8213 im Feld zu versteuerndes Einkommen eingebe und die 13500 aus Spanien im Feld zum Progressionsvorbehalt dann bekomme ich eine Steuernachzahlung von 1167 euro. Kann das sein ?

      Grüße bcnDuende

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        #4
        AW: Einkommensteuer 2009 : Spanien Job

        Da Einkünfte aus dem Inland Nichtselbständiger Art vorliegen - Anlage N, Zeile 21, Spanien auswählen und den Bruttobetrag eintragen.

        Gegenrechenbar sind (um diesen Betrag zu mindern) die "Werbungskosten", wie sie hier im Inland bei inländischen Einkünften anfallen. Also zum Beispiel die Fahrten in Spanien von der Wohnung zur Arbeitsstätte, Kosten für Arbeitsmittel etc.

        Wenn ich das richtig mitbekommen habe, werden Steuerbescheinigungen/Steuerbescheide als Nachweis verlangt, dass der Arbeitslohn in Spanien tatsächlich besteuert worden ist (trifft auch auf jedes andere Doppelbesteuerungsabkommen/Land zu).

        8.213 € Bruttoarbeitslohn dürften nach Abzug von Sonderausgaben (Vorwegabzug) und Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu 0 € Steuern führen. Jemand mit 20.000 € rein inländischem Einkommen hätte hier aber weitaus mehr als nur 1.167 € Steuern zu zahlen. Ich würde mal behaupten, ja, das ist durchaus möglich.

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          #5
          AW: Einkommensteuer 2009 : Spanien Job

          Hallo Aron,
          danke noch einmal für deine Mühe. Ich hab jetzt die Steuererklärung für 2009 mit Elster gemacht, ich muss sagen, wenn man etwas Übung darin hat, geht es wie von alleine..aber das nur nebenbei. Ich hab den Auslands-Betrag (13500) in das richtige Feld eingetragen (Lohnsteuerbescheinigung Feld 16) und ich bekomme jetzt doch Steuern erstattet. Vielleicht auch weil ich bei den ca. 2.5 Monaten, die ich in Deutschland gearbeitet habe eine einfache Wegstrecke von 61 Kilometer zu fahren hatte. Das macht schon viel aus. Wie gesagt hat die Prüfung in Elster eine Rückerstattung feststellen können. Als Laie weiss man da natürlich nie so richtig, ob das alles richtig eingetragen wurde, aber da hilft mir dann mein Steuerberater.
          Apropo: Wo trag ich eigentlich den Betrag für die 2 Wochen Arbeitslosigkeit ein ?

          Hier der Teil der Berechnung von Elster mit dem Progressionsvorbehalt:
          Berechnung der Einkommensteuer
          zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
          nach dem Grundtarif . . . . . . . . . . . . . . . . 4.483 . . . 12,3505 v.H. . . . . . 553
          Berechnung der Kirchensteuer
          festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553
          davon 9 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49,77
          Berechnung des Solidaritätszuschlags
          festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553
          Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553
          Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00

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            #6
            AW: Einkommensteuer 2009 : Spanien Job

            vermutl. Anlage N Zeile 27, je nach Art des ALGs

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