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Steuern nachzahlen Beamter ohne Änderungen?

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    Steuern nachzahlen Beamter ohne Änderungen?

    Hallo !

    Ich mache meine Steuern schon 3 Jahre mit WISO und bin sehr zufrieden damit. Dieses Jahr habe ich jedoch große Probleme dabei.

    Ich bin Beamter und habe freie Heilfürsorge. Bei mir hat sich 2010 steuerlich, wie Steuerklasse o.ä., nichts geändert. Wenn ich nun allein meine Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung in WISO eingebe ohne irgendetwas geltend zu machen, sagt mir das Programm ich müsste ca. 600€ nachzahlen. Wie kann das sein ? Ich hab keine Gehaltserhöhung bekommen, keine anderen relevanten Dinge sind passiert. Laut meiner Gehaltsabrechnungsstelle stimmt die abgeführte Lohnsteuer. Ich habe dann beim Finanzamt angerufen und die Dame meinte soetwas kann nicht sein. Laut der Finanzamtshotline stimmt die abgeführte Lohnsteuer 100% mit meiner Lohnsteuerbescheinigung überein. WISO rechnet mit aber eine höhere Steuerlast aus, wi(e)so ?

    Hat sich irgendetwas geändert ? Grundsteuertabelle ?

    Ich weiss echt nicht mehr weiter.
    Zuletzt geändert von chefrocker; 21.02.2011, 11:42.

    #2
    AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

    Es könnte sein - ohne Gewähr - dass beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber aufgrund der Neuregelung des Abzugs der Krankenversicherungsbeiträge pauschal Krankenversicherung unterstellt wurde und die Lohnsteuer im Lauf des Jahres dann zu niedrig war.

    Durch die freie Heilfürsorge ist nun keine Krankenversicherung da, folglich war die LSt zu niedrig und es kommt zu einer Nachzahlung. Dies müsste dann bei allen Deinen Kollegen so sein.

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      #3
      AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

      Danke Kloebi !

      Ich hab gerade mit dem Steuerfachmann der Abrechnungsstelle meiner Stadt gesprochen und er war auch erst baff. Wir sind jedoch während des Telefonats zum gleichen Ergebnis gekommen wie Du. Er meinte, dass das wohl ein sehr großes Ding werden wird.

      SKANDAL !!!

      Wie kann das sein ? Wieso werde ich in dem hohen Maße steuerlich benachteiligt ? Holt sich der Staat über die Hintertür seine freie Heilfürsorge wieder ? Das betrifft Hunderttausende in Deutschland ! Schöne versteckte Steuererhöhung !

      Ich bleib auf jeden Fall am Ball. Ich denke das Bundesfinanzministerium wird meine nächste Anlaufstelle.
      Zuletzt geändert von chefrocker; 21.02.2011, 12:30.

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        #4
        AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

        So leid es mir tut und so sehr ich Dich verstehe, Du bist nicht benachteiligt, sondern warst im Laufe des Jahres ungerechtfertigt bevorteilt. Dies wird nun ausgeglichen. Wenn Du nicht für Deine Krankenversicherung zahlen musst, kannst Du halt auch nichts absetzen.

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          #5
          AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

          Ich denke diese Diskussion brauchen wir nicht anstoßen.

          Mein Bruttogehalt liegt weit unter dem was ich eigentlich bekommen müsste wenn die Stadt für mich Krankenkassebeiträge bezahlen würde. Ich bekomme ca. 2300€ Brutto, meinst Du ein Berufsfeuerwehrmann der 4 !!! Berufe hat würde tatsächlich für regulär 1500€ dann noch sein Leben riskieren ? Ich glaube nicht... Dann denk mal an die Soldaten. Meinst Du es wär attraktiv für ca. 600-700€ Netto weniger noch in den Wehrdienst einzutreten ?

          Ich denke Du denkst an Schreibtischbeamte, diese kriegen jedoch keine freie Heilfürsorge sondern nur Beihilfe. In unseren Berufen ist diese KV einfach nur eine Möglichkeit der Kommune wenig Brutto zu zahlen und trotzdem ein annähernd attraktives Gehalt zu ermöglichen.

          Denk mal drüber nach.

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            #6
            AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

            Kloebi drückt sich ungünstig aus, seine Ideen gehen aber offensichtlich in die richtige Richtung.

            Auch bei meiner Steuererklärung wird eine hohe Nachzahlung berechnet, solange ich keinerlei Vorsorgeaufwendungen eingebe.

            Für Beamte mit freier Heilfürsorge muß es noch irgendeine Günstigerrechnung geben, die ElsterFormular z.Z. nicht beherrscht (wie z.B. die Vergleichsrechnung in den letzten Jahren nach Rechtslage vor 2005 für die Versicherungsbeiträge).

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              #7
              AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

              Ich bin Kloebi ja auch dankbar. Das bestätigt ja nur meine Idee woran es liegen könnte.

              An wen kann ich mich denn wenden um heraus zu finden ob es so eine Alternative tatsächlich gibt oder geben wird ?

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                #8
                AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

                Hallo.

                Vor dem gleichen Problem stehe ich auch zur Zeit. Beamter, freie Heilfürsorge etc. Keine Änderungen zum Vorjahr. Auch hier berechnet mir das Programm eine Nachzahlung von ca. 600 EUR. Nachdem ich die ESt 09 mit 10 verglichen habe, stellte ich fest, dass die besondere Vorsorgepauschale von 1500 EUR nicht mehr berücksichtigt wird, sie taucht in der Berechnung auch gar nicht mehr auf. Daher ergibt sich diese merkwürdige Nachzahlung. Meines Wissens nach hat sich dieser Betrag für Beamte o.ä. nicht geändert. Ist es ein Fehler im Programm oder bin ich da falsch informiert?

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                  #9
                  AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

                  Hi !

                  Ich hab gerade in nem anderen Forum das hier gezeigt bekommen.

                  http://www.foeg.de/web/foeg/interf.nsf/d/HP_aktuell1

                  Scheint wohl wirklich so, als das der Staat sich auf kosten der Bediensteten die Tasche voll macht. Ob man es nun "Steuerrückzahlung", "Gehaltskürzung", "Nachgelagerter Beitrag zur freien Heilfürsorge" oder sonstwie nennt, ist egal. Fest steht, dass alle Empfänger der freien Heilfürsorge nun Kräftig in die Tasche greifen dürfen.

                  Wie ich schon oben geschrieben habe, ist es für mich ein Skandal. Umgerechnet 50€ weniger im Monat ohne irgendwelche Ankündigungen oder Hinweise. Das wir noch ein großes Ding werden, da bin ich mir Sicher. Und das nach der ersatzlosen Streichung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes in 2006 ... Der Staat kümmert sich um seine Leute ...

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                    #10
                    AW: Steuern nachzahlen Beamter ohne Änderungen?

                    Hallo Chefrocker,

                    das Problem ist schon lange erkannt:
                    Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD) informierte wohl als Erster über die Tücken des Gesetzes
                    ( http://www.foeg.de/web/foeg/interf.nsf/d/HP_aktuell1 )
                    Seine Äußerungen wurden dann in zahlreichen Schriften der BW, Feuerwehr und Polizei wiedergegeben.

                    Folge: Die Erstattungsbeträge sinken oder es kann sogar zu Nachzahlungen kommen. Der Gesetzgeber holt sich quasi einen Teil des höheren _Netto_ wieder zurück.

                    In einem Forum zur Steuer-Spar-Erklärung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft steht sogar ausführlich zu diesen Folgen:
                    Ab dem Jahr 2010 kommt in der monatlichen Lohnabrechnung eine steuerfreie Pauschale für Vorsorgeaufwendungen zur Anwendung. Diese Vorsorgepauschale soll zu einem Ergebnis führen, dass am Jahresende (mit Abgabe der Steuererklärung) der Arbeitnehmer möglichst ein Ergebnis von 0,- EUR Erstattung/Nachzahlung erwarten kann. Wenn Sie jetzt weniger Vorsorgeaufwendungen haben als die Pauschale hoch ist, kommt es in diesem Punkt zu einer Steuernachzahlung. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt, und Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Ich darf hier mal aus den Steuertipps zitieren: _Ab 2010 gilt: Wenn die vom Arbeitgeber in der Lohnabrechnung angesetzte Vorsorgepauschale höher ist als die tatsächlich abziehbaren Vorsorgeaufwendungen, müssen Sie bis zum 31.05. des Folgejahres eine Steuererklärung abgeben._
                    ( http://www.steuertipps.de/ubb/cgi-bin/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=29;t=000050 )

                    EDIT:
                    Da hab ich lange recherchiert, - sorry.
                    Zuletzt geändert von DC1961-1; 21.02.2011, 14:19. Grund: Verspätungszuschlag
                    Mit freundlichen Grüßen
                    gez. D. Cremer

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                      #11
                      AW: Steuern nachzahlen Beamter ohne Änderungen?

                      Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen
                      EDIT:
                      Da hab ich lange recherchiert, - sorry.
                      Dafür umfangreich und genau, vielen Dank. Ich hätte das noch für einen Fehler gehalten.

                      PS: Wie kommt es eigentlich zu -1, hat das Forum mal wieder nicht mitspielen wollen?

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                        #12
                        AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

                        Was hat es denn mit der "Günstigerprüfung" des FA zu tun?

                        "Vor allem für viele Rentner und Pensionäre ist im Rahmen der Günstigerprüfung die alte Berechnungsmethode 2004 günstiger. Auch im Vergleich zur ab 2010 neu geregelten neuen Berechnungsmethode wird häufig die alte Berechnungsmethode günstiger sein und deshalb vom Finanzamt angesetzt. In diesen Fällen bringt die Neuregelung leider keine steuerliche Entlastung. Davon betroffen sein können auch Beamte, Selbstständige und gering verdienende Angestellte."

                        Verstehe ich das richtig, das für die Fälle, in denen die Betroffenen schlechter gestellt wären als vorher (so wie z.B. chefrocker und ich) die alte Berechnungsmethode vom FA nachträglich angewandt wird?

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                          #13
                          AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

                          Ich denke Jein, so lese ich es zumindest aus §10 Absatz 4a Einkommensteuergesetz (http://dejure.org/gesetze/EStG/10.html).
                          Für die Günstigerprüfung müssen Vorsorgeaufwendungen vorgelegen haben. Nach der alten Rechtslage sind andere Höchstbeträge abziehbar, von Mindestbeträgen finde ich nichts.

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                            #14
                            AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

                            Hallo,
                            ich bin Landesbeamter (Polizei) im Freistaat Sachsen. Bei mir tritt ein ähnliches Problem auf. Laut der Ston Steuerberechnung von Elster muss ich dieses Jahr ca. 300€ nachzahlen. Seit letztem Jahr hat sich auch bei mir nichts geändert.
                            Gibt es da irgendeine Möglichkeit dieser Nachzahlung zu entgehen, bzw. ist das überhaupt rechtmäßig, was der Staat damit macht?

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                              #15
                              AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

                              Irgendwie habe ich das Gefühl, dass hier einige aneinander vorbei reden.

                              1. Nachzahlung und Vorsorgepauschale.
                              Die Vorsorgepauschale wird nur noch im Rahmen der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt, nicht aber bei der Einkommensteuerberechung am Jahresende - da zählen nur noch die tatsächlich gezahlten Beiträge. Hat man also auf das Jahr gesehen weniger als 1.500,- € Versicherungsbeiträge geleistet und kann dies auch nicht über Werbungskosten "ausgleichen", muss man eben nachzahlen - dafür hat man auch über das Jahr gesehen weniger "Vorauszahlungen" geleistet. Das gleiche gilt für diejenigen, die sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, am Ende des Jahres aber feststellen, dass sie doch keine Werbungskosten hatten.

                              2. Vergleichsberechnung
                              Unabhängig von der Vorsorgepauschale wird bei der Berechnung der abzugsfähigen Versicherungsbeiträge das aktuelle Recht mit dem Recht aus dem Jahr 2004 verglichen (ja, es wird halt alles einfacher ...). Dabei kommen Beamte grds. zu dem Schluss, dass das Recht 2004 besser ist als das aktuelle, während für "normale" Angestellte das neue Recht besser ist. Das liegt daran, dass die über das Jahr mehr Beiträge in die Versicherungen leisten müssen - dafür haben die bei gleichem Nettogehalt auch das deutlich höhere Bruttogehalt und müssen damit auch mehr versteuern.

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