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Pendlerpauschale

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    Pendlerpauschale

    Hallo liebe AnwenderInnen,

    ich habe eine Frage zur Pendlerpauschale und der Absetzbarkeit bei der Steuer.
    Mein Wohnort und mein Arbeitsplatz liegen einige 100km entfernt voneinander und
    da ich in einer festen Partnerschaft lebe, möchte ich meinen Wohnort bzw Partner nicht verlassen.

    Laut folgender Seite gibt es bei einem Arbeitsnehmer mit 5-Tagewoche
    eine maximale Obergrenze von 4.500 EURO pro Jahr (falls kein eigener PKW) und eine unbegrenzte Absetzbarkeit (bei Verwendung eines PKW- Nachweis erforderlich).

    http://imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/pendlerpauschale/index.html

    Gilt diese Pendlerpauschale für jeden Arbeitnehmer in Deutschland oder
    nur solche Arbeitnehmer, welche doppelte Haushaltsführung nutzen und somit zwei Haushalte führen?

    Hat hier jemand Erfahrungen mit der Anreise zur Arbeit mit dem PKW und
    Überschreitung der 4500 Euro Grenze. Was genau wird als Nachweis verlangt bzw
    akzeptiert?

    Danke für den Austausch und die Hilfe

    Grüße
    M.
    Zuletzt geändert von maerkligt; 22.01.2011, 20:13.

    #2
    AW: Pendlerpauschale

    Wieviel sind die einige 100 km denn nun genau und werden diese wirklich zweimal täglich gefahren?
    Grundsätzlich kann man sagen, dass je höher die von die behauptete Fahrleistung ist, desto höhere Anforderungen auch an einen entsprechenden Nachweis gestellt werden. Der Nachweis kann mit allen Unterlagen geführt werden, aus denen die Laufleistung des PKW ersichtlich ist (z.B. TÜV, Werkstatt).

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