Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlust bei Bonussprintzertifikat

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verlust bei Bonussprintzertifikat

    ich habe mit einem Bonussprintzertifikat erhebliche Verluste eingefahren. Kauf Dez.2007, Verkauf bei Fälligkeit Juni 2009. Von der Bank habe ich keine Verlustbescheinigung erhalten. Als Belege habe ich nur die Abrechnungen bzw. Depotauszüge. Wo habe ich die Verluste einzutragen in Anlage SO oder KAP und in welche Zeile?
    2009 habe ich auch kleine Gewinne gemacht durch Aktienverkäufe und auch Dividenden erhalten. Kann ich die von der Bank (andere wie die mit dem Zertifikat) abgeführte Kapitalertragsteuer wieder zurückerhalten indem sie mit den realisierten Verlusten aus 2009 verrechnet werden?

    #2
    AW: Verlust bei Bonussprintzertifikat

    Unter der Voraussetzung, dass das "Bonussprintzertifikat" prinzipiell so zu behandeln ist, wie eine Aktie:

    Da das Zertifikat in 2007 gekauft wurde, gilt noch die Regelung des alten § 23 EStG.

    Der sagt, dass Einkünfte aus der Veräußerung von "sonstigen Wirtschaftsgütern" - also Aktien, Zertifikaten etc. nur dann steuerpflichtig sind, wenn diese innerhalb eines Jahres erfolgen.

    Da die Veräußerung mehr als ein Jahr nach dem Kauf erfolgte kann der Verlust gar nicht angesetzt werden, da er überhaupt nicht steuerpflichtig ist.

    Kommentar


      #3
      AW: Verlust bei Bonussprintzertifikat

      Danke, für die Inof, die für mich natürlich niederschmetternd ist. Ich kann also die winzigen Gewinne aus Aktien nicht den Verlusten aus dem Bonussprintzertifikat gegenrechen, da die Gewinne steuerfrei gewesen wären. Gibt es denn da überhaupt kein "Schlupfloch".

      Kommentar


        #4
        AW: Verlust bei Bonussprintzertifikat

        IIRC unterliegen Zertifikate, die nach dem 14.3.2007 gekauft, nach dem 30.6.2009 verkauft wurden bei Haltefrist größer ein Jahr der Abgeltungssteuer. Somit taucht ein Kursgewinn in der Anlage KAP auf, rein logisch müssten Verluste da also auch rein gehören. Da keine Verlustbescheinigung angefordert wurde würde ich aber vermuten, dass der Verlust entweder verrechnet wurde oder sich im Verlustverrechnungstopf befindet.
        Aber erstens hat das nichts mit der elektronischen Steuerbescheinigung zu tun, zweitens ist die Besteuerung von Zertifikaten wegen der erlassenen Sonderregeln komplex, so dass man besser einen Steuerberater fragt.

        Kommentar


          #5
          AW: Verlust bei Bonussprintzertifikat

          Zitat von neysee Beitrag anzeigen
          IIRC unterliegen Zertifikate, die nach dem 14.3.2007 gekauft, nach dem 30.6.2009 verkauft wurden bei Haltefrist größer ein Jahr der Abgeltungssteuer.

          Woraus ergibt sich das denn?

          Ronald
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

          Kommentar


            #6
            AW: Verlust bei Bonussprintzertifikat

            Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
            Woraus ergibt sich das denn?
            Persönliche Erinnerung daran, wie die Bundesregierung an dem entsprechenden Tag erklärt hat, dass sie bei der Einführung Abgeltungssteuer den Bestandsschutz bei Vollzertifikaten ab diesem Tag nur noch eingeschränkt erhalten wird, und die durchgehende Darstellung dieser Regelung in Informationen zur Abgeltungssteuer von Banken und Zeitschriften.
            In welchem Unternehmensreform- oder Jahressteuergesetz das versteckt wurde, werde ich allerdings nicht raussuchen.

            Kommentar


              #7
              AW: Verlust bei Bonussprintzertifikat

              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
              Persönliche Erinnerung daran, wie die Bundesregierung an dem entsprechenden Tag erklärt hat, dass sie bei der Einführung Abgeltungssteuer den Bestandsschutz bei Vollzertifikaten ab diesem Tag nur noch eingeschränkt erhalten wird, und die durchgehende Darstellung dieser Regelung in Informationen zur Abgeltungssteuer von Banken und Zeitschriften.
              In welchem Unternehmensreform- oder Jahressteuergesetz das versteckt wurde, werde ich allerdings nicht raussuchen.
              Am einfachsten dürfte es im Einkommensteuergesetz zu finden sein.

              Ronald
              Mit freundlichen Grüßen

              Ronald

              Kommentar


                #8
                AW: Verlust bei Bonussprintzertifikat

                Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
                Am einfachsten dürfte es im Einkommensteuergesetz zu finden sein.
                Wenn man diverse ältere Fassungen nebeneinander liegen hat, auf die im EStG sehr gerne Bezug genommen wird. Aber wenn es so einfach ist, schau doch nach, Zeitschriften wie FAZ, Capital usw. werden sich sicher über eine eventuelle Korrektur freuen.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Verlust bei Bonussprintzertifikat

                  Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                  Aber wenn es so einfach ist, schau doch nach, Zeitschriften wie FAZ, Capital usw. werden sich sicher über eine eventuelle Korrektur freuen.
                  Ein guter Startpunkt für die Suche nach der Sonderregel ist übrigens Par. 52, einfach zu lesen.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Verlust bei Bonussprintzertifikat

                    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                    Ein guter Startpunkt für die Suche nach der Sonderregel ist übrigens Par. 52, einfach zu lesen.
                    Ich weiß!

                    Mit freundlichen Grüßen

                    Ronald
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Ronald

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Verlust bei Bonussprintzertifikat

                      In der Tat ist "Bei Kapitalforderungen, die zwar nicht die Voraussetzungen von § 20 Absatz 1 Nummer 7 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, aber die Voraussetzungen von § 20 Absatz 1 Nummer 7 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) erfüllen, ist § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Nummer 7 vorbehaltlich der Regelung in Absatz 11 Satz 4 und 6 auf alle nach dem 30. Juni 2009 zufließenden Kapitalerträge anzuwenden, es sei denn, die Kapitalforderung wurde vor dem 15. März 2007 angeschafft." eine einzige Zumutung.
                      Deswegen finde ich den Weg über das Änderungsgeesetz und dessen Begründung bequemer, in der steht nämlich mehr oder weniger klar drin, dass das massive Marketing durch die Emittenten von Zertifikaten zu einer steuerlich unerwünschten Endrallye beim Kauf zum Zertifikaten führe und deshalb hier der Hahn abgedreht wird.
                      Es ist übrigens 52a, nicht 52. Absatz 10.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Verlust bei Bonussprintzertifikat

                        - aber mit dem 52er zu beginnen, ist erstmal nicht so falsch gewesen.

                        (Ja, ja, der eine ist länger.)

                        Mit freundlichen Grüßen

                        Ronald
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Ronald

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X