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EM-Rentnerin und Kinderbetreuungskosten

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    EM-Rentnerin und Kinderbetreuungskosten

    Hallo Ihr Lieben,

    leider hab ich mit googeln meine Frage nicht beantworten können. Ich werde rückwirkend ab Januar 2010 EM-Rentnerin. Mein Mann ist erwerbstätig. Wie setzt man jetzt die Kinderbetreuungskosten ab?.

    Ich hab zwar gelesen, dass wenn ein Elternteil zu Hause ist, keine Betreuungskosten abgesetzt werden dürfen, andererseits gibt es ja den Punkt KRANK zum anhaken. Bzw. kann ich auch krankheitsgründen die Betreuung meiner Kinder nachmittags nicht leisten.

    Können wir jetzt die Kosten für die Betreuung absetzen? Und wenn ja, wie und wo?
    (ICh habe einen GdB von 50%, falls das wichtig sein sollte)

    Ich wäre sehr dankbar für Eure Hilfe.

    DANKE
    IBE
    Zuletzt geändert von ichbinehrlich; 22.01.2011, 22:31.

    #2
    AW: EM-Rentnerin und Kinderbetreuungskosten

    So, konnte mir nach langem Suchen die Frage selbst beantworten und wollte Euch dies nicht vorenthalten.....


    ....als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und der Steuerpflichtige sich in Ausbildung befindet, körperlich, geistig oder seelisch behindert oder krank ist. Bei zusammenlebenden Eltern gilt das nur dann, wenn bei beiden Elternteilen die Voraussetzungen vorliegen oder ein Elternteil erwerbstätig ist und der andere Elternteil sich in Ausbildung befindet, körperlich, geistig oder seelisch behindert oder krank ist. Erwachsen die Betreuungsaufwendungen wegen Krankheit, muss die Krankheit innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von mindestens drei Monaten bestanden haben, es sei denn, der Krankheitsfall tritt unmittelbar im Anschluss an eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung ein.

    LG IBE

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