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Wiviel Steuern bekommt man bei Aktiengewinnen zurück Klasse1

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    Wiviel Steuern bekommt man bei Aktiengewinnen zurück Klasse1

    Hi,

    ich zahle ja Pauschal bei meinen Aktiengewinnen ca 30% Steuern.
    Also 25% Kapitalertragssteuer oder wie sie heißt, darauf Kirchensteuer in NRW 9% und den Soli mit 5,5%.

    Nun bin ich ja Lohnsteuerklasse 1. bekomme ich da noch was von wieder , oder bleibt das so ?

    Mit angeben muss ich diese ja. habe die Aktien dein halbes Jahr gehabt .
    Gruß

    Carsten

    #2
    AW: Wiviel Steuern bekommt man bei Aktiengewinnen zurück Klasse1

    angeben muss man die einkuenfte aus kapitalerträgen gerade nicht, seit diese mit der kapitalertragssteuer versteuert werden. die steuern wurden ja von der bank bereits abgeführt und somit ist das ausfuellen der anlage KAP quasi freiwillig.

    ob man von den abgefuehrten steuern etwas zurueckbekommt kann man also pauschal nicht sagen, dass hat auch nicht wirklich mit der steuerklasse zu tun.

    eher damit, ob man seinen sparer-freibetrag noch nicht ausgenutzt hat, oder was man zu den anderen einkunfstarten und fuer die vorsorge so an kosten produziert hat etc.

    ergo: elsterformular runterladen, alles eintippen und schauen was man vielleicht zurückbekommt ;-)

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      #3
      AW: Wiviel Steuern bekommt man bei Aktiengewinnen zurück Klasse1

      Wenn man einen Steuersatz unter 25% bekommt man nach meinem Wissen die Differenz wieder. Bei Steuerklasse 1 dürfte das aber kaum der Fall sein.

      Kommentar


        #4
        AW: Wiviel Steuern bekommt man bei Aktiengewinnen zurück Klasse1

        Zitat von summerblue78 Beitrag anzeigen
        Wenn man einen Steuersatz unter 25% bekommt man nach meinem Wissen die Differenz wieder. Bei Steuerklasse 1 dürfte das aber kaum der Fall sein.
        Ich muss Falzo noch einmal bestätigen, das Zitat mit der Lohnsteuerklasse I stimmt nun mal einfach nicht. Beispiel: Wenn ein Lediger oder Verheirateter z.B. einen Bruttoarbeitslohn von 5.000 € hat und ansonsten Kapitaleinkünfte von 2.000 €, bekommt er natürlich die ganze Abgeltungssteuer wieder heraus, da er unter dem Grundfreibetrag liegt. Und da ist es natürlich egal, welche Steuerklasse er hat. Entscheidend ist einfach von ein paar Ausnahmen abgesehen, wie der Grenzsteuersatz aussieht, ob der Sparerfreibetrag ausgeschüpft wurde, ob noch ein Altersentlastungsbetrag ansteht, ob die Bank alles richtig gemacht etc. etc.

        Noch ein Wort zu den angeblichen 30 %: Die genaue Formel findet sich in § 32d Abs. 1 EStG. Und da zum einen die Kirchensteuer selbst wieder abzugsfähig ist, mindert diese grob gesagt die 25 % Abgeltungssteuer. Außerdem beträgt die Abgeltungssteuer zwar 25 % der Kapitaleinkünfte, die Kirchensteuer von 9 % und der Solidaritätszuschlag von 5,5 % werden aber von der Abgeltungssteuer und NICHT von den Kapitaleinkünften berechnet. Ergo: Es sind deutlich weniger als 30 %.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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