Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vorsteuernachreichen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vorsteuernachreichen

    Hallo- muss als PV Betreiber jeden Monat bis zum 10. meine Vorsteuermeldung zum Finanzamt geschickt haben, erst jetzt im Januar habe ich vom Netzbetreiber meine Abrechnung bekommen und aus dieser Nachzahlung muss ich Vorsteuern bezahlen . Wie soll ich diese Vorsteuer die ich im Januar bekommen habe, die aber zum vorigen Jahr gehört, dem Finanzamt über das Elster Vorsteuerformular senden bzw. wie soll ich dieses Formular ausfüllen, da die Vorsteuer für Dezember schon bezahlt ist

    #2
    AW: Vorsteuernachreichen

    Da ist nix nachzureichen. Vorsteuer darf man erst dann ziehen, wenn
    1. die Leistung erbracht ist und die Rechnung vorliegt
    oder
    2. wenn die Rechnung vorliegt und bereits bezahlt ist, die Leistung aber erst später erfolgt.

    Da in beiden Varianten die Rechnung vorliegen muss, gehört die Vorsteuer folglich erst ins neue Jahr. Umsatzsteuer und Einkommensteuer fallen da ggf. auseinander denn anders könnte es für die Gewinnermittlung werden (aber nur für Bilanzierung).

    Kommentar

    Lädt...
    X