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Keine Steuerberechnung möglich

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    Keine Steuerberechnung möglich

    Hallo,

    ich habe heuer für 2009 das erste Mal die Steuer über das Elster Formular gemacht,
    auch deshalb da ich Elterngeld bezogen habe und ich gerne vorab wüßte, wieviel ich evtl. nachzahlen muß.

    Bei der Plausibilitätsprüfung heißt es keine Fehler oder Hinweis, allerdings kommt bei der Berechnung immer der Hinweis "Die Eintragungen zu den Versorgungsbezügen sind unvollständig. Neben dem Kalenderjahr des Beginns des Versorgungsbezuges sind die entsprechenden Bezüge einzutragen."

    Was genau ist damit gemeint ?

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    #2
    AW: Keine Steuerberechnung möglich

    Was hast Du denn in der Lohnsteuerbescheinigung alles eingetragen? Stehen (unnötige) Nullen drin? Erhältst Du Versorgungsbezüge?

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      #3
      AW: Keine Steuerberechnung möglich

      Hallo,

      als Versorungsbezüge sind doch Kindergeld usw. gemeint.
      Also Kindergeld beziehen wir, und für 2009 halt auch Elterngeld & Mutterschaftsgeld (weiß nicht ob das dazugehört.)

      Dann hab ich halt alle unsere Beiträge durch Versicherungen wie LV, Berufsunf. etc. angegeben, das hab ich immer so gemacht.

      In der Anlage N bei der Lohnsteuer will das Programm jedesmal bei der Lohnsteuer meines Mannes einen Wert bei "Einbehaltener Solid." haben, obwohl hier in der Bescheinigung 0,00 drinsteht, aber wenn ich den Wert Null hier nicht eingebe weist er dies als Fehler aus.

      Hoffe du kannst mir helfen !

      Danke schon mal.

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        #4
        AW: Keine Steuerberechnung möglich

        Hallo susa1301,

        Zitat: In der Anlage N bei der Lohnsteuer will das Programm jedesmal bei der Lohnsteuer meines Mannes einen Wert bei "Einbehaltener Solid." haben, obwohl hier in der Bescheinigung 0,00 drinsteht, aber wenn ich den Wert Null hier nicht eingebe weist er dies als Fehler aus.

        Diesen Fehler kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe bei meinen echten Daten als Soli 0,00 eingegeben, die Plausi-Prüfung und die Berechnung meckern nicht.

        Ich vermute, in der Lohnsteuerbescheinigung (nicht direkt Anlage N) ist in Zeile 9 eine NULL (siehe Elefant's Beitrag)
        und diese Null verlangt in den Zeilen 11 und 12 weitere Einträge. Wenn die Änderungen in der Lohnsteuerbescheinigung (löschen der Werte in Zeilen 9, 11, 12) nichts bringen, muss eventuell die Anlage N gelöscht und neu aufgebaut werden.

        Gruß stiller
        Zuletzt geändert von stiller; 10.12.2010, 14:51. Grund: Berechnung
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Keine Steuerberechnung möglich

          Hallo Stiller,

          das mit dem Löschen der Anlage N und neu eingeben hab ich schon gemacht.

          Klappt leider auch nicht.
          Ich komm einfach nicht drauf an was das liegen könnte, bin schon halb am verzweifeln,
          hab mir schon überlegt ob ich die Erkl. komplett lösche, aber ich glaube daß das nichts bringt, da ich vermutlich den gleichen Fehler wieder machen werde.

          Ist es evtl. möglich, daß es was mit Elterngeld etc zu tun hat ? Gehört das zu den Versorgungsbezügen ?

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            #6
            AW: Keine Steuerberechnung möglich

            Nein. Versorgungsbezüge sind altersbedingtde Zahlungen - Pensionen bei Beamten oder Werksrenten bei Arbeitnehmern.

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              #7
              AW: Keine Steuerberechnung möglich

              Hallo,

              also nach langem hin und her, hab ich es endlich geschafft, daß eine Berechnung dabei rauskam.
              Aber dann gleich der nächste Schock ich habe letztes Jahr ein halbes Jahr komplett Elterngeld bezogen und das andere halbe Jahr habe ich 20 Std die Woche bereits wieder gearbeitet, und Steuern bezahlt und Elterngeld (nicht in voller Höhe) bezogen. Auch mein Mann hat im letzten Jahr einen Monat Elterngeld bezogen und ansonsten hatte er die Steuerklasse 3.
              Bisher haben wir immer so ca. 1.100,00 EUR von der Steuer rausbekommen, und außer Elterngeld/Mutterschaftsgeld auch heuer haben wir keine anderen Angaben in der Erklärung als die Jahre zuvor und müßten nun lt. Berechnung ca. 2.200,00 EUR NACHZAHLEN. Kann das sein oder hab ich schon wieder irgendwo nen Fehler ? Daß man beim Elterngeld was nachzahlen muß, das weiß ich aber gleich soviel ? Danke schon mal für eure Hilfe & Antworten.

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                #8
                AW: Keine Steuerberechnung möglich

                bitte nicht doppelt posten, sh anderer thread.

                Kommentar

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