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Verlustabzug bei zweiter Ausbildung

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    Verlustabzug bei zweiter Ausbildung

    Guten Tag,

    ich habe im Jahr 2007 meine erste Ausbildung abgeschlossen. Seit 2009 mache ich eine neue Berufsausbildung bei der Lufthansa als Pilot. Diese Ausbildung wird im Dezember 2011 abgeschlossen sein. Im Januar 2012 werde ich eine Anstellung erhalten und hoffentlich mein erstes Geld verdienen.
    Meine Frage: Da die Ausbildung mit erheblichen Kosten verbunden ist (weit über 40.000€), ist es möglich, diese Kosten im Rahmen eines Verlustabzuges dann geltend zu machen, wenn ich Steuern zahlen muss.
    Wie sieht diese Geltendmachung in der Praxis aus, was muss ich tun.

    Vielen Dank für eine Antwort

    Ludwig Lange

    #2
    AW: Verlustabzug bei zweiter Ausbildung

    google findet (ohne gewähr): http://www.fct-mombach.de/pdf/Ausbildungskosten_Verlustvortraege.pdf
    scheint sich in einigen punkten genau an den fall der pilotenausbildung zu wenden...

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustabzug bei zweiter Ausbildung

      Hierfür ist eine Erklärung zur Feststellung des Verlustes abzugeben (soweit nicht bereits ohnehin die Einkommensteuererklärung abgegeben wird). Entspricht der normalen Steuererklärung nur das Kreuz auf dem Mantelbogen ganz am Anfang wird anders gesetzt. Verluste würden dann mit gesondertem Bescheid festgestellt und summieren sich über die Jahre. Erklärung muss dann aber jedes Jahr fortlaufend abgegeben werden (zumindest bis Verluste mal aufgebraucht sind). Die Kosten sind im jeweiligen Jahr des Aufwandes/Abflusses anzugeben. Verlust kommt aber nur raus, wenn die Kosten Werbungskosten sind und ob das zutreffend ist kommt halt drauf an.

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