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un/entgeltliche Überlassung des Firmenwagens an Ehefrau

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    un/entgeltliche Überlassung des Firmenwagens an Ehefrau

    Wie verhält es sich denn, wenn ich als Gewerbetreibender meinen in meinem Betriebsvermögen befindlichen PKW an meine Ehefrau

    a) unentgeltlich
    oder alternativ
    b) gegen Entgelt

    überlasse? Sie nutzt den Wagen z.T. privat und zum Teil zur Fahrt zwischen Wohnung und ihrer Praxis.

    Ich weiß nicht, ob das dann (für meine Buchhaltung) entsprechend als Privatnutzung oder betriebliche Nutzung gilt, wie ich es verbuchen muss, wie ich das bei der 1% Regelung bzw. einer Fahrtenbuchregelung verbuchen kann und wie es sich in den beiden Fällen mit der Umsatzsteuer verhält.

    Ein Quellentipp mit Praxisbeispiel, dass dem o.g. Modell entspricht, würde mir auch schon helfen.

    Danke!

    #2
    AW: un/entgeltliche Überlassung des Firmenwagens an Ehefrau

    a) ist mit der 1%-Regelung abgegolten
    b) das Entgelt ist Betriebseinnahme, die 1%-Regelung gilt weiterhin
    Egal wo Ihre Frau hinfährt, es ist Privatnutzung des PKW.

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      #3
      AW: un/entgeltliche Überlassung des Firmenwagens an Ehefrau

      Vielen Danke InsideFA,

      und was ist, wenn ich Fahrtenbuch führe und zum Jahresende die Gesamtkilometerleistung angeben muss?

      Beispiel: Nehmen wir mal an, es sind 2011 35.000 Km gesamt. Davon hat meine Frau dann z.B. 15.000 Km (10.000 Wohnung-Praxis und 5.000 Privat) gefahren. Kann ich diese 15.000 km dann einfach bei der unentgeltlichen Variante mit dem Hinweis "Fahrzeug unentgeltlich an X abgegeben" abziehen und den Rest 20.000 Km für mich splitten, z.B. 15.000 Km betrieblich und 5.000 Km privat?

      Und noch eine zweite Frage: Kann meine Frau trotzdem ihre 10.000 Km pauschal (einfache Entfernung) 5.000 x 0,30 € in Ansatz bringen, auch wenn Sie den Wagen unentgeltlich genutzt hat?

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        #4
        AW: un/entgeltliche Überlassung des Firmenwagens an Ehefrau

        bei unetgeltlicher Überlassung, wie InsideFA schrieb: Egal wo Ihre Frau hinfährt, es ist (aus Sicht Ihres Gewerbes) Privatnutzung des PKW.

        Bei Fahrtenbuch-Methode müssen diese Fahrten eben als privat im Fahrtenbuch stehen.
        Als Betriebsausgabe geltend machen können Sie natürlich nur die durch ihren eigenen betrieb veranlassten km (also 15000 lt. bsp).
        Für den Privaten Teil (die restlichen 20000) ist imho auch nicht relevant, ob sie selbst oder jemand anders gefahren ist, eine trennung zwischen ihrer Frau und Ihnen selbst sollte am Ende nicht weiter notwendig sein.

        was das Ansetzen der Fahrtkosten Ihrer Frau angeht, so kommt es natürlich darauf an, ob sie angestellt ist oder selbst gewerbetreibend (wird aus der Aussagen 'zu Ihrer Praxis' nicht ganz deutlich...)

        wenn der Wagen nicht unentgeltlich überlassen wird, ist das Entgelt ja wie InsideFA bereits schrieb Betriebseinnahme. Nur in Verbindung mit einem Fahrtenbuch sollten dann die gefahrenen KM des Nutzers (allerdings da auch egal aus welchem Anlass) wohl doch zu den Betriebsausgaben gehören... es handelt sich ja quasi um eine art vermietung und die auf die km entfallenden Kosten sind dadurch bedingt. (notiz am rande: mietwagen müssen jährlich zum TÜV ;-) )

        Insgesamt mal wieder ein Thema, das wohl besser beim Steuerberater aufgehoben ist ;-)
        Zuletzt geändert von Falzo; 08.01.2011, 20:09.

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          #5
          AW: un/entgeltliche Überlassung des Firmenwagens an Ehefrau

          Danke Falzo!

          Das bringt einen schon mal wieder ein bisschen näher.

          Meine Frau ist übrigens Freiberuflerin und müsste dann wohl Ihre Fahrten zwischen Wohnung und Praxis pauschal (einfache Entfernung) mit 30 ct. steuerlich geltend machen können, egal ob ihr Wagen, oder?

          Ist es ggf. zulässig, dass man sich als Paar den Wagen incl. Fahrtenbuch sozusagen "teilt", indem jeder die Einträge z.B. mit einer anderen Farbe macht? Oder kann man den selben Wagen mit 2 Fahrtenbüchern betreiben?

          Hört sich wohl sehr ausufernd an, aber das sind nun mal die Fragen, die das unwissende Volk sich stellt. letzlich will man ja, dass das FA das ganze auch anerkennt.

          Zum Schluss noch zum Hinweis auf die Steuerberater: Soll keine Schelte sein, da es in dieser Sparte wie überall wohl kreative und andere gibt. Aber die einzigen kreativen Vorschläge der Steuergestaltung (natürlich alles legal) kamen immer von mir selbst und wurden dann erst vom SB nachvollzogen. Scheint vielleicht an einer kreativitätstötenden Arbeitsüberlastung zu liegen.

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            #6
            AW: un/entgeltliche Überlassung des Firmenwagens an Ehefrau

            Zitat:
            ...müsste dann wohl Ihre Fahrten zwischen Wohnung und Praxis pauschal (einfache Entfernung) mit 30 ct. steuerlich geltend machen können, egal ob ihr Wagen, oder?

            Ich würde sagen ja, generell könnte sie die 30 cent ja auch geltend machen, wenn sie mit dem Bus fährt.

            Zitat:
            Ist es ggf. zulässig, dass man sich als Paar den Wagen incl. Fahrtenbuch sozusagen "teilt", indem jeder die Einträge z.B. mit einer anderen Farbe macht? Oder kann man den selben Wagen mit 2 Fahrtenbüchern betreiben?

            Das finde ich eine interessante Fragestellung, evtl. sollte man einfach mal das FA dazu befragen, soo selten kann eine Konstellation mit zwei freiberuflichen/selbständigen Ehegatten ja nicht sein.

            Prinzipiell würde ich sagen es spricht nichts dagegen, ein Fahrtenbuch für beide zu nutzen. Da das Fahrtenbuch ja an den PKW gekoppelt ist, kann somit also einfach jeder von beiden seine betrieblich veranlassten Fahrten daraus belegen. Der Rest ist Privat.

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