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Anlage N, Zeile 30

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    Anlage N, Zeile 30

    Die Eingabe einer Jahreszahl - in meinem Fall 1987 - wird bei der Plausibilitätsprüfung nicht akzeptiert. Ich kann keinen Eingabefehler erkennen. Liegt da eventuell ein Programmierfehler vor?
    Die Zeile 30 enthält die Jahreszahl, seit wann Ruhegehalt bezogen wird.
    Hilmaresch

    #2
    AW: Anlage N, Zeile 30

    Hallo,

    ich nehme an, es geht um die Steuererklärung 2010. In der Anlage N Zeile 30 wird mW keine Jahreszahl abgefragt, wohl aber in der Lohnsteuerbescheinigung.

    Zeile wird 30 wird ausgefüllt mit dem Maßgeblichen Beginn des Versorgungsbezugs. Das ist frühestens das Jahr 2005.

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      #3
      AW: Anlage N, Zeile 30

      Dank an Sophie M.!
      Es handelt sich tatsächlich um die Erklärung für 2010.

      Also, auf der Anlage N Seite 1 Zeile 13 steht - oder sollte stehen - die Jahreszahl aus der Lohnsteuerbescheinigung für 2010 Zeile 30. Dort steht bei mir 1987, das habe ich dort auch eingetragen. Aber die Plausibilitätsprüfung stört diese Angabe. Nun läßt sie sich aber aiuch nicht mehr korrigieren.

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        #4
        AW: Anlage N, Zeile 30

        Hallo

        wichtig für die Ermittlung des Versorgungsfreibetrages und des Zuschlags ist das Maßgebliche Jahr des Beginns der Versrgungszahlungen. Eine Änderung mit steuerlicher Wirkung hat sich ab 2005 ergeben.

        mal zum nachlesen:
        http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-10872.xhtml?currentModule=home

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