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elektr.Lohnsteuerbescheinigung

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    elektr.Lohnsteuerbescheinigung

    Wann erhält man die elektronische Steuerbescheinigung?Ohne diese kann man ja noch keine Steuererklärung abgeben!
    MfG

    #2
    AW: elektr.Lohnsteuerbescheinigung

    Vom Arbeitgeber, ausgedruckt auf Papier.

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      #3
      AW: elektr.Lohnsteuerbescheinigung

      Aber wann? Januar,Februar...?

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        #4
        AW: elektr.Lohnsteuerbescheinigung

        Lohnsteuerbescheinigungsdaten

        Seit dem 01. Januar 2004 sind Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungsdaten spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung per ELSTER an die Finanzverwaltung zu übermitteln (elektronische Lohnsteuerbescheinigung via Internet). Für Arbeitgeber entfällt damit das Aufkleben der maschinell erstellten Lohnsteuerbescheinigung auf die Lohnsteuerkarte bzw. das Ausfüllen der Lohnsteuerbescheinigung. Dem Arbeitnehmer ist ein Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung nach amtlichen Muster zu erstellen auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.

        - - - - -

        Somit hat Dein Arbeitgeber bis zum 28.02.11 in diesem Fall Zeit, Dir die Lohnsteuerbescheinigung 2010 auszuhändigen.
        Mit freundlichen Grüßen
        - AG1971 -
        Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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          #5
          AW: elektr.Lohnsteuerbescheinigung

          Zitat von ag1971 Beitrag anzeigen
          lohnsteuerbescheinigungsdaten

          seit dem 01. Januar 2004 sind arbeitgeber mit maschineller lohnabrechnung verpflichtet, die lohnsteuerbescheinigungsdaten spätestens bis zum 28. Februar des folgejahres nach amtlich vorgeschriebenem datensatz durch datenfernübertragung per elster an die finanzverwaltung zu übermitteln (elektronische lohnsteuerbescheinigung via internet). Für arbeitgeber entfällt damit das aufkleben der maschinell erstellten lohnsteuerbescheinigung auf die lohnsteuerkarte bzw. Das ausfüllen der lohnsteuerbescheinigung. Dem arbeitnehmer ist ein ausdruck der lohnsteuerbescheinigung nach amtlichen muster zu erstellen auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.

          - - - - -danke!!!!!!!!!danke!!!!!!!!!

          Somit hat dein arbeitgeber bis zum 28.02.11 in diesem fall zeit, dir die lohnsteuerbescheinigung 2010 auszuhändigen.
          danke danke!!!

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            #6
            AW: elektr.Lohnsteuerbescheinigung

            Zitat von AG1971 Beitrag anzeigen
            ... die Lohnsteuerbescheinigungsdaten spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung per ELSTER an die Finanzverwaltung zu übermitteln...
            Dem Arbeitnehmer ist ein Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung nach amtlichen Muster zu erstellen auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen
            also ich lese da nur, das er bis zum 28.02. ans FA uebermittelt haben muss.
            WANN er den ausdruck auszuhändigen hat, steht da nicht, nur das er es machen muss ;-)

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              #7
              AW: elektronische Lohnsteuerbescheinigung

              . . .
              und wenn die Übermittlung bis zum 28.02. des Folgejahres erfolgte, wird ein Steuerberater auch schon bald die Monatsabrechnung 03.2011 beginnen. Aus ökonomischen Gründen würde dann der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung gemeinsam mit der Lohn-/Gehaltsabrechnung 03.2011 ausgeteilt, - also Ende März / Anfang April
              Mit freundlichen Grüssen
              gez. D. Cremer

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                #8
                AW: elektr.Lohnsteuerbescheinigung

                ...und wenn er es gemeinsam tut, spart der AG Porto, es sei denn, er verteilt persönlich. ;-)
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: elektr.Lohnsteuerbescheinigung

                  Vergiss esssss!!!!

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