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getrennte oder gemeinsame veranlagung

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    getrennte oder gemeinsame veranlagung

    ich brauche dringend einen rat. mein ex von dem ich seit mai 2009 getrennt lebe hat die getrennte steuererklärung abgegeben und 2099 euro erstattet bekommen (bruttolohn 9062 euro für 2009, steuerklasse 5). ich habe im letzten jahr 21.500 euro verdient, bei steuerklasse 3.
    ist es für mich günstiger für eine gemeinsame steuererklärung zu kämpfen, oder auch eine getrennte abzugeben. wie viel muss ich ca. zurückbezahlen? ich habe im letzten jahr keine steuern gezahlt. muss ich dann damit rechnen für jeden monat die differenz zu meinem gehalt nun bei steuerklasse 1 bezahlen?
    brauche dringend hilfe, weiß nicht was ich tun soll
    Zuletzt geändert von cathyxxx1; 10.10.2010, 23:30.

    #2
    AW: getrennte oder gemeinsame veranlagung

    Bei der getrennten Veranlagung wird die Einkommensteuer so festgesetzt, als ob die Lohnsteuerklasse 4 (oder 1, ist die gleiche Steuer) gültig gewesen wäre. Somit wäre eine Steuernachzahlung für die mit der Klasse 3 besteuerten Einnahmen sehr wahrscheinlich (je nach abzugfähigen Ausgaben).

    Steuerrechtlich hat sich der Ex-Mann nicht falsch verhalten.

    Zivilrechtlich hat jedoch der andere Partner einen Ausgleichsanspruch bis zu der Steuer, die festgesetzt worden wäre, wenn eine Zusammenveranlagung stattgefunden hätte. Diese Tatsache scheint dem Ex-Mann nicht bekannt.

    Falls die Steuer bei Zusammenveranlagung niedriger als bei doppelter Getrenntveranlagung ist, sollte der Ex-Mann lieber seine Zustimmung zur Zusammenveranlagung geben (Rechtsbehelfsfrist beachten!).

    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #3
      AW: getrennte oder gemeinsame veranlagung

      danke für die schnelle antwort.

      dazu habe ich dann direkt noch eine frage. heißt das das wenn ich dann aufgefordert würde steuern nachzuzahlen, dass ich mir auf dem zivilrechtlichen wege dies von ihm zurückholen kann?

      ich würde so ca 2249 euro oder so ähnlich nachzahlen müssen. fühle mich aber immer noch sehr ratlos. nehm ich getrennte veranlagung oder gemeinsame. meine anwältin ist mir auch keine große hilfe

      cathy

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        #4
        AW: getrennte oder gemeinsame veranlagung

        Also wenn einer ca. 2000 Euro erstattet bekommt und der andere ca. 2000 Euro nachzahlen muß, dann sieht es schon danach aus, eine Zusammenveranlagung zu empfehlen.

        Die Zusammenveranlagung ist Standard bei Eheleuten. Da muß keiner zustimmen. Falls aber (mindestens) einer der Eheleute die getrennte Veranlagung beantragt, wird getrennt veranlagt. Der Ex-Partner müßte also seinen Antrag auf Getrenntveranlagung zurücknehmen, das geht auf jeden Fall mindestens so lange, bis die Einspruchsfrist gegen den Einkommensteuerbescheid vorbei ist (1 Monat nach Bekanntgabe).

        Danach einfach eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

        Für den Ex-Mann wäre es offenbar besser, den zivilrechtlichen Weg des Steuerausgleichs zu meiden.

        Falls die Anwältin keine Hilfe ist, würde ich mir eine andere suchen. Solche einfache Sachen sollte ein normaler Anwalt "mit links" können!

        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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          #5
          AW: getrennte oder gemeinsame veranlagung

          danke nochmals für die schnelle antwort.

          wenn ich das richtig verstanden habe, hätten wir bei einer gemeinsamen veranlagung eine rückzahlung von ein paar hundert euro erhalten. so war es die letzen jahre immer.

          das heißt, ich lasse ihn einen neuen mantelbogen unterschreiben und dann beantrage ich die gemeinsame veranlagung und er muss dieses geld zurück bezahlen. weil zivilrechtlich er es mir zum nachteil gemacht hat, dass ich durch sein handeln steuern zurückzahlen muss.

          richtig so?

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            #6
            AW: getrennte oder gemeinsame veranlagung

            Der (Ex-) Partner sollte gegen seinen Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen, dann darauf hinweisen, daß nicht getrennt veranlagt werden soll und eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die zusammenveranlagt werden soll.

            Klärt man die Sache so mithilfe des Finanzamtes, kann man die Anwaltskosten und ggf. viel Ärger sparen. Geht natürlich nur, soweit die Fristen noch nicht abgelaufen sind.

            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

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