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Beantragung einer USt-IdNr. auch für Kleinunternehmer möglich?

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    Beantragung einer USt-IdNr. auch für Kleinunternehmer möglich?

    Hallo zusammen,

    ich habe gehört, dass man eine USt-IdNr. beantragen kann, um bei Wareneinkäufen im Ausland, die nach Deutschland versandt werden, die Umsatzsteuer also Mehrwertsteuer vom dem fremden Land z. B. Frankreich sparen kann. Leider besitze ich dazu nur "gefährliches" Halbwissen.

    Ich bin Kleinunternehmer und nicht umsatzsteuerpflichtig und ich wüsste gerne, ob ich dies a) wie oben geschildert tatsächlich kann uns es b) für mich sinnvoll ist, wobei ich c) nicht beabsichtige meinen jetzigen Kleinunternehmerstatus zu ändern.

    Kann man tatsächlich so etwas im Ausland einkaufen, was man sich nach Deutschland schicken lässt, um dann die ausländische Mehrwertsteuer zu bezahlen? Muss man die deutsche Mehrwertsteuer und ggfs. den Zoll dann nicht nachzahlen?

    Vielen Dank für jede Hilfe und Hinweise !!

    #2
    AW: Beantragung einer USt-IdNr. auch für Kleinunternehmer möglich?

    Bei der Umsatzsteuer wird unterschieden zwischen Umsätzen
    - in Deutschland
    - in der Europäischen Gemeinschaft
    - in Drittstaaten.

    Mit der USt-ID-Nummer kann ein Unternehmer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (nicht im eigenen Land!) steuerfrei einkaufen. Die Einkäufe sind dann in Deutschland zu versteuern, durch Abgabe einer vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung.

    Ich weiß jetzt nicht wie hoch die Umsatzsteuer in Frankreich ist. Aber ein Vorteil ist es letztendlich dann, wenn der Steuersatz in Deutschland niedriger ist.

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