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Steuerberechnung falsch bei Fünftelregelung !?

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    Steuerberechnung falsch bei Fünftelregelung !?

    Ich bin der Meinung, dass die Steuerberechnung mit Anwendung der Fünftelregelung und anderen steurlichen Vergünstigungen wie zum Beispiel Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen total falsch ist. Ohne Eingabe von sonstigen steuerlichen Ermässigungen ist es richtig, aber wenn man Werbungskosten und/oder Rürup-Rente eingibt liegt ein Rechenfehler vor. Folgendes Beispiel:
    Abfindung 100000 Euro und Werbungskosten 20000 Euro.
    Elster rechnet 100000 - 20000 = 80000 und wendet darauf die Fünftelregelung an.
    Meiner Meinung nach muss 1/5 von der Abfindung genommen werden und davon die Werbungskosten abgezogen werden. Also 20000 - 20000 = 0 Euro zu versteuern.

    #2
    AW: Steuerberechnung falsch bei Fünftelregelung !?

    Hallo Horstino,

    nein, imho denkst du falsch.

    Die Fünftelungsregelung wirkt sich nur auf die Höhe des Steuersatzes aus. Beim steuerpflichtigen Einkommen kommt dann aber wieder die komplette Abfindung zum tragen. Und erst davon werden dann Werbungskosten etc. abgezogen.

    Das Ziel dieser Regelung soll ja auch nicht sein, einen Teilbetrag steuerfrei zu stellen, sondern einen zu hohen Steuersatz zu verhindern (oft wäre es nämlich schon der Spitzensteuersatz von aktuell 42%).

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Steuerberechnung falsch bei Fünftelregelung !?

      Nachdem ich mich ausgiebig im Internet umgeschaut habe, komme ich zu dem Schluss, dass hier wohl wieder eine echte Abzocke von Vater Staat vorliegt. Leider konnte ich bisher keine kompetente Person im Finanzamt erreichen. Angeblich soll am Montag jemand aus dem Urlaub kommen, der mir mehr dazu sagen kann.
      Der Sachverhalt ist ganz einfach der, dass die Einnahmen in dem Jahr der Abfindung das 1/5-tel der Abfindung voll in die Progression treiben. Auf der anderen Seite wirken sich steuermindernde Ausgaben aber nur zu 1/5-tel aus, weil sie von der gesamten Abfindung abgezogen werden und nicht von dem 1/5-tel der Abfindung. Das ist doch total ungerecht und ein Fall für den BFH. Daneben gibt es immer noch Klagen, wie Lohnersatzleistungen das 1/5-tel der Abfindung in die Progression treiben. Entweder voll oder zu 1/5-tel. In den Urteilen BFH Az. IX R 93/07 vom 22.09.09 und BFH Az. IX R 87/07 vom 01.04.09 hat das Finanzamt recht bekommen. Das heisst, dass selbst Lohnersatzleistungen das 1/5-tel der Abfindung voll in die Steuerprogression treiben. Was hat das noch mit der Gerechtigkeit zu tun ???

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        #4
        AW: Steuerberechnung falsch bei Fünftelregelung !?

        Hallo Horstino,

        ich verstehe nicht, worüber du dich beklagst, sei doch froh dass du nicht die komplette Abfindung voll versteuern musst. Als Folge würde dann vermutlich der Höchsteuersatz gelten (oder irgendetwas in der Nähe davon), und zwar auf dein komplettes Einkommen!

        Die Fünftelungsregelung kann nur besser oder gleich gut sein, niemals schlechter.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Steuerberechnung falsch bei Fünftelregelung !?

          Hallo Stefan,
          klar ist es mit der Fünftelregelung besser als ohne, aber warum behandelt man dann Einnahmen und Ausgaben unterschiedlich ?
          Bei der Normalbesteuerung werden Einnahmen und Ausgaben gleichwertig behandelt. Das ist weder logisch noch nachvollziehbar.
          Ausserdem wird dadurch das Steuerrecht noch komplexer und führt zu immer weniger Verständnis beim Steuerzahler.
          Gruß Horstino

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            #6
            AW: Steuerberechnung falsch bei Fünftelregelung !?

            Hallo Horstino,

            >>>aber warum behandelt man dann Einnahmen und Ausgaben unterschiedlich ?

            Weil der Steuerzahler eben gerade wegen der einmalig zu hohen Einnahmen entlastet werden soll, die Ausgaben sind aber wie immer.


            >>>Bei der Normalbesteuerung werden Einnahmen und Ausgaben gleichwertig behandelt.

            Das ist auch nicht immer der Fall, setzt dich etwa mal mit dem Progressionsvorbehalt auseinander (das ist ungefähr das Gegenteil der Fünftelungsregelung). Und Werbungskosten aus dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften kann man in der Regel gar nicht absetzen. Beispiel: Insolvenzgeld (wenn du das bekommst, zählen die meist trotzdem entstandenen Fahrtkosten NICHT zu den Werbungskosten).


            >>>Das ist weder logisch noch nachvollziehbar.

            Doch, für mich ist das logisch und auch nachvollziehbar; da kenne ich schlimmere 'Ungerechtigkeiten'. Das Steuerrecht ist eben nicht gerecht, kann und will es auch gar nicht sein.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Steuerberechnung falsch bei Fünftelregelung !?

              Um das Thema hier abzuschliessen möchte ich noch kurz hinzufügen, dass meine Annahmen von einem kompetenten Mitarbeiter im Finanzamt bestätigt wurden. Elster rechnet also richtig !

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                #8
                AW: Steuerberechnung falsch bei Fünftelregelung !?

                Hallo,

                du warst doch der Meinung, dass Zitat: |1/5 von der Abfindung genommen werden [muss] und davon die Werbungskosten abgezogen werden. Also 20000 - 20000 = 0 Euro zu versteuern.|

                Das wird dir aber kein kompetenter Mitarbeiter im Finanzamt bestätigt haben, wie du ja auch selber indirekt schreibst (|Elster rechnet also richtig !|).

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Steuerberechnung falsch bei Fünftelregelung !?

                  Sorry, wenn ich mich unverständlich ausgedrückt habe.
                  Ich meinte natürlich Antwort Nr.3 ist richtig und nicht Antwort Nr.1 .

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