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Härtefallregelung für Ausbildungsfreibetrag

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    Härtefallregelung für Ausbildungsfreibetrag

    Hallo,
    mein Sohn ist über 18 Jahre und verheiratet, er lebt gemeinsam in einem Haushalt mit seiner Frau und seinem leiblichen Kind. Ich bekomme für ihn noch Kindergeld, da weder er noch seine Frau über eigene Einküfte verfügen. Mein Sohn bekommt etwas Bafög, welches aber weit unter dem Ausbildungsfreibetrag liegt. Bei der Einkommenssteurerklärung für 2009 habe ich das Datum der Eheschließung mit eingetragen und damit wurde für meinen Sohn weder Kinderfreibetrag, noch Ausbildungsfreibetrag berücksichtigt. Außerdem auch nicht beim Solizuschlag. Obwohl ich einen Hinweis auf diese Situation im Anschreiben und der komprimierten Steuererklärung gemacht habe, sowie den Nachweis des Kindergeldes beigefügt habe. Ich bin dann in Widerspruch gegangen und habe die Härtefallregelung der Studentenehe nachgewiesen und darauhin auch einen korrigierten Steuerbescheid bekommen. Ich hatte gehofft, dass die entsprechende Eingabe einer Härtefallregelung dieses Jahr möglich ist, aber leider nicht. Weiß jemand, wie ich diesemal gleich den richtigen Erstattungsbetrag geltend machen kann? Ich hatte schon überlegt das Ehedatum wegzulassen und einen Hinweis darauf im Anschreiben zu machen. Ich weiß aber nicht, ob ich das darf. Sonst bleibt mir vielleicht nur die Möglichkeit die Steuererklärung wieder in Papierform abzugeben?!

    Weiß jemand einen Rat dafür?

    Vielen Dank
    Tina

    #2
    AW: Härtefallregelung für Ausbildungsfreibetrag

    ich würde wohl die erklärung normal ausfuellen und übermitteln, und dann unter angabe der telenummer sowie steuernummer ein anschreiben ans Finanzamt schicken, mit Erklärung der Situation, Hinweis auf die letzte Steuererklärung, ggf. erneuter Nachweis für das weiterhin erhaltene Kindergeld etc.

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