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Beiträge an ausländische Krankenkassen

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    Beiträge an ausländische Krankenkassen

    Können im Hinblick auf § 10 Abs. 2, Nr. 2a EStG auch Beiträge an ausländische Kranken-kassen im EU-Bereich geltend gemacht werden, wenn die Krankenversicherung keinen Geschäftsbetrieb in Deutschland ausübt, sondern beispielsweise nur in Spanien. Sind, falls dies möglich sein sollte, auch Basisleistungen nach § 10 Abs. 1, Nr. 3 EStG absetzbar, obwohl ausländischen Krankenkassen keine Bescheinigungen über Basisleistungen ausstellen und insoweit auch keinen Datenaustausch mit dem deutschen Finanzamt durch-führen § 10 Abs. 2 EStG).

    Wäre, falls Beiträge an ausländischen EU-Krankenkassen generell vom Finanzamt nicht anerkannt werden (auch nicht nach § 10 Abs. 1, Nr. 3a), dies mit EU-Recht vereinbar? Die Deutsche Rentenversicherung erkennt nämlich (vermutlich bedingt durch EU-Recht) Beiträge an EU-Krankenkassen als zuschussfähig an.

    #2
    AW: Beiträge an ausländische Krankenkassen

    Nein, bei authentifizierter Übermittlung musst Du die komprimierte Erklärung nicht mehr ausdrucken.

    Kommentar


      #3
      AW: Beiträge an ausländische Krankenkassen

      Ich bin noch recht unerfahren im Forum und bin deshalb nicht sicher, ob ich die Antwort insoweit richtig verstanden haben, dass Beiträge zu ausländischen Krankenkassen im EU-Bereich in keinem Fall geltend gemacht werden können?

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