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Muss PKW zwingend dem Betriebsvermögen zugeordnet werden?

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    Muss PKW zwingend dem Betriebsvermögen zugeordnet werden?

    Kann ein Privat-PKW eigentlich im Privatvermögen verbleiben, wenn der Fahrzeughalter (gewerbl. oder freiberufl.) sich grundsätzlich damit begnügt, lediglich die Pauschale für betriebliche Fahrten (30 ct/Km) und Fahrten Wohnung-Betrieb (30 ct./einfache Entfernung) steuerlich geltend zu machen, also auf sonstige (AfA, Versicherung, Steuer usw.) verzichtet?

    Die Texte zum Thema lesen sich etwas verwirrend. Dort steht immer, dass Privat-PKW bei 10-50% bzw. >50% zwingend dem willkürlichen bzw. zwingenden BV zuzuordnen ist.

    Was ist, wenn ein Fahrzeughalter irrtümlich im 1. Jahr ein Leasingfahrzeug (mit >50% betrieblicher Nutzung) nach der 1%-Methode abgerechnet hat, ab dem 2 Jahr aber nach der o.g. Regelung (PKW=Privatvermögen) abrechnen möchte, weil er von Leasing zum Kauf gewechselt hat.
    Zuletzt geändert von Eichelhäher; 19.10.2010, 17:25.

    #2
    AW: Muss PKW zwingend dem Betriebsvermögen zugeordnet werden?

    Gewillkürtes Betriebsvermögen:

    Hierzu gehören Wirtschaftsgüter die in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Sie müssen geeignet sein, den Betrieb zu fördern. Beträgt der betriebliche Nutzungsanteil 10 bis 50 Prozent so
    KÖNNEN
    diese Wirtschaftsgüter bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich vollumfänglich als gewillkürte Wirtschaftsgüter angesetzt werden. Besonderheiten sind bei Grundstücken zu beachten.

    http://www.steuertipps.de/lexikon/gewillkuertes-betriebsvermoegen

    . . .

    NOTWENDIGES Betriebsvermögen: Pkw wird mehr als 50% betrieblich + beruflich genutzt (Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte gehören zum Teil, der KEINE Privatfahrten darstellt).
    Bei NOTWENDIGEM Betriebsvermögen gibt es kein Wahlrecht - das IST Betriebsvermögen und im entsprechenden Jahr einer Nutzung mit mehr als 50% ins Betriebsvermögen zu übernehmen.

    Ist die private Nutzung zwischen 10 und 50%, KANN man den Pkw ins Betriebsvermögen einlegen.

    Ist der Pkw gewillkürt oder notwendig im Betriebsvermögen, MÜSSEN alle Kosten des Pkw nachweisbar sein, die man als Betriebsausgaben ansetzt. Da von Leasing-Rate bzw. Abschreibung über Versicherung, Steuer, Reparatur, Unfall, Benzin, Waschstraße bis zum Parkschein alles erst mal Betriebsausgabe ist, gibt es darüber hinaus natürlich keine pauschalen Kosten die man zusätzlich absetzen kann.

    Im Gegenzug wird ein privater Nutzungswert pauschal mit 1% vom Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der ERSTZULASSUNG (ab 50% betrieblicher Nutzung) bzw. ein Nutzungswert prozentual von den geltend gemachten Kfz-Kosten bei 10-50% betrieblich/beruflicher Nutzung gegengerechnet (als Einnahme erfasst). Wer ein Fahrtenbuch führt, kann sich ausrechnen ,ob er dieses vorlegen will, weil die Besteuerung unter Umständen dadurch für ihn günstiger wird.

    Die einfache Methode - vor allem wenn man Fahrtenbücher scheut, keine Umsatzsteuererklärung abgeben braucht - ist natürlich wenn man sich die betrieblich gefahrenen km täglich notiert und dann als Summe beim Finanzamt mit 0,30 € als Betriebsausgabe geltend macht. Eine Einzelaufstellung sollte man dem Finanzamt vorlegen können, wenn der Bearbeiter dort nachfragt wann man wohin gefahren sein will.

    Wird der Pkw vom Notwendigen Betriebsvermögen zum gewillkürten Betriebsvermögen, weil man ihn weniger als 50% nutzt, kann man ihn natürlich wieder entnehmen. Das wird aber alles nicht so einfach - z.B. wenn im 1. Jahr über 50% genutzt wurde, die Leasing-Sonderzahlung komplett als Betriebsausgabe geltend gemacht wurde und im 2. Jahr der Pkw bei niedrigen Raten ins gewillkürte Betriebsvermögen rutscht.

    Nettes Thema, ich fürchte ich habe aber nur mal an der steuerlichen Oberfläche gekratzt. Da es eine Vielzahl von möglichen Leasing-Verträgen gibt, kann ich dazu pauschal nicht wirklich viel sagen.

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      #3
      AW: Muss PKW zwingend dem Betriebsvermögen zugeordnet werden?

      Danke für die ausführliche Antwort. Trotzdem bleibt die Frage stehen ...wenn der Fahrzeughalter ... sich grundsätzlich damit begnügt, lediglich die Pauschale für betriebliche Fahrten (30 ct/Km) und Fahrten Wohnung-Betrieb (30 ct./einfache Entfernung) steuerlich geltend zu machen....

      Warum? Dem Fahrzeughalter bleibt es ja eigentlich überlassen, welche und wieviele Fahrten er als betrieblich deklariert. So liegt es ja praktisch in seiner Entscheidung, ob die betriebliche Nutzung 30, 50 oder 70% beträgt. Real wird er sich natürlich für die für Ihn günstigste Methode entscheiden. Aber wenn er z.B. mit der 1%-Methode schlechter fährt als mit der Fahrtenbuch-Methode, trotzdem aber ein Fahrtenbuch scheut, kann er ja nur so viele Fahrten als betrieblich deklarieren, dass er eben unter 50% liegt und sich dann für PKW=Privatvermögen entscheidet. Da das Finanzamt ja selbst bei den Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb unterstellt, dass immer ein Anteil Privat ist, kann auch der Fahrzeugführer diesen Anteil frei einschätzen.

      Sinnvoll ist sowas natürlich nur, wenn dann die 30 ct. - Pauschalen für ihn günstiger ausgehen. Weniger Aufwand hat er dann sowieso.

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        #4
        AW: Muss PKW zwingend dem Betriebsvermögen zugeordnet werden?

        Die Frage der Zuordnung zum Betriebsvermögen hängt ausschliesslich vom tatsächlichen Umfang der betrieblichen/privaten Nutzung ab. Die Abrechnung der Kosten - tatsächliche Kosten oder Pauschalen - beeinflussen die Frage der Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen nicht.

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          #5
          Wenn jemand eine Gewinnermittlung vorlegt, in der er 2.455 km mit 0,30 € geltend macht, wird das wohl schon stimmen. Will jemand 20.000 km betrieblich gefahren sein - dazu noch entsprechend hohe pauschale Kosten für Verpflegungsmehraufwand oder tatsächliche Bewirtungskosten, der passende Beruf vorliegt der zum Fahren zwingt, wird der Finanzbeamte womöglich nachhaken wie groß die Gesamtfahrleistung in einem Jahr war. Kommt er über den Daumen auf das Ergebnis "über 50% berufliche wie betriebliche Fahrten" wird es schwierig.

          Die Steuererklärung sollte in sich stimmig und korrekt sein - hoher Verpflegungsmehraufwand bei Reisetätigkeit, hohe Bewirtungskosten, ein Beruf der zum Reisen zwingt - ohne Pkw als notwendiges Betriebsvermögen oftmals kaum zu schaffen. Kommt aber letztendlich immer auf den Einzelfall an.

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            #6
            AW: Muss PKW zwingend dem Betriebsvermögen zugeordnet werden?

            Zitat von Eichelhäher Beitrag anzeigen
            Warum? Dem Fahrzeughalter bleibt es ja eigentlich überlassen, welche und wieviele Fahrten er als betrieblich deklariert. So liegt es ja praktisch in seiner Entscheidung, ob die betriebliche Nutzung 30, 50 oder 70% beträgt.
            So einfach ist das (leider) nicht. Entweder ist eine Fahrt betrieblich ODER privat veranlasst. Natürlich muss der Fahrzeughalter entscheiden, ob es sich um das Eine oder das Andere handelt. Allerdings muss er sich hierbei an die gesetzlichen Vorgaben halten (wenn ich im Dezember noch zu 30 Kunden fahre und damit über 50 % betriebliche Nutzung komme kann ich nicht einfach "so tun als ob" das Privatfahrten waren, nur um die günstigere Zuordnung zum Privatvermögen behalten zu können).

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              #7
              AW: Muss PKW zwingend dem Betriebsvermögen zugeordnet werden?

              Nutzer Aron schrieb:
              "
              Ist die *private* Nutzung zwischen 10 und 50%, KANN man den Pkw ins Betriebsvermögen einlegen.
              "


              Der Thread ist schon älter, aber in der Googlesuche oben, weshalb ich mir hier nachzuhaken erlaube. Denn hier schient sich ein Fehler eingeschlichen zu haben; es muss wohl heißen:

              "Ist die *betriebliche* Nutzung zwischen 10 und 50%, KANN man den Pkw ins Betriebsvermögen einlegen."

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                #8
                AW: Muss PKW zwingend dem Betriebsvermögen zugeordnet werden?

                Zitat von Aron Beitrag anzeigen
                Gewillkürtes Betriebsvermögen:

                NOTWENDIGES Betriebsvermögen: Pkw wird mehr als 50% betrieblich + beruflich genutzt (Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte gehören zum Teil, der KEINE Privatfahrten darstellt).
                Darf ich hierzu noch fragen:
                Zählen Fahrten im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zum privaten Teil oder zum betrieblich + beruflichen Teil?

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                  #9
                  AW: Muss PKW zwingend dem Betriebsvermögen zugeordnet werden?

                  Zitat von george_mg Beitrag anzeigen
                  Darf ich hierzu noch fragen:
                  Zählen Fahrten im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zum privaten Teil oder zum betrieblich + beruflichen Teil?
                  dazu stellt man sich am besten einfach die frage WER denn wohl vermietet/verpachtet? der (Gewerbe-)Betrieb oder die Person?

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                    #10
                    AW: Muss PKW zwingend dem Betriebsvermögen zugeordnet werden?

                    Es wäre begrüßenswert, wenn sich mancher Fragesteller zunächst die steuerlichen Grundlagen klar machen würde, bevor er sich hier in der "Kür" versucht.
                    Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) gibt es gar kein Betriebsvermögen, sonst wären es wohl Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15).

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                      #11
                      AW: Muss PKW zwingend dem Betriebsvermögen zugeordnet werden?

                      Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                      dazu stellt man sich am besten einfach die frage WER denn wohl vermietet/verpachtet? der (Gewerbe-)Betrieb oder die Person?
                      Ich bedanke mich sehr für die helfende Antwort!

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                        #12
                        AW: Muss PKW zwingend dem Betriebsvermögen zugeordnet werden?

                        Wie sieht das ganze aus bei folgender Situation:

                        Ich habe ein Nebengewerbe das auf meinen Namen läuft.
                        Um an ein günstiges Fahrzeug zu kommen lease ich mir bei meinem Ford Händler für 3 Jahre einen Firmenwagen.
                        Ich lasse diesen aber nicht in meiner EÜR auftauchen da ich ihn zu 98% PRivat nutze.
                        Ich will einfach nur die günstigen Konditionen nutzen.

                        Bekomme ich dann Probleme mit dem Finanzamt ?

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                          #13
                          AW: Muss PKW zwingend dem Betriebsvermögen zugeordnet werden?

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                            #14
                            AW: Muss PKW zwingend dem Betriebsvermögen zugeordnet werden?

                            Ein Fahrzeug, das zu weniger als 10% betrieblich genutzt wird, gehört zwangsläufig zum Privatvermögen!

                            Das hat aber mit Elster jetzt nichts zu tun!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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