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Formblätter für Lehrer

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    Formblätter für Lehrer

    Guten Abend,

    vielleicht kann mir hier jemand helfen?

    Per Elster hatte ich meinen Bescheid abgeschickt und habe nun Formblätter vom FA erhalten, auf denen ich 1. "Angaben zum häuslichen Arbeitszimmer" (Formblatt ESt 21 OFD/08.04) und 2. Angaben über den beruflich genutzen PC machen soll, ("Geltendmachung eines Personalcomputers", Formblatt LSt 50 OFD 05.03).

    Ist es denn nicht jetzt so, dass man als Lehrer bis zu 1250 Euro für das Arbeitszimmer zu Hause angerechnet bekommt?

    Ich verstehe auch nicht, wieso mir vorher (anderes Finanzamt) der PC als Arbeitsmittel anerkannt wurde und nun nicht. Ist es jetzt üblich, dass das Finanzamt dieses Formblatt an Lehrer verschickt?

    Vielen Dank für Antworten!

    Mit freundlichen Grüßen
    holunder

    #2
    AW: Formblätter für Lehrer

    zur Absetzung eines Arbeitszimmers:
    Googeln oder Steuerberater fragen.

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
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    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Formblätter für Lehrer

      Zitat von holunder Beitrag anzeigen
      Ist es denn nicht jetzt so, dass man als Lehrer bis zu 1250 Euro für das Arbeitszimmer zu Hause angerechnet bekommt?
      wo steht das deiner meinung nach?

      und selbst wenn, muss man dem finanzamt auf deren nachfrage natuerlich belegen das man ein arbeitszimmer und beruflich genutzten PC im angegeben Umfang hat. wenn ein anderes finanzamt dies ungeprüft anerkennt, ist doch ok, wenn nicht, hat man sicher alle belege, um die formblätter fix auszufuellen.

      Kommentar


        #4
        AW: Formblätter für Lehrer

        Guten Abend,

        mit einer Meinung hat das wenig zu tun, sondern damit, dass ich es gelesen habe.

        Und was soll diese Anspielung, man habe "sicher alle belege"?
        Bist Du Experte oder einfach nur einer, der andere anstänkern will?

        Ich denke, ich werde mich an anderer Stelle erkundigen.

        Noch einen schönen Abend!

        holunder

        Kommentar


          #5
          AW: Formblätter für Lehrer

          Zitat von holunder Beitrag anzeigen
          mit einer Meinung hat das wenig zu tun, sondern damit, dass ich es gelesen habe.
          deswegen fragte ich ja nach Deiner Quelle. insbesondere da die Aussage so klang, als interpretierst Du in diese 'bis zu 1250 Euro' eine Art pauschale Abzugsfähigkeit hinein.

          Und was soll diese Anspielung, man habe "sicher alle belege"?
          Bist Du Experte oder einfach nur einer, der andere anstänkern will?
          ich bin auch nur nutzer und kein experte und will keinen anstänkern. wenn du meine Aussage als Anspielung auslegst, ist das deine sache. ich frage mich nur wo das Problem dabei ist, die vom finanzamt geforderten formblätter auszufuellen? nur das sowas gefordert wird, heisst ja nicht, das die kosten nicht anschliessend im oben beschriebenen Rahmen erneut anerkannt werden.

          Ich denke, ich werde mich an anderer Stelle erkundigen.
          hat ja stiller schon entsprechend empfohlen.

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            #6
            AW: Formblätter für Lehrer

            Hallo Falzo,

            der TE hat vielleicht einen Artikel wie
            800 Euro vom Fiskus zurück
            ( http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.steuererklaerung-800-euro-vom-fiskus-zurueck.b2408be6-a660-46ec-818f-906ddfa7533b.html )
            oder imho besser
            So können Sie Ihr Arbeitszimmer absetzen
            ( http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,718729,00.html )
            gelesen; sicherlich auch die zweite Seite, wo die Wohnungskosten aufgezählt sind, -einschl. des Tipps, die Ausgaben mit Rechnungen zu belegen, sonst kann das Finanzamt die Kosten ablehnen.

            Bessere Quellen sind wohl eher solche der Art
            Arbeitszimmer sind für Lehrer und Außendienstmitarbeiter wieder abzugsfähig – das BVerfG hat entschieden
            ( http://www.sterkl.de/arbeitszimmer-sind-fr-lehrer-und-auendienstmitarbeiter-wieder-abzugsfhig-das-bverfg-hat-entschieden/2010/08/31/steuertipps/ ),
            da dort Urteile, Erlasse udgl genannt werden. Aber das ist halt sperrig.

            Uns Allen ist klar:
            Eine _Lehrerpauschale_ ist das beileibe nicht; vielmehr eine Möglichkeit bei entsprechendem Aufwand Minderungstatbestände geltend zu machen.
            Mit freundlichen Grüßen
            gez. D. Cremer

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              #7
              AW: Formblätter für Lehrer

              Alles hier geschriebene kann richtig oder falsch sein.

              Wenn dem TE das FA Fragebögen schickt, hat ELSTER schlechte Karten, denn das FA kann immer Nachweise fordern.

              In diesem Sinne: ausfüllen, hinschicken und warten, was bei rauskommt.

              Sofern Schwierigkeiten beim Ausfüllen oder beim Verständnis der Fragen des FA im Formblatt auftauchen, hilft eventuell ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.

              Gruss stiller
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Formblätter für Lehrer

                Übrigens:
                Nur weil vielen Lehrern (alle, die in der Schule keinen eigenen Arbeitsplatz haben - in manchen Schulen werden die Klassenräume ja den Lehrern und nicht den Schülern zugeordnet) ein Arbeitszimmer und damit ein Abzug von bis zu 1.250,- € als Werbungskosten zusteht, bedeutet das noch nicht, dass der Raum, in dem man zu hause arbeitet auch ein steuerliches Arbeitszimmer ist.

                Und genau das will das Finanzamt bestimmt mit dem Fragebogen herausfinden ...

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                  #9
                  AW: Formblätter für Lehrer

                  Guten Abend,

                  was ist denn der Unterschied für's Finanzamt zwischen einem Raum, in dem man arbeitet und einem steuerlichen häuslichen Arbeitszimmer?

                  (Ich habe doch nur darum ein Arbeitszimmer, weil ich es beruflich benötige.
                  Außerdem bin ich froh, wenn ich da nicht auch noch in meiner Freizeit sitzen muss.)

                  Beste Grüße
                  holunder

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Formblätter für Lehrer

                    Zitat von holunder Beitrag anzeigen
                    was ist denn der Unterschied für's Finanzamt zwischen einem Raum, in dem man arbeitet und einem steuerlichen häuslichen Arbeitszimmer?
                    das fragst Du am besten das Finanzamt ;-)
                    vermutlich geht es einfach darum, das man ein Zimmer ja auch teilweise beruflich und teilweise privat nutzen kann, und dies irgendwie abgegrenzt werden muss.

                    (Ich habe doch nur darum ein Arbeitszimmer, weil ich es beruflich benötige.
                    Außerdem bin ich froh, wenn ich da nicht auch noch in meiner Freizeit sitzen muss.)
                    deswegen soll es ja zu Recht auch steuerlich beguenstigt werden.

                    da das finanzamt aber eine moeglichkeit zur pruefung haben moechte, ohne gleich einen hausbesuch machen zu müssen, gibt es wohl diese formblätter.
                    würde man diese quasi wissentlich falsch ausfüllen, kann man sich nicht mehr auf eine missverstandene regelung berufen, wie das vielleicht bei einer einzelnen zeile der steuererklärung waere.

                    bitte! nicht falsch verstehen, das soll weder eine unterstellung noch eine anspielung sein. nur meine auffassung, warum das allgemein so gemacht wird.

                    und das es keine pauschalen gibt, ist irgendwo auch verstaendlich. da haette natürlich automatisch jeder lehrer pauschal ein arbeitszimmer ;-)

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                      #11
                      AW: Formblätter für Lehrer

                      lehrer ist ein thema für sich ...

                      1. arbeitszimmer und computer haben miteinander erstma nix zu tun (ausser man nutzt den für spiele und macht das dann im arbeitszimmer was dann wohl eher ein spielezimmer ist

                      2. computer = arbeitsmittel = abzugsfähig entsprechend des beruflichen nutzungsanteils daher auch der fragebogen, weil der berufliche nutzungsanteil glaubhaft darzulegen ist

                      3. arbeitszimmer
                      3.1 nur wer aufwand hat bekommt auch kosten
                      3.2 hat man keinen arbeitsplatz beim arbeitgeber (wie bei vielen lehrern) gibts maximal 1.250 Euro des tatsächlichen aufwandes für ein häusliches arbeitszimmer (bei außerhäuslichem gibts keine begrenzung)
                      3.3 dies aber auch nur, wenn das arbeitszimmer eines im sinne des steuerrechts ist, d.h. z.B. kein durchgangszimmer, auch sonst noch genug wohnraum, ausstattung entspricht einem arbeitszimmer usw.

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                        #12
                        AW: Formblätter für Lehrer

                        Danke für die sachlichen Antworten!

                        Beste Grüße
                        holunder

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