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Wohnungswechsel - Vorauszahlungsbescheid

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    Wohnungswechsel - Vorauszahlungsbescheid

    Am 30. Juli 2010 fand ein Wohnungswechsel an einen Ort in einer anderen Gemeinde in einem anderen Bundesland statt.

    Fragen:

    1) Bei welchem Finanzamt ist 2011 die Einkommensteuererklärung für 2010 einzureichen?
    Beim alten Finanzamt? Beim neuen Finanzamt?

    2) Wo und wie erhält man die Steuernummer vom neuen Finanzamt?

    3) Welches Finanzamt, das alte oder neue, wickelt denn die bereits entrichtenden Steuervorauszahlungen für 2010 bzw. noch zu entrichtende Vorauszahlung für das IV. Quartal für 2010 und die im Vorauszahlungsbescheid des alten Finanzamtes für 2011 festgelegten Vorauszahlungsbeträge ab?

    #2
    AW: Wohnungswechsel - Vorauszahlungsbescheid

    Für die Steuererklärung zuständig ist immer das aktuelle Wohnsitzfinanzamt. Die neue Steuernummer erhalten Sie mit dem ersten Bescheid vom neuen Finanzamt.
    In der Steuererklärung wird das bisher zuständige Finanzamt angegeben. Beide Finanzämter werden sich dann über die Abgabe/Übernahme Ihrer Steuerdaten (inkl. Vorauszahlungen u.ä.) einigen .

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      #3
      AW: Wohnungswechsel - Vorauszahlungsbescheid

      Genau so ist es.

      Nur als Zusatz für das 4. Quartal 2010: Solange keines der beiden Ämter etwas von dem Umzug weiß wird noch das alte Finanzamt die Vorauszahlungen einfordern.

      Um den Bearbeitern unnötige Arbeit zu ersparen sollte aber Ende Dezember / Anfang Januar der Umzug bei dem alten Finanzamt gemeldet werden - die kümmern sich dann darum, dass die Vorauszahlungen rechtzeitig umgebucht werden und dass das neue Finanzamt auch neue Vorauszahlungsbescheide verschickt.

      Dann geht das später mit der Bearbeitung der Erklärung auch schneller.

      Kommentar


        #4
        Die Steuernummer erhält man vom Finanzamt. Nach dem Umzug sollte man dem alten Finanzamt mitteilen, dass man umgezogen ist, und um eine Abmeldung bitten. Das Finanzamt teilt dann dem neuen Finanzamt die Informationen mit, und dieses stellt die neue Steuernummer aus. Alternativ kann man sich auch direkt an das neue Finanzamt wenden und nach der Steuernummer fragen.

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          #5
          Was soll eine Antwort auf Beiträge aus dem Jahr 2010 bewirken, die macht schlicht keinen Sinn ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Was soll eine Antwort auf Beiträge aus dem Jahr 2010 bewirken, die macht schlicht keinen Sinn ?
            Im anderen Beitrag des User s, wo ebenso ein uralter Beitrag beantwortet wurde, wurde inzwischen Werbung eingebaut.

            Kommentar


              #7
              Zitat von multi Beitrag anzeigen

              Im anderen Beitrag des User s, wo ebenso ein uralter Beitrag beantwortet wurde, wurde inzwischen Werbung eingebaut.
              Dann warten wir mal, wann hier die Änderung kommt und entfernen die Werbung dann.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                Dann warten wir mal, wann hier die Änderung kommt und entfernen die Werbung dann.
                Werbung ist hier verpönt. Wer sich nicht an die Regeln hält, der kann auch gesperrt werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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