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Zusammenveranlagung

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    Zusammenveranlagung

    Hallo Freunde!

    All die Jahre war meine Erklärung recht einfach. Steuerklasse 1, gleiches Gehalt 12 Monate. Fertig.

    Jetzt ists komplizierter. Folgender Sachverhalt besteht:

    Nach der Heirat hat sich meine Steuerklasse Mitte des Jahres von 1 auf 3 verändert. Meine Frau hat nun 5. Soweit so gut. Unsere Steuerklärung sagt uns eine schöne Rückzahlung zu, da meine ersten Jahresmonate auf Steuerklasse 1 liefen und daher einiges zurückkommt. Aber sie war in den ersten 6 Monaten auf Hartz IV angewiesen. Hier hat sie monatl. einen Betrag X erhalten.

    Frage: Muss ich diesen in der Steuerklärung ausweisen? Die zeitliche Erklärung, warum sie von wann bis wann erwerbsunfähig war, erwähne in in Anlage N, aber muss ich einen Betrag eingeben?

    Wenn ich als Beispiel dort eine 4stellige Summe eingebe ( also das, was sie als Miete und Lebensunterhalt bekam ), wird diese von unseren schönen grünen Summe abgezogen und unterm Strich bleibt nichts

    Also: Ist Hartz IV Steuer- und Progressionspflichtig?

    Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!!

    #2
    AW: Zusammenveranlagung

    Das Arbeitslosengeld der Ehefrau ist in Zeile 27 der Anlage N einzutragen. Gemäss Bescheinigung der Agentur f. Arbeit.
    Dieses ALG unterliegt nicht der Besteuerung sondern nur dem Progressionsvorbehalt.
    Die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte werden zu dem Steuersatz besteuert, der sich ergeben würde, wenn das ALG steuerpflichtig wäre. Also, Steuer auf den Lohn (Beispiel:
    25 % statt 22 %) aber keine Steuer auf Hartz IV Zahlungen.
    Was rauskommt zeigt erst die Steuerberechnung, da spielen viele Faktoren mit.

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      #3
      AW: Zusammenveranlagung

      https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=19881

      Arbeitslosengeld I : Progressionsvorbehalt (Lohnersatzleistung)

      Arbeitslosengeld II: Leistung für den Lebensunterhalt
      Harz IV: Leistung für den Lebensunterhalt

      ALG II + Harz IV haben von Beträgen her in der Steuererklärung nichts verloren, man sollte aber die Zeiträume entsprechend benennen, damit es nicht zu Rückfragen kommt ("Wovon haben Sie gelebt?".

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        #4
        AW: Zusammenveranlagung

        Vielen lieben Dank!!!

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