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Mietnebenkosten

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    Mietnebenkosten

    Die Nebenkostenabrechnung erfolgt bei mir in einen Abrechnungszeitraum von Mai 2009-April 2010.

    Kann ich die noch nicht geltend gemachten Nebenkosten 2009 in die Steuererklärung 2010 einbeziehen und den Zeitraum Mai 2010-Dezember 2010 in der Steuererklärung 2011 geltend machen?
    Früher wird mir keine Nebenkostenabrechnung zugesandt.

    Inhaltlich möchte ich wissen, ob ich die Grundkosten der Heizkosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen kann. Hierzu zählen u.a. Heizungsbetriebskosten wie Wartung, Schornsteinfeger, Brennerwartung, Verbrauchserfassung. Zum Brennstoff zählen z.B. die Anlieferung des Brennstoffs.
    Wie steht es mit der Verbrauchserfassung der Kaltwasserkosten?

    Vielen Dank für eine Hilfestellung!

    #2
    AW: Mietnebenkosten

    Zitat von susan_mn Beitrag anzeigen
    Die Nebenkostenabrechnung erfolgt bei mir in einen Abrechnungszeitraum von Mai 2009-April 2010.

    Kann ich die noch nicht geltend gemachten Nebenkosten 2009 in die Steuererklärung 2010 einbeziehen und den Zeitraum Mai 2010-Dezember 2010 in der Steuererklärung 2011 geltend machen?
    Früher wird mir keine Nebenkostenabrechnung zugesandt.

    Ist bei uns ähnlich (Abrechnung erfolgt immer von April bis März und kommt im November). Ist aber unproblematisch, da die BK-Abrechnung nicht entscheidend ist. Vielmehr der Zahlungszeitpunkt. Unsere Wohnungsverwaltung schickt daher zu Beginn des Jahres auch eine von der BK-Abrechnung unabhängige Bescheinigung der zum Steuerjahr gehörenden Aufwendungen. Auf Grund des abweichenden Abrechnungszeitraums ist der Vermieter auch zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtet (nebenvertragliche Pflicht), da andernfalls Nachteile für den Mieter bei der Steuererklärung zu erwarten wären. Das BMF-Schreiben http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54010/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/112__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf regelt das in den Tz 23 und 24. Demnach ist die BK-Abrechnung nur ausreichend, soweit erkennbar ... dies ist bei abweichendem Abrechnungszeitraum nicht der Fall. In vielen Fällen wird das Finanzamt abe sicher dennoch keine Probleme machen, wenn nur die BK-Abrechnung vorgelegt wird. Dies zumindest so lange, wie jedes Jahr ähnlich hohe Aufwendungen entstehen. Die gesonderte Bescheinigung würde dann ja im Ergebnis auch wiederum ähnliche Beträge enthalten.

    Zitat von susan_mn Beitrag anzeigen
    Inhaltlich möchte ich wissen, ob ich die Grundkosten der Heizkosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen kann. Hierzu zählen u.a. Heizungsbetriebskosten wie Wartung, Schornsteinfeger, Brennerwartung, Verbrauchserfassung. Zum Brennstoff zählen z.B. die Anlieferung des Brennstoffs.
    Wie steht es mit der Verbrauchserfassung der Kaltwasserkosten?

    Vielen Dank für eine Hilfestellung!
    Wartung, Schornsteinfeger, Brennerwartung ja der Rest nicht - ausführlich kann man das in dem v.g. BMF-Schreiben nachlesen. Da gibts auch ne Beispielliste am Ende.
    hier nochmal die URL: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54010/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/112__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

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