Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werbungskosten, Fahrtkosten wenn ersetzt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werbungskosten, Fahrtkosten wenn ersetzt

    Guten Tag im Forum,

    bitte um einen Tipp oder Hinweis:

    Helfe meinem Bruder und Schwägerin bei der Einkommensteuer per Elster. Ist schon sehr hilfreiches Programm. Jetzt das kleine Problem wegen der Eintragung:

    Beide haben Werbungskosten, Fahrten zur Arbeit , kein PKW vorhanden, nur Tram.
    Ich habe gemäß den Hinweisen sowohl die einfache km und Arbeitstage Url.+Kr.eingetragen, als auch die Abo Fahrtkosten von ca. 450. Die errechneten Kosten von der km Eintragung her übersteigen bei meinem Bruder leicht den Pauschbetrag von hier (lt. Steuerberechnungstool) 920 E um ca. 200 E

    Frage 1 Ist die Eintragung so ok ? Lt. den Elster Erklärungen verstehe ich Richtigkeit für die zweigleisigen Eintragungen so.

    Im zweiten Fall greift ohnehin der Pauschbetrag von 920 E die realen km und Arbeitstage Werte liegen darunter und auch der Abo-Betrag von 600 E
    Somit wäre für mich gar keine Notwendigkeit hier überhaupt etwas einzutragen, oder?
    Andererseits besteht meine Schwägerin aus Ehrlichkeits-Korrektheitsgründen auf folgendem: Sie möchte unbedingt, dass die Abo Kosten eingetragen werden. Könnte ich ja durchaus machen, der Form halber. Das haben wir auch im davorliegenden Jahr so gemacht. Allerdings hat ihr der Arbeitgeber im letzten Jahr die Abo Fahrtkosten ersetzt. Allerdings keine Eintragung in der LST Bescheinigung.

    Frage 2:
    Könnte ich das, sozusagen auch der Ordnung halber, in N S.2 unter Nr. 40 bei steuerfrei ersetzt eintragen?

    #2
    AW: Werbungskosten, Fahrtkosten wenn ersetzt

    Hallo,

    zu 1: Ja, ist korrekt. Die Abokosten brauchen zwar überhaupt nicht eingetragen werden, da sie geringer als die Fahrtkostenpauschale (0,30 cent/km) sind und auch die 4500 Euro-Grenze nicht annähernd erreicht wird, aber schaden kann es auch nicht.

    zu 2: Auch ja, wenn Fahrtkosten eingetragen werden, dann MÜSSEN auch die Zuschüsse vom Arbeitgeber angegeben werden. Aber wie du schon vermutet hast, wird es sich gar nicht auswirken, da der Werbungskostenpauschbetrag höher ist.

    Zur späteren Kontrolle: Im Bescheid sollten genau die ~1120 Euro und auf der anderen Seite die pauschalen 920 Euro erscheinen.

    Und noch eine grundsätzliche Anmerkungen zum Thema Werbungskosten:
    Die Pauschale von 920 Euro gilt insgesamt für alle mit der Arbeitnehmertätigkeit zusammenhängenden Kosten (die komplette zweite Seite der Anlage N), und nur wenn diese Summe über 920 Euro liegt, lohnt sich überhaupt der Aufwand. Mit Ehrlichkeit hat das auch nichts zu tun, denn niemand ist verpflichtet, überhaupt etwas anzugeben (ist dann u.U. sein eigener Nachteil).

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten, Fahrtkosten wenn ersetzt

      Super, ganz herzlichen Dank für die schnelle Nachricht !!!!

      Kommentar

      Lädt...
      X