Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

ESt-Erklärung bei Getrenntleben im Folgejahr

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    ESt-Erklärung bei Getrenntleben im Folgejahr

    Hallo allerseits,
    Mein Mann und ich leben seit 2009 getrennt, Scheidung derzeit nicht geplant. Für 2009 haben wir noch eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben.
    Da stets ich die Steuererklärungen angefertigt habe und mein Mann in diesen Dingen völlig ahnungslos ist, werde ich die nun getrennten Erklärungen auch für ihn mit bearbeiten.

    1. Wie sieht es aus mit der Anlage Kind?
    Unsere jüngste Tochter lebt noch bei mir. Sie hat 2009 die Schule beendet, bis Juni 2010 wurde Kindergeld gezahlt. Derzeit sieht es so aus, dass für die Monate 02-06/2010 zurückzuzahlen ist (Bescheid der Kindergeldstelle steht noch aus, wird aber sehr wahrscheinlich kommen). Kindergeldberechtigter war mein Mann.
    Ist die Anlage Kind von beiden auszufüllen?
    2. Wir haben ein gemeinsames Haus (Zweifamilienhaus, Anlage V, degressive Abschreibung). In diesem Haus leben die Tochter und ich, sämtliche Kosten trage ich allein. Die zweite Wohnung ist vermietet, die Miete wird von mir vereinnahmt. Muss auch mein Mann diese Anlage V abgeben, da Miteigentümer? Oder nur ich?
    3. Mein Mann ist bereits seit 2009 arbeitslos, hat darüber hinaus Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. 2010 hat er zeitweise Arbeitslosengeld erhalten, zeitweise Übergangsgeld von der Rentenstelle (Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben). Seit November 2010 erhält er nur noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Steuern hat er demnach im gesamten Jahr 2010 nicht gezahlt. Muss er überhaupt eine Steuerklärung abgeben? Oder muss er gar wegen der Rentenzahlung mit einer Steuernachzahlung rechnen?
    Gegenseitige Unterhaltsleistungen finden nicht statt.
    4. Ich selbst bin Arbeitnehmer (Teilzeit) und habe 2010 kurz über 13.000 € verdient, demzufolge auch nach Steuerklasse I unter 500 € Steuern gezahlt. Lohnt sich trotzdem das komplette Programm aller denkbaren Absetzungen bei den Sonderausgaben?

    Sorry, das sind nun ganz viele Sachen - will mir dennoch jemand helfen?
    Vielen Dank im voraus!

    #2
    AW: ESt-Erklärung bei Getrenntleben im Folgejahr

    Dieses Forum leistet Hilfe bei technischen Problemen rund um Elster (die elektronische Übermittlung der Steuererklärung).

    Ihren Fragen ist nun kein einziges Problem mit Elster zu entnehmen. Steuerberatung darf nur ein Steuerberater oder ggf. Lohnsteuerhilfeverein leisten. Dies ist gesetzlich geregelt und Unbefugten bei Strafandrohung untersagt.

    Bitte haben Sie Verständnis, daß Ihnen hier nicht geholfen wird.

    Kommentar


      #3
      AW: ESt-Erklärung bei Getrenntleben im Folgejahr

      Sorry, war mich nicht bewusst, dass das so ist.
      Verabschiede mich!

      Kommentar


        #4
        AW: ESt-Erklärung bei Getrenntleben im Folgejahr

        Ist ja auch irgendwie Schwachsinn. Auf den ersten Blick und ohne mir lange den Kopf darüber zu zermartern (habe soeben erst von diesem Umstand Notiz genommen) macht dieses "Unbefugten bei Strafandrohung untersagt" für mich absolut keinen Sinn.
        Üblicherweise bedient man sich in solchen Situationen doch Hinweisen wie "auf eigenes Risiko" und "Angaben ohne Gewähr".

        Warum nicht auch in diesem Fall? Vielleicht nicht gerade in diesem Forum, aber ich könnte mir vorstellen, dass eine Community im Internet, die sich mit Steuerberatung beschäftigt, durchaus erfolgreich sein könnte. Regen Zulaufs jedenfalls könnte sie sich gewiss sein und damit wäre sicher auch schon die Finanzierung (beispielsweise durch Werbung) gesichert.

        Sehr merkwürdig. Wie ist dieses Steuerberatungsverbot denn rechtlich legitimiert? Und hätte ich als Steuerberater (der ich nicht bin) Andaba Auskunft erteilen dürfen?

        Kommentar


          #5
          AW: ESt-Erklärung bei Getrenntleben im Folgejahr

          im Steuerberatungsgesetz steht, was du suchst...

          vielleicht bis auf die Frage, wann etwas 'geschäftsmäßig' ist (jedenfalls nicht mit gewerblich gleichzusetzen, eher mit dauerhaft und wiederkehrend) ;-)

          im engeren Sinne geht es wohl dann auch um die Frage nach der Hilfeleistung in Steuersachen. ist es das womöglich schon, wenn man erklärt in welche Zeile vom Formular ein bestimmter Betrag gehört? oder was ist mit der Darlegung der eigenen Meinung zu einem bestimmten Sachverhalt? ist eine Diskussion schon Hilfeleistung? oder doch schon, wenn man jemandem erklärt, wie er einen Stift anspitzen kann, damit er Kreuzchen ins Formular kriegt...

          Kommentar


            #6
            AW: ESt-Erklärung bei Getrenntleben im Folgejahr

            Hallo @all,
            Steuerberatungsforen gibt es im Net - nur mal suchen.

            Die Grauzone, was ist wenn man was wo ausfüllt, ist durchaus interpretierbar.
            Der Sinn dieses Forums beschränkt sich "leider" auf das, was irgendwo eingetragen werden kann, sprich, ich weiss was es ist, nur nicht wohin.

            Wegen unerlaubter Steuerberatung wäre es schade, wenn dieses Forum deshalb geschlossen werden muss. Wenn also bestimmte Fragen nicht beantwortet werden, könnte es sein, dass:
            a) kein User was weiss
            b) kein User was sagen möchte
            c) kein User was zu sagen hat

            Gruss stiller
            Zuletzt geändert von stiller; 15.01.2011, 02:20. Grund: was, Grammatik
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

            Kommentar

            Lädt...
            X