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Komplette Berechnung der Rückerstattung aus der Einkommensteuererklärung

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    Komplette Berechnung der Rückerstattung aus der Einkommensteuererklärung

    Hallo,

    vorweg, mir ist klar das Werbungskosten gegenüber Bruttoarbeitslohn und Lohnsteuer gesetzt wird, also die Werbungskosten vom Bruttolohn abgezogen werden und der prozentuale Satz welchen die Werbungskosten ausmachen, bezogen auf die im Jahr bezahlte Lohnsteuer ein Teil des zu erstattenden Betrags ausmachen.

    Um einigermaßen auf die Summe zu kommen die im gesamten rückerstattet wird, muss sonst noch etwas anderes gerechnet werden, oder müssen alle Rechnungen, Fahrtkosten etc. auf einen Gesamtbetrag gerechnet werden und dieser ins Verhältnis siehe Erklärung oben gestellt werden?

    Die Kirchensteuer zählt ja auch als "Extraleistung" und mindert den Steuersatz, oder? Weil zwangsläufig, wäre man nicht einer Kirche zugeordnet würden die 8-9% Kirchensteuer pro Monat ja entfallen.

    #2
    AW: Komplette Berechnung der Rückerstattung aus der Einkommensteuererklärung

    Hallo Chris4204,

    Deine Frage habe ich nicht wirklich verstanden.
    Die Rückerstattung hängt NICHT nur von Werbungskosten ab.

    Das Mass aller Dinge ist das zvE (zu versteuerndes Einkommen).

    Deshalb empfehle ich mal dies:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_%28Deutschland%29
    ab:
    Ermittlung der individuellen Steuerlast


    Gruss stiller
    Zuletzt geändert von stiller; 10.02.2011, 18:01. Grund: Ermittlung der individuellen Steuerlast
    Gruss (S)stiller
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      #3
      AW: Komplette Berechnung der Rückerstattung aus der Einkommensteuererklärung

      Hallo,

      erstmal Danke für die Antwort.

      Ja, dass ist das was ich mehr oder weniger meinte mit dem zu versteuernden Einkommen. wenn man bspw. 20.000 Euro zu versteuerndes Bruttoeinkommen im Jahr hatte und 3.000 Euro Steuer bezahlt hat, bekommt man bei 2.000 Euro Werbungskosten im Schnitt 300 Euro erstattet, da 20.000 - 2.000 = 18.000 = 10% weniger zu versteuerndes Einkommen und 10% von 3.000 Euro Steuerlast, sind 300 Euro. Ich denke so im Groben stimmt das, oder?

      Meine Frage war jetzte, ob man alles so "simple" rechnen kann (für Leute die keine Steuerberater sind), oder ob es für andere Ausgaben, noch andere Rechnungswege gibt? Im Grunde geht es doch bei der Errechnung der Rückerstattung der Steuern nach abgelaufenen Jahr nur darum, um wieviel das zu versteuernde Einkommen gegenüber dem eigentlich versteuerten Einkommen sich unterscheidet und das setzt man ins Verhältnis zu der Lohnsteuer die man gezahlt hat, oder?

      Was ist denn sonst noch maßgeblich wenn jemand außer den Werbungskosten keine Unkosten mehr hat, wird da noch generell etwas erstattet etc. pp. ? Nur um mal den Grundertrag zu ermitteln.

      Vielen Dank für den Link, Stiller.
      Zuletzt geändert von Chris4204; 11.02.2011, 15:24. Grund: Danksagung für den Link in obigen Posting ;-)

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        #4
        AW: Komplette Berechnung der Rückerstattung aus der Einkommensteuererklärung

        Wenn jemand 2000 Euro Werbungskosten hat, dann hat er 1080 Euro weniger zu versteuerndes Einkommen als jemand der keine Werbungskosten hat. Denn die Werbungskosten wirken sich nur aus soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Eine Faustformel würde höchstens gaaanz grob funktionieren.

        Auch ohne etwas absetzen zu können kann sich evtl. eine Erstattung ergeben. Die wird in der Regel wohl nicht hoch ausfallen. Sobald ElsterFormular rechnen kann (wohl bald) kann man's ja ausprobieren.

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          #5
          AW: Komplette Berechnung der Rückerstattung aus der Einkommensteuererklärung

          und da die steuerlast überhaupt nicht linear vom zu versteuernden einkommen abhaengt, ist auch die nummer mit dem verhaeltnis bzw. den 10% eher weit daneben.

          nur um mal beim gewaehlten beispiel zu bleiben: nach steuertabelle 2009/2010 betraegt bei einem zvE von 20000 € der zu leistende steuerbetrag 2758 €, bei einem zvE von 18000 € jedoch nur 2225 €. das macht bereits einen Unterschied von ueber 500 €.

          wie elefant schon verdeutlicht ist das in Bezug auf den vergleich mit der vorab einbehaltenen lohnsteuer aber nochmal völlig anders. da kann als erstattungsbetrag wieder ganz was anderes rauskommen.

          ergo: viel zeitsparender und genauer ist, alle bekannten werte in ein steuerprogramm einzutippen und eine ggf. vorhandene berechnungsfunktion zu nutzen, um einen anhaltspunkt zu bekommen.

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